Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1102 6. Wahlperiode 20.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - August 2012 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Straftaten wurden für den Monat August 2012 polizeilich bekannt, die der politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftat- bestand, ermittelten Tatverdächtigen, Ermittlungs- und Strafverfahren aufführen)? Für den Monat August 2012 wurden 13 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch moti- vierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) /Sachbeschädigung gemäß § 303 (StGB) Am 11.08.2012 wurde auf der Landstraße bei Pasewalk eine Pkw-Fahrerin, die als Sanitäterin auf dem Weg zum Pressefest der NPD-Zeitung „Deutsche Stimme“ war, von bekannten Tatverdächtigen zum Anhalten gezwungen. Dabei trat ein Tatverdächtiger gegen das Auto der Geschädigten. 2. Brandstiftung gemäß § 306 StGB Am 08.08.2012 wurde in 18055 Rostock durch unbekannte Tatverdächtige ein Pkw in Brand gesetzt. 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 16.08.2012 wurden in 19053 Schwerin durch bekannte Tatverdächtige die Rollläden sowie die Eingangstür am „Thor-Steinar-Laden“ mit roter und lila Farbe beschmiert. Drucksache 6/1102 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 23.08.2012 wurde in 19053 Schwerin durch Unbekannte die Fassade des Gebäudes, in dem sich der „Thor-Steinar-Laden“ befindet, mit einem durchgestrichenen schwarzen Hakenkreuz beschmiert. 5. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 25.08.2012 wurde in 18435 Stralsund, Hinter der Brunnenaue an einer Mauer durch unbekannte Tatverdächtige der Schriftzug „Gegen Faschismus“ angebracht. 6. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 22.08.2012 wurde in 19053 Schwerin, Buschstraße 13 an die Fassade durch unbekannte Tatverdächtige der Schriftzug „Nazis jagen“ mittels brauner Farbe angebracht. 7. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 22.08.2012 wurde in 19053 Schwerin, Schmiedestraße an eine Hausfassade durch unbekannte Tatverdächtige der Schriftzug „Nazis raus!“ mittels rotbrauner Farbe angebracht. 8. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 24.08.2012 wurde in 19053 Schwerin, Franz-Mehring-Straße an eine Hausfassade durch unbekannte Tatverdächtige der Schriftzug „Nazis jagen“ mittels brauner Farbe angebracht. 9. Gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß § 304 StGB Am 29.08.2012 wurde in 18109 Rostock, Mecklenburger Allee 18 die dort gepflanzte „Mahneiche“ (gepflanzt zum 20-jährigen Gedenken an die Pogrome am 26.08.1992 am „Sonnenblumenhaus“) durch unbekannte Tatverdächtige in einem Meter Höhe abgesägt. Im Internet bekannte sich eine „AG antifaschistischer Fuchsschwanz“ zur Tat. 10. Bedrohung gemäß § 241 StGB Am 26.08.2012 wurden in 18109 Rostock, Mecklenburger Allee während der Rede des Bundespräsidenten durch unbekannte Tatverdächtige Plakate mit der Aufschrift „Heuchler“ hochgehalten und mehrfach die Worte „Heuchler“ gerufen. Als der Versammlungsleiter gegen die Störenden einschritt, wurde er bedroht und ihm wurde angekündigt, dass er den Platz nicht lebend verlassen würde. 11. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 26.08.2012 wurde in 19055 Schwerin, August-Bebel-Straße an eine Hausfassade durch unbekannte Tatverdächtige der Schriftzug „Nazis boxen“ mittels schwarzer Farbe gesprüht. 12. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 31.08.2012 wurde in 19053 Schwerin die Fassade des Gebäudes, in dem sich der „ThorSteinar -Laden“ befindet, durch unbekannte Tatverdächtige mit den Worten „Nazis verpisst euch“ besprüht. 13. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 31.08.2012 wurde in 19057 Schwerin, Am Neumühler See während einer Feierlichkeit ein Pavillon mit dem Schriftzug „57 Nazis boxen“ von bekannten Tatverdächtigen mittels roter Farbe besprüht.