Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/110 6. Wahlperiode 25.11.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Geflügelmast-Anlagen in Klein Daberkow und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 5/3869 der Abgeordneten Birgit Schwebs und Prof. Dr. Fritz Tack wurde u. a. von der Landesregierung im November 2010 darauf hingewiesen, dass die Bewilligungsbehörden nach genauer Beurteilung des Einzelfalls darüber zu entscheiden haben, ob und in wie weit die Fördersumme zu beschränken ist, weil identische Vorhaben gleichzeitig am selben Standort verwirklicht werden. 1. Zu welcher Beurteilung der beiden Förderanträge für die Anlagen Klein Daberkow von zwei unterschiedlichen Betrieben mit identischen Vorhaben, die gleichzeitig am selben Standort verwirklicht werden sollen, sind die Bewilligungsbehörden zwischenzeitlich gekommen? a) Welche Förderhöhen sind vorgesehen? b) Welche Rolle bei der Bestimmung der Förderhöhe spielte das o. g. zeitliche und räumliche Zusammenfallen der Bauvorhaben? c) Welche Behörden bewilligen die Förderungen in diesem Falle? Nach derzeitigem Stand ist eine Förderung der beiden Investitionsvorhaben mit Mitteln aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) grundsätzlich möglich. Das Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 6/110 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Da das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann zum derzeitigen Zeitpunkt die konkrete Höhe der zu bewilligenden Mittel nicht genannt werden. Zu b) Räumlich voneinander getrennte Anlagen können derzeit bis jeweils 2 Mio. Euro Investitionsvolumen eine Förderung bis max. 25% bekommen. An einem Standort ist das förderfähige Investitionsvolumen auf insgesamt 3,75 Mio. Euro begrenzt, wodurch das förderfähige Investitionsvolumen bei zwei Anlagen auf jeweils 1,875 Mio. Euro reduziert wird. Zu c) Die Bewilligungen erfolgen durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. 2. Wie viele Arbeitsplätze werden in den geplanten Anlagen geschaffen? In den geplanten Anlagen werden insgesamt zwei Arbeitsplätze geschaffen. 3. Wie konkret ist das Vorhaben, den stillgelegten Schlachthof in Neustrelitz im Zuge des Betriebs der Anlagen wieder zu eröffnen? Das Vorhaben wurde beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburger Seenplatte beantragt. Der Genehmigungsantrag ging dort am 30. Mai 2011 ein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/110 3 4. Durch wen soll der Schlachthof mit welcher Kapazität und wie vielen Mitarbeitern betrieben werden? a) Wann soll dieser voraussichtlich wieder in Betrieb genommen werden? b) Welche Förderungen wurden evtl. dazu im Lande beantragt? Der Schlachthof soll durch die Friki Geflügel GmbH Neustrelitz mit einer Kapazität von 3.060 Tonnen Schlachtgeflügel je Woche mit 250 Mitarbeitern betrieben werden. Zu a) Die Friki Geflügel GmbH beabsichtigt, den Schlachthof im März 2012 in Betrieb zu nehmen. Zu b) Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde kein Antrag auf Förderung gestellt. 5. Wie erklären sich die Brandschutzauflagen, die im Nachtrag zur erteilten Baugenehmigung erlassen werden? a) Welchen Stellenwert haben Brandschutzanforderungen an die Errichtung und den sicheren Betrieb solcher Tierhaltungsanlagen im Genehmigungsprozess? b) Aufgrund welcher Erfahrungswerte hat die Genehmigungsbehörde die Brandschutzanforderungen an eine Anlage dieser Dimension beurteilt? c) Welche Zielstellungen werden brandschutztechnisch von der Genehmigungsbehörde hinsichtlich des Betriebes dieser Anlagen verfolgt? Es gibt keinen Nachtrag zu den erteilten Genehmigungen. Zu a) Der Nachweis des Brandschutzes ist Voraussetzung für die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens. Zu b) Die Brandschutzanforderungen werden nicht auf Grund von Erfahrungswerten beurteilt. Drucksache 6/110 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu c) Die bauaufsichtlichen Anforderungen an den Brandschutz dienen der Erfüllung der Schutzziele des § 14 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern - Brandschutz. 6. Gibt es im Nachtrag zum Genehmigungsverfahren weitere Auflagen und welcher Art sind diese? Es gibt keinen Nachtrag zum Genehmigungsverfahren. 7. Welche der zahlreichen Einwendungen der Bürgerinitiativen wurden für die Ausgestaltung der Baugenehmigung wirksam, bzw. führten zu konkreten Auflagen? Die Einwendungen der Bürgerinitiativen - zu befürchteten Lärmbelästigungen und Erschütterungen in Klein Daberkow und Kreckow führten zu einer Auflage, sodass anlagenbezogene Transporte nicht durch die genannten Ortschaften erfolgen; - zum Brandschutzkonzept führten zur Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes, in dem weitergehende Brandschutzmaßnahmen dargelegt sind; - zur ursprünglich geplanten Zwischenlagerung des Festmistes in Klein Daberkow führten zur Umplanung seitens des Antragstellers, sodass die Mistlagerung in Friedrichshöh erfolgen wird; - zur befürchteten Schädigung eines Biotops durch das geplante Einleiten des Niederschlagswassers der Dachflächen führten zu einer Auflage, um mögliche Beeinträchtigungen auszuschließen und - bezüglich zu kurzer Laufzeiten der Abnahmeverträge für den Festmist führten zur Überarbeitung der Abnahmeverträge.