Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1110 6. Wahlperiode 01.10.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Punkfestival „Force Attack“ 2012 in Stavenhagen und ANTWORT der Landesregierung In Stavenhagen fand im Zeitraum 27. bis 29. Juli 2012 das Punkfestival „Force Attack“ statt. Im Vorfeld wurde ein Verbot verhängt, da der Veranstalter aus Sicht der Ordnungsbehörden kein ausreichendes Sicher- heitskonzept vorgelegt hatte und die Sicherheit und Ordnung nicht habe gewährleistet werden können. Trotz erhöhtem Polizeiaufkommen (auch wurde dem Veranstalter ein Zwangsgeld angedroht) gelang es zahlreichen Personen aus dem Punker-Milieu, auf das Veranstaltungsgelände zu kommen, woraufhin das Festival durch die Stadt letztlich doch noch genehmigt wurde. 1. Wie war der Ablauf der Ereignisse? Der Veranstaltungsort für „Force Attack 2012“ wurde nach Stavenhagen verlegt, nachdem sich mehrere andere Vorhaben als nicht durchführbar erwiesen hatten. Nach Mitteilung der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde erfuhr diese am 23. Juli 2012 von der Veranstaltung und erließ am 25. Juli 2012 eine Untersagungsverfügung, nachdem sich der Veranstalter nicht an die Vereinbarung vom Vortage gehalten hatte, ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Nach einem weiteren Gespräch und der Erfüllung geforderter Auflagen durch den Veranstalter wurde die Durchführung der Veranstaltung am 27. Juli 2012 erlaubt. Die Veranstaltung wurde am 29. Juli 2012 ohne größere Zwischenfälle beendet. Drucksache 6/1110 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie konnten die Sicherheitsbestimmungen auf dem Veranstaltungs- gelände doch noch gewährleistet werden, wo doch die Veranstaltung in Ermangelung eines Sicherheitskonzeptes verboten worden war? Im Ergebnis des Gesprächs zwischen Veranstalter und Ordnungsbehörde am 27. Juli 2012 war mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die von den zuständigen Ordnungsbehörden und der Polizei geforderten Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicher- heit vom Veranstalter und den mit dem Veranstalter kooperierenden Vereinen und Unterneh- men umgesetzt werden. 3. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass trotz des Verbotes der Veranstaltung zahlreiche Teilnehmer sich auf den Weg zum Festival machten und trotz eines Polizeiaufgebotes nicht wieder zur Umkehr gebracht wurden, wie in Malchin geschehen? Welche Gründe sprachen gegen eine Räumung des Veranstaltungs- geländes, wenn doch der Veranstalter zeitweise eine verbotene Veran- staltung beworben hatte? Die Veranstaltung war am 27. Juli 2012 erlaubt worden. Es bestand daher keine Veran- lassung, die anreisenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Umkehr zu bringen bzw. die Veranstaltungsfläche zu räumen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Vorgänge im Zuge des Anmeldeverfahrens, wobei sich die Frage vor allem auf das Veranstal- tungsverbot und die spätere Genehmigung bezieht? Das Anmeldeverfahren wurde entsprechend den gesetzlichen Regelungen durchgeführt. 5. Zu welchen Straftaten kam es während des Festivals (bitte nach Straf- tatbeständen mit der jeweiligen Zahl aufführen)? Wie hat sich bezogen auf das Force-Attack-Festival seit 2007 die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung entwickelt (bitte jahrweise darstellen und in Relation zu der jeweiligen Zahl der Festival-Teilnehmer setzen)? Folgende Straftaten während des Festivals 2012 wurden bekannt: - Sachbeschädigung (1 x), - Diebstahl (1 x). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1110 3 Die Entwicklung bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stellt sich wie folgt dar: (Die Jahre 2007-2009 sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr recherchierbar) Jahr Teilnehmerzahlen Anzahl der bekannten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2007 13.000 Nicht recherchierbar 2008 13.000 Nicht recherchierbar 2009 8.000 Nicht recherchierbar 2010 6.500 1 2011 12.000 0 2012 2.000 0 6. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zuge des Force-Attack- Festivals 2012 eingeleitet (bitte auch die Gründe/Delikte nennen)? a) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden aus welchen Gründen eingestellt? b) Aus wie vielen Verfahren gingen Anklagen hervor (bitte einzeln mit den Vorwürfen darstellen, die zu den Anklagen führten)? c) Wie viele Personen wurden aus welchen Gründen bereits rechts- kräftig verurteilt (bitte das jeweilige Strafmaß benennen)? 7. Wie viele Strafverfahren stehen noch aus (bitte auch die Vorwürfe/Delikte sowie die Zahl der angeklagten Personen nennen)? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Die Polizei hat jeweils gegen „Unbekannt“ eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung einer mobilen Toilette und eine weitere wegen Diebstahls einer Handtasche aufgenommen. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an. Eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft ist noch nicht erfolgt. 8. Welche Unkosten sind während des Punkfestivals angefallen (bitte auflisten nach Höhe der Kostenstellen)? Der Landesregierung liegen keine Informationen zu während des Punkfestivals angefallenen Kosten vor. Drucksache 6/1110 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Musste der Veranstalter ein Zwangsgeld zahlen? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn nein, warum nicht? Nein. Mit der Zulassung der Veranstaltung durch die Ordnungsbehörde entfielen der Zweck und somit die Zulässigkeit der Zwangsgeldandrohung.