Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1099 6. Wahlperiode 26.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Juni 2012 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Straftaten wurden für den Monat Juni 2012 polizeilich bekannt, die der politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand, ermittelten Tatverdächtigen, Ermittlungs- und Strafverfahren aufführen)? Für den Monat Juni 2012 wurden 13 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivier- ten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Brandstiftung gemäß § 306 Strafgesetzbuch (StGB) Am 06.06.2012 wurde in 18057 Rostock ein abgestellter Pkw durch unbekannte Tatverdäch- tige in Brand gesetzt. 2. Beleidigung gemäß § 185 StGB Am 09.06.2012 wurde in 19057 Schwerin, Edgar-Bennert-Straße, durch einen bekannten Tatverdächtigen im Rahmen einer NPD-Informationsveranstaltung, der Vorsitzende der Fraktion der NPD im Landtag mit den Worten „Udo, du geile Sau!“ beleidigt. 3. Körperverletzung gemäß § 223 StGB (Versuch) Am 09.06.2012 wurde in 19063 Schwerin, Berliner Platz, durch einen bekannten Tatverdäch- tigen eine NPD-Informationsveranstaltung gestört und versucht, einem NPD-Angehörigen, der Videoaufnahmen machte, ins Gesicht zu spucken. Er traf jedoch lediglich die Kamera. Drucksache 6/1099 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 14.06.2012 wurden in 18055 Rostock, Paulstraße 22, durch vier unbekannte Tatverdäch- tige mittels Schottersteinen neun Scheiben des Gesundheitsamtes Rostock eingeworfen. 5. Schwere Brandstiftung gemäß § 306a StGB Am 16.06.2012 wurden in 18055 Rostock, An der Hege 9, im Eingangsbereich des Gebäudes der Ausländerbehörde Rostock durch unbekannte Tatverdächtige Autoreifen entzündet. Dadurch wurden die Eingangstür und die Innenflure durch starke Verrußungen beschädigt. 6. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 18.06.2012 wurde in 17094 Burg Stargard, Kurze Straße 9, die Hausfassade des Gebäudes, in dem sich ein NPD-Wahlkreisbüro befindet, von unbekannten Tatverdächtigen mittels brauner Farbe beschädigt. 7. Brandstiftung gemäß § 306 StGB Am 23.06.2012 wurde in 18057 Rostock, Ulmenstraße 54, durch unbekannte Tatverdächtige eine mit Benzin gefüllte und angezündete Bierflasche in Richtung des Dienstgebäudes des Polizeihauptrevieres Rostock geworfen. Dabei wurde eine Grasfläche entzündet. 8. Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB In der Nacht vom 21.06.2012 zum 22.06.2012 wurden in 18069 Rostock durch unbekannte Tatverdächtige von einem abgestellten Pkw zwei Deutschlandfahnen und schwarz-rot-golde- ne Seitenspiegelüberzieher entwendet. Es wurde ein Flyer mit der Aufschrift „Sag nein zu Deutschland“ hinterlegt und das Verwenden der Fahnen als Darstellung von Nationalismus dargestellt. 9. Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB In der Nacht vom 21.06.2012 zum 22.06.2012 wurden in 18069 Rostock durch unbekannte Tatverdächtige an einem abgestellten Pkw aus zwei Deutschlandfahnen die goldenen Streifen herausgeschnitten. Es wurde ein Flyer mit der Aufschrift „Sag nein zu Deutschland“ hinterlegt und das Verwenden der Fahnen als Darstellung von Nationalismus dargestellt. 10. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB Am 29.06.2012 wurde in 17309 Pasewalk, Stettiner Straße, der auf einer Bank sitzende Geschädigte wegen seiner Oberbekleidung (Thor Steinar) von unbekannten Tatverdächtigen angesprochen. In der Folge führte ein Tatverdächtiger einen Handrückenschlag gegen die linke Augenbraue und der zweite Tatverdächtige einen Handrückenschlag gegen die Nase des Geschädigten aus. 11. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB In der Nacht vom 20.06.2012 zum 21.06.2012 wurden in 17493 Greifswald durch unbekannte Tatverdächtige in zwei Häusern, an eine Tür und an einen Briefkasten mittels schwarzem Stift die Schriftzüge „Antifa“ und „Hgw Antifa Zone“ geschmiert. 12. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB In der Nacht vom 25.06.2012 zum 26.06.2012 wurden in 18273 Güstrow durch unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzem und rotem Stift die Schriftzüge „Nazi Tor“, „HDMDS“, Nazis Black Power“, „Nazis sind gay“, „NSG“ sowie „gay“ an die Hauswand geschmiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1099 3 13. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 22.06.2012 wurde in 18055 Rostock, An der Hege 9, an die Wand des Ausländeramtes durch unbekannte Tatverdächtige mittels Schablone und blauer Farbe zwei Mal der Schriftzug „Too many Cops/Too little Justice“ gesprüht.