Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1115 6. Wahlperiode 08.10.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Bürgschaften im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Bürgschaften für gewerbliche Unternehmen, die nach der Richtlinie zur Übernahme von Bürgschaften des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Bürgschaftsrichtlinie) geprüft werden, und Bürgschaften für Landwirtschafts- betriebe. Diese werden entweder nach der Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung von Agrarinvestitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (Bürgschaftsrichtlinie AFP Teil A) oder nach der Richtlinie zur Übernahme von Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugunsten landwirtschaftlicher Unternehmen (Bürgschaftsrichtlinie Landwirtschaft, bearbeitet von PwC) beurteilt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PwC) ist Mandatar des Landes und prüft die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, für das eine Absicherung eines Kreditvertrages beantragt wurde. Über die Übernahme der Bürgschaft entscheidet bei Anträgen gemäß Bürgschaftsrichtlinie der Bürgschaftsausschuss, der sich jeweils aus einem Vertreter des Finanzministeriums und des jeweils betroffenen Fachministeriums zusammensetzt. Bei Anträgen gemäß Bürgschaftsrichtlinie Landwirtschaft entscheidet bis zu einem Volumen von 500.000 Euro das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, oberhalb von 500.000 Euro der Bürgschaftsausschuss, bestehend aus einem Vertreter des Finanzministeriums und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucher- schutz. Ähnlich verhält es sich bei Anträgen nach Bürgschaftsrichtlinie AFP Teil A, bei denen ab 500.000 Euro das Finanzministerium zustimmen muss. Drucksache 6/1115 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mit § 14 Abs. 7 des Haushaltsgesetzes 2012/2013 ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ermächtig worden, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen bis zur Gesamthöhe von 140 Mio. € zur Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen zu übernehmen, wenn die Unternehmen keine ausreichenden Sicherheiten für Kredite bieten können oder anderweitige Finanzierungshilfen nicht zu erreichen sind. Damit ist das haushaltsrechtlich festgelegte Bürgschaftsvolumen seit 2006 konstant geblieben. 1. In welchem Umfang sind seit 2006 im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft ausgereicht worden und wie viele sind davon fällig geworden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz seit 2006 folgende Bürgschaften gewährt: Gemäß Richtlinie zur Übernahme von Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bürgschaftsrichtlinie): Jahr Zahl der Bürgschaften Kreditvolumen (T€) 2006 0 0 2007 4 21.745 2008 0 0 2009 2 3.000 2010 3 4.640 2011 0 0 2012 0 0 Gemäß Bürgschaftsrichtlinie AFP Teil A und Bürgschaftsrichtlinie-Landwirtschaft: Jahr Zahl der Bürgschaften Kreditvolumen (T€) 2006 2 723,2 2007 3 1.760,5 2008 0 0 2009 2 712 2010 12 4.764 2011 0 0 2012 1 500 Eine Bürgschaft von den oben genannten kam zum Ausfall. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1115 3 2. Inwieweit konnte den in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Unter- nehmen mit diesen Instrumenten geholfen werden (Anzahl der erhal- tenen Arbeitsplätze, Wertschöpfung/Umsatz, Größe der erhaltenen Tierbestände)? Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition sind von der Ausreichung einer Bürg- schaft ausgeschlossen. 3. Worin liegen die Hauptgründe für finanzielle Notlagen bei den Unter- nehmen der Land- und Ernährungswirtschaft? Die Gründe für finanzielle Notlagen von Unternehmen werden seitens der Landesregierung nicht statistisch erfasst. Daher sind hierzu seitens der Landesregierung keine allgemein- gültigen Aussagen möglich. 4. Inwieweit war das Ministerium in das Krisenmanagement involviert, um ein Fälligwerden von Bürgschaften zu vermeiden und wie erfolg- reich war es dabei? Eine Entscheidung über das Fälligstellen eines Kredites und den damit verbundenen Ausfall einer Bürgschaft trifft ausschließlich die finanzierende Bank beziehungsweise das Banken- Konsortium. 5. Welche Instrumente bzw. welche Institutionen oder Firmen werden regelmäßig in die Beurteilung der Bedürftigkeit zur Inanspruchnahme von Bürgschaften durch die Landesregierung einbezogen? Hierzu wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. 6. Gibt es eine Übersicht über Unternehmen der Land- und Ernährungs- wirtschaft, die sich in einer Situation befinden, in der eine Insolvenz möglich erscheint und welche Gründe gibt es dafür? Die Landesregierung führt hierzu keine statistischen Erhebungen. Es sind der Landes- regierung auch keine entsprechenden Statistiken bekannt. Drucksache 6/1115 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Wird der bestehende Bürgschaftsrahmen angesichts der aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten als ausreichend angesehen? Ja, der bestehende Bürgschaftsrahmen wird als ausreichend angesehen.