Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1153 6. Wahlperiode 01.10.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Doppische Haushaltsführung in den Kommunen und auf Landesebene und ANTWORT der Landesregierung Während die Doppik auf kommunaler Ebene seit 2012 flächendeckend umgesetzt wird, verzichtet die Landesregierung auf die doppische Haushaltsführung für den Landeshaushalt, da die Einführung als nicht erforderlich angesehen wird (Ostsee-Zeitung vom 03.08.2012). 1. Welche Beweggründe veranlassen die Landesregierung dazu, auf die Einführung der doppischen Haushaltsführung für den Landeshaushalt zu verzichten, während den Kommunen die Umsetzung vorgeschrie- ben wurde? Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 eine Reform des Gemeindehaushalts- rechts beschlossen und hierzu Empfehlungen abgegeben, um den spezifischen Anforderungen gemeindlichen Haushaltens im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung Rechnung zu tragen. Auf dieser Grundlage hat das Land das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007 beschlossen, wonach alle Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2012 die kommunale Doppik anwenden. Hiermit kam das Land auch Forderungen von Kommunen und Kommunalverbänden Mecklenburg-Vorpommerns nach. Eine Einführung der Doppik auf Landesebene wird von der Landesregierung nicht für erforderlich gehalten, zumal sich die Anforderungen an den Landeshaushalt von denen an die kommunalen Haushalte insbesondere aufgrund unterschiedlicher Aufgabenstruktur sowie unterschiedlicher Steuerungsnotwendigkeiten unterscheiden. Die Kameralistik in ihrer erweiterten Ausprägung in Mecklenburg-Vorpommern überzeugt durch Übersichtlichkeit und Transparenz. Drucksache 6/1153 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Neben klar strukturierten Einnahme- und Ausgabeermächtigungen erfolgt eine titelgenaue Abrechnung der Inanspruchnahme im Rahmen der Haushaltsrechnung. Die Entwicklung in unserem Land zeigt eindrucksvoll, dass es mit dem Instrumentarium der Kameralistik gelingt, die notwendigen Informationen zu erhalten, um den Haushalt zu sanieren und keine neuen Schulden aufzunehmen. Die Landesregierung legt zudem jährlich die Vermögensübersicht vor, in der sowohl das Vermögen als auch die Schulden des Landes sowie die Risiken aus übernommenen Bürgschaften transparent dargestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die zusammenfassende Übersicht in der Haushaltsrechnung 2010 (Seite 282 der Landtagsdruck- sache 6/138) verwiesen. Auch die implizite Verschuldung des Landes aus Pensionslasten wird dort auf Seite 299 ausgewiesen. Darüber hinaus wird die Aussagekraft des Haushalts durch die ergänzende Darstellung von Leistungs- und Kostenkennziffern im Haushaltsplan und deren Abrechnung in der Haushalts- rechnung noch weiter erhöht (siehe Haushaltsrechnung 2010 ab Seite 265). Ergänzend informiert die Landesregierung halbjährlich den Finanzausschuss des Landtages gemäß §14 Absatz 17 Haushaltsgesetz über die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstiger Sicherheitsleistungen. 2. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung in der Beibehal- tung der kameralistischen Haushaltsführung für den Landeshaushalt gegenüber der doppischen Haushaltsführung? Nach Überzeugung der Landesregierung ist die (erweiterte) kameralistische Haushaltsführung übersichtlich und transparent. Die darauf basierenden Informationen sind geeignet, die wesentlichen finanzpolitischen Probleme anzugehen und zu meistern, was die Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns eindrucksvoll belegt. Die Landesregierung schätzt außerdem ein, dass eine Verfahrensumstellung für das Land sehr zeitaufwendig und zumindest temporär personalintensiv wäre und somit im Widerspruch zum Ziel der Personaleinsparung (Personal- konzept des Landes) steht. Daher muss mit hohen Kosten bei nicht gesichertem Mehrwert gerechnet werden Aufgrund der Vielzahl von Bewertungsmöglichkeiten ist die allgemeine Doppik nicht zwangsläufig transparenter. Dafür gibt es in der Wirtschaftsgeschichte zahlreiche Beispiele. Auch die Entwicklung der Landeshaushalte in anderen Ländern bestätigt, dass die Doppik kein Allheilmittel zur Überwindung struktureller Schieflagen ist. Bislang liegen nach hiesiger Kenntnis keine durchgängig positiven Erfahrungen anderer Bundesländer vor, inwieweit sich die mit der doppischen Buchführung gewonnenen Erkenntnisse positiv auf die Finanz- ergebnisse niedergeschlagen haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1153 3 3. Inwieweit treffen die Vorteile der kameralistischen Haushaltsführung aus Sicht der Landesregierung auch für die Kommunen zu? 4. Inwieweit treffen die Vorteile der doppischen Haushaltsführung aus Sicht der Landesregierung auch für den Landeshaushalt zu? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Anforderungen an den Landeshaushalt unterscheiden sich von denen an die kommunalen Haushalte insbesondere aufgrund unterschiedlicher Aufgabenstruktur sowie unterschiedlicher Steuerungsnotwendigkeiten. Die beim Land angewandte Kameralistik in ihrer erweiterten Ausprägung beinhaltet doppische Elemente (siehe Antwort zu Frage 1.). Die kommunale Doppik trägt den spezifischen Anforderungen der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung.