Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1147 6. Wahlperiode 28.09.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Eigentumssituation ehemaliger Gerichtsgebäude und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche der im Zuge der letzten Gerichtsstrukturreform geschlossenen Amtsgerichtsgebäude standen zum Zeitpunkt der Reform im Eigen- tum des Landes? 2. Welche von diesen Liegenschaften wurden zwischenzeitlich veräußert? 3. Wie hoch waren die Erlöse, die durch die Veräußerungen erzielt wurden (bitte für alle Liegenschaften separat darstellen)? 4. Wie hoch beziffern sich bis zum 01.09.2012 die Erhaltungskosten der geschlossenen Liegenschaften, die seit der Reform nicht veräußert wurden (bitte für alle Liegenschaften separat darstellen)? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Im Zuge der letzten Gerichtsstrukturreform (Artikel 1 des Gesetzes über kostensenkende Strukturmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vom 25.09.1997, GVOBl. M-V 1997, S. 502) entfielen folgende Amtsgerichtsstandorte, die in landeseigenen Liegenschaften unter- gebracht waren: Altentreptow, Bützow, Grimmen, Malchin, Plau am See, Sternberg, Teterow. Drucksache 6/1147 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die entsprechenden Liegenschaften, Veräußerungsstatus, Erlöse, beziehungsweise Erhaltungskosten, stellen sich wie folgt dar: Liegenschaft Status Verkaufserlös (in Euro) Erhaltungskosten (Bauunterhaltungs- kosten 1999 - 2012) (in Euro) Altentreptow Fichtestraße 5 Landeseigentum Nutzung als Polizeistation und Autobahn- und Verkehrspolizeirevier Bützow Schloßplatz 4 veräußert 190.000 Grimmen Hafenstraße 14 Veräußerung beabsichtigt, Ausschreibung läuft derzeit rund 40.000 Malchin Amtsgerichtsplatz 5 veräußert 75.000 Plau am See Alter Wall 43 Landeseigentum Nutzung als Polizeirevier Sternberg Luckower Straße 23 veräußert 25.000 Teterow Warener Straße 31 veräußert 27.000