Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/114 6. Wahlperiode 02.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Geplante Reduzierung der Zahl der Amtsgerichte und ANTWORT der Landesregierung Es wird Bezug genommen auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur geplanten Reduzierung der Zahl der Amtsgerichte auf Drucksache 6/59. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. 1. Ist nach Auffassung der Landesregierung eine Zweigstelle, insbeson- dere aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, ein vollwertiger Ersatz für ein Amtsgericht (Antwort bitte begründen)? a) Können nach Auffassung der Landesregierung auch bei einer Zweigstelle Gesichtspunkte wie Bürgernähe und Ortskenntnisse hinreichend in die Entscheidungsfindung mit einfließen? b) Wird durch die Aufhebung der Amtsgerichtsstandorte und die Errichtung von Zweigstellen nach Auffassung der Landesregierung der ländliche Raum gestärkt (Antwort bitte begründen)? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 6/59 vom 7. November 2011 wird verwiesen. Drucksache 6/114 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie stellt sich die Amtsgerichtsdichte des Landes im Vergleich zu Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt dar? Zur Amtsgerichtsdichte liegen Zahlen mit Stand 31. Dezember 2010 vor. Danach entfallen in Mecklenburg-Vorpommern bei einer Bevölkerung von etwa 1,62 Millionen Einwohnern auf ein Amtsgericht durchschnittlich 77.143 Einwohner. In Schleswig-Holstein beträgt die durchschnittliche Einwohnerzahl je Amtsgericht 102.264. In Brandenburg ist ein Amtsgericht für durchschnittlich 100.460 Einwohner und in Sachsen-Anhalt für durchschnittlich 113.372 Einwohner zuständig (Quelle: Statistisches Jahrbuch 2011). 3. Wie viele Richterplanstellen gibt es jeweils an den Amtsgerichten? Die Zahl der Richterplanstellen stellt sich aktuell wie folgt dar: Amtsgericht Richterplanstellen Anklam 4 Bad Doberan 5 Bergen 8 Demmin 8 Greifswald 9 Grevesmühlen 6 Güstrow 11 Hagenow 5 Ludwigslust 6 Neubrandenburg 15 Neustrelitz 7 Parchim 9 Pasewalk 4 Ribnitz-Damgarten 6 Rostock 31 Schwerin 22 Stralsund 15 Ueckermünde 4 Waren 7 Wismar 8 Wolgast 4 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/114 3 4. An welchen Amtsgerichten stellt die Landesregierung Schwierigkeiten in der Organisation insbesondere aufgrund der Zahl der Richterplanstellen fest? 5. Wie viele Richterplanstellen hält die Landesregierung für erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Amtsgerichte zu gewährleisten? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Wie stellt sich die Situation der Liegenschaften der ehemaligen Zweigstellen, insbesondere im Hinblick auf Unterhaltungskosten, Nachnutzung und Verkauf, dar (bitte für jeden Standort getrennt antworten )? Die Situation der Liegenschaften der ehemaligen Zweigstellen stellt sich wie folgt dar: Ehemalige Zweigstelle Liegenschaftsstatus während der Nutzung als Zweigstelle gegenwärtige Nutzung, soweit noch im Landeseigentum Bemerkung Altentreptow landeseigene Liegenschaft Polizeistation und Auto- bahnpolizeirevier Bützow landeseigene Liegenschaft Liegenschaft wurde nach Aufgabe der Nutzung verkauft Gadebusch Mietobjekt Mietverhältnis wurde beendet Grimmen landeseigene Liegenschaft Leerstand (5.400,00 Euro Bewirtschaftungs -kosten/pro Jahr) Liegenschaft steht zum Verkauf Malchin landeseigene Liegenschaft Liegenschaft wurde nach Aufgabe der Nutzung verkauft Plau am See landeseigene Liegenschaft Polizeirevier und Kriminalkommissariat -Außenstelle Röbel/Müritz Mietobjekt Mietverhältnis wurde beendet Sternberg landeseigene Liegenschaft Liegenschaft wurde nach Aufgabe der Nutzung verkauft Strasburg Rückübertragung der Liegenschaft nach Vermögenszuordnungsgesetz Teterow landeseigene Liegenschaft Liegenschaft wurde nach Aufgabe der Nutzung verkauft