Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/115 6. Wahlperiode 01.12.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch war die rechnerische und tatsächliche Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen des Landes MecklenburgVorpommern zum Schuljahresbeginn 2011/2012? Nach Umsetzung des Jahresarbeitszeitmodells an den beruflichen Schulen wird im Schuljahr 2011/2012 in allen Staatlichen Schulämtern mit den zur Verfügung stehenden Stellen eine hundertprozentige rechnerische Unterrichtsversorgung in allen Bereichen der beruflichen Schule erreicht. Zur tatsächlichen Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen im Schuljahr 2011/2012 können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden, da dazu die Ausfallzeiten zu berücksichtigen sind, die erst zum Ende des Schulhalbjahres erfasst werden. 2. Wie viele Lehrerstellen waren zum Schuljahresbeginn 2011/2012 nicht besetzt? (bitte die Einzelschule und das Fach/die Fächer angeben) Zum Schuljahresbeginn 2011/2012 waren alle vom Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Lehrerstellen besetzt. Drucksache 6/115 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Ausfallstunden sind seit Schuljahresbeginn 2011/2012 an den beruflichen Schulen a) insgesamt und b) fachbezogen angefallen (bitte auf die Einzelschulen bezogen angeben)? 4. Wie viele der in Frage 1 genannten Ausfallstunden wurden jeweils a) fachgerecht oder b) fachfremd vertreten oder c) fielen ersatzlos aus? (bitte auf die Einzelschulen bezogen angeben!) Die Fragen 3 a), b), 4 a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Erhebung der Ausfall- und Vertretungsstunden erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern jeweils am Ende des Schulhalbjahres (für ein Schulhalbjahr) und am Ende eines jeden Schuljahres (für ein Schuljahr). Die Daten für das Schuljahr 2011/2012 liegen der Landesregierung derzeit nicht vor. Eine Differenzierung nach Fächern erfolgt nicht. Die Erhebung fachbezogener Angaben lässt keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu. 5. Welche Differenzen gab es zwischen den beantragten Stundenzuweisungen der Schulen und den tatsächlichen Stundenzuweisungen durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur? a) Worin lagen die Gründe für die gegebenenfalls aufgetretenen Differenzen? b) Wie werden die Auswirkungen von den gegebenenfalls aufgetrete- nen Differenzen bewertet? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Staatlichen Schulämter haben entsprechend der Unterrichtsversorgungsverordnung die für die Absicherung des Unterrichts erforderlichen Lehrerstellen durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zugewiesen bekommen. 6. Wie viele Überstunden sind seit dem Schuljahresbeginn 2011/2012 angefallen (bitte nach Einzelschule und fachbezogen angeben)? Die Erhebung der Anzahl der geleisteten Überstunden erfolgt im Rahmen der Statistik zur Unterrichtsversorgung jeweils am Ende des Schulhalbjahres und am Ende eines jeden Schuljahres. Für das Schuljahr 2011/2012 liegen daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/115 3 7. In welcher Höhe liegen seit dem 01.01.2011 bis zum Schuljahres- beginn 2011/2012 Stunden für Jahresarbeitszeitkonten von Lehrkräften vor, die über die jeweilige Pflichtstundenzahl hinausgehen? a) Wie viele der angesammelten Stunden wurden bis zum 31.10.2011 bereits abgegolten (bitte nach Freizeitausgleich und Überstundenbezahlung unterteilt angeben)? b) Soweit die Abgeltung bis zum 31.10.2011 nicht erfolgte, in welchem Zeitraum ist ihre Abgeltung geplant? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Jahresarbeitszeitkonto ist grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres auszugleichen. Die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte ergibt sich aus den bedarfsdeckenden Vertragsangeboten . Die Höhe der Vertragsangebote wird aus dem aktuellen Schuljahresbedarf und einem prognostischen Bedarf des Nachfolgeschuljahres im Verhältnis 7:5 berechnet. Bei zurzeit sinkenden Schülerzahlen führt diese Verfahrensweise dazu, dass die Lehrkräfte bis zum Sommer ein Zeitguthaben aufbauen, welches im Zeitraum September bis Dezember wieder ausgeglichen werden soll. Gemäß Verwaltungsvorschrift zum Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte an beruflichen Schulen sind auftretende Zeitguthaben in einem Gespräch mit der Lehrkraft zu begründen und unter Beteiligung des örtlichen Personalrates einvernehmlich zu klären, wie der Ausgleich erfolgen kann. Aus der Meldung der Jahreseinsatzpläne mit Stichtag 15.07.2011 (letzter Unterrichtstag vor den Sommerferien) wurden folgende Zeitkonten berechnet: - Übertrag aus 2010 13.627,6 Stunden, - Summe Zeitkonto am 31.07.2011 31.741,1 Stunden, - Summe Zeitkonto am 31.12.2011 unter Berücksichtigung der von den Schulen vorgenommenen Einsatzplanung 15.563,5 Stunden. Bis zum 31.12.2011 auftretende Zeitguthaben und Rückstände in Höhe von bis zu 19 Unterrichtsstunden sind ohne vertragliche Anpassung in das folgende Kalenderjahr zu übertragen und bis zum 31.07.2012 auszugleichen. Ein Zeitguthaben von mehr als 19 Unterrichtsstunden wirkt sich für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte derart aus, dass jeweils 20 angesparte Unterrichtsstunden durch jeweils 0,5 Unterrichtswochenstunden für ein Kalenderjahr ausgeglichen werden. Sofern das Zeitguthaben nicht durch Freizeit ausgeglichen werden kann, wird es bis zum Vollzeitumfang bruttoratierlich und darüber hinaus wie Mehrarbeit vergütet. Drucksache 6/115 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Gibt es für die Anzahl der Überstunden eine „Grenze/Obergrenze“ und falls ja, a) in welcher Höhe und b) mit welchen Folgen für die Lehrkräfte bei ihrer Überschreitung? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Obergrenze der zu leistenden Stunden sowohl in einer Woche als auch pro Tag ist in Ziffer 7 der Verwaltungsvorschrift „Jahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte an beruflichen Schulen“ vom 06.10.2009 festgelegt. „Sowohl für die Jahreseinsatz- als auch für die Dienstplangestaltung gilt grundsätzlich, dass die Stundenzahl - einschließlich der Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden - wöchentlich 30 Stunden im fachtheoretischen und allgemein bildenden Unterricht und 33 Unterrichtsstunden im fachpraktischen Unterricht nicht überschreiten darf. Täglich sollen nicht mehr als acht Unterrichtsstunden geplant werden. Soweit diese Höchstgrenzen tatsächlich erreicht werden, ist dies zur Vermeidung unvertretbarer Belastungen bei der Übertragung sonstiger Lehrerpflichten (zum Beispiel Aufsichtspflichten, Konferenzteilnahmen ) zu berücksichtigen.“ Die über den arbeitsvertraglich vereinbarten Beschäftigungsumfang zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden werden auf dem Jahresarbeitszeitkonto als Zeitguthaben geführt. Sie sollen grundsätzlich als Freizeit im selben Kalenderjahr ausgeglichen werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird das Zeitguthaben nach Ablauf des Kalenderjahres wie Mehrarbeit vergütet. 9. Wie viele „Seiteneinsteiger“ werden derzeit an den beruflichen Schulen als Lehrkräfte beschäftigt (bitte jeweils die Schule, die Einstellungsqualifikation , das Einstellungsdatum, das/die Unterrichtsfach /Unterrichtsfächer sowie die Vergütung angeben)? Derzeit werden 234 „Seiteneinsteiger“ an den beruflichen Schulen als Lehrkräfte beschäftigt. Seiteneinsteiger sind sowohl an allen beruflichen Schulen des Landes MecklenburgVorpommern als auch in allen Berufsbereichen tätig. Die Qualifikation der Seiteneinsteiger ist vielfältig. Sie reicht von einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz bis zum Hochschulabschluss. Die oben genannten Seiteneinsteiger werden entsprechend ihrer Qualifikation in den Entgeltgruppen E 8 bis E 11 TV-L vergütet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/115 5 10. Wie vielen der in Frage 9 genannten Personen a) ist eine Aufstiegsqualifikation angeboten worden (bitte angeben welche Qualifikation)? b) haben daran teilgenommen? c) haben sie erfolgreich abgeschlossen? Die Fragen 10, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Lehrkräften an beruflichen Schulen, ohne Befähigung für ein Lehramt, die zur Absicherung des Unterrichts unbefristet eingestellt wurden oder eingestellt werden, kann seit dem Jahr 2010 ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst angeboten werden. Das Nähere regelt die Verwaltungsvorschrift zur Weiterbildung von Seiteneinsteigern in einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung und der anschließenden gehaltsmäßigen Einstufung in das Lehramt an Beruflichen Schulen. Zurzeit nehmen 14 Lehrkräfte an dieser Maßnahme teil. Neun dieser Lehrkräfte befinden sich im derzeitigen Prüfungszyklus. Durch eine Verkürzung hat eine Lehrkraft den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst bereits erfolgreich abgeschlossen . Die weiteren acht Lehrkräfte werden bis zum Februar 2012 ihre Examenslehrproben absolvieren.