Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/116 6. Wahlperiode 05.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Callcenter-Branche in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. In Drucksache 6/57 teilte die Landesregierung mit, dass in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 4 neue Vorhaben in der Callcenter-Branche im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit Zuschüssen in Höhe von 3.024.800 Euro gefördert wurden. Um welche Vorhaben handelte es sich konkret und wie verteilt sich die Gesamtsumme auf die einzelnen Vorhaben (bitte Unternehmen, Standort, ggf. Anzahl der durch die Förderung neu entstandenen Arbeitsplätze angeben)? Es handelt sich um folgende Vorhaben: 1. Der Service Direkt Telemarketing Verwaltungsgesellschaft mbH in Rostock wurde ein Zuschuss in Höhe von 31.600 Euro gewährt, verbunden mit der Verpflichtung des Unternehmens zur Schaffung von 20 Dauerarbeitsplätzen. 2. Der Sykes Enterprises Support Services B.V. & Co. KG in Pasewalk wurde ein Zuschuss in Höhe von 897.000 Euro gewährt, verbunden mit der Verpflichtung des Unternehmens zur Sicherung von 720 und Schaffung von 202 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen. 3. Der KDW Neustrelitz GmbH in Neustrelitz wurde ein Zuschuss in Höhe von 2.023.400 Euro gewährt, verbunden mit der Verpflichtung des Unternehmens zur Schaffung von 300 Dauerarbeitsplätzen. 4. Der Benchmark Partner GmbH in Rostock wurde ein Zuschuss in Höhe von 72.800 Euro gewährt, verbunden mit der Verpflichtung des Unternehmens zur Schaffung von 161 Dauerarbeitsplätzen. Drucksache 6/116 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Inwieweit spielen bei der Förderung von Vorhaben der Callcenter- Branche soziale Kriterien, z. B. die Entstehung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze oder die Tarifbindung des Arbeitsgebers, eine Rolle? Eine Lohnkostenförderung von Call- und Servicecentern kommt für Förderanträge, die nach dem 30.09.2010 gestellt werden bzw. wurden, grundsätzlich nur in Betracht für Arbeitsplätze mit einem Jahresbruttolohn und den gesetzlichen Sozialabgaben von mindestens 25.000 Euro. 3. Wie viele Unternehmen der Callcenter-Branche gibt es im Land Mecklenburg-Vorpommern und welche davon sind in welcher Art und Weise tarifgebunden (bitte namentlich mit Standort, seit wann und Entwicklung der Beschäftigtenzahl und seit wann an welchen Tarif gebunden auflisten)? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit zirka 100 Servicecenter. Der Landesregierung liegen keine näheren Angaben zur Tarifgebundenheit der einzelnen Servicecenter vor, denn die Frage der Tarifbindung ist Angelegenheit der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung. Eine Liste der Unternehmen der Call- und Servicecenterbranche mit den erbetenen Angaben liegt der Landesregierung nicht vor. 4. Wie viele Unternehmen der unter Frage 3 aufgeführten Unternehmen haben ihren Firmensitz bzw. ihre Unternehmenszentrale seit wann und an welchem Standort im Land Mecklenburg-Vorpommern? Etwa die Hälfte der derzeit im Land tätigen Servicecentern hat aktuell ihren Stammsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/116 3 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich des Lohn- niveaus der im Verein Telemarketinginitiative MecklenburgVorpommern e. V. organisierten Callcenter-Unternehmen? Im Telemarketing Initiative Mecklenburg-Vorpommern e. V. (TMI) sind 35 Servicecenter organisiert, die insgesamt zirka 10.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Lohnniveau der im TMI e. V. organisierten Servicecenter liegt oberhalb des Schwellenwertes der ostdeutschen Länder (1.379 Euro brutto, siehe Frage 8). 6. Wie viele Jugendliche wurden seit Einführung der neuen IHKAbschlüsse Kaufmann/Kauffrau im Dialogmarketing und Servicefachkraft im Dialogmarketing landesweit ausgebildet (bitte Anzahl der Jugendlichen pro Ausbildungsjahr darstellen, die eine Ausbildung begonnen haben und Anzahl der Jugendlichen pro Ausbildungsjahr darstellen, die ihre Ausbildung pro Ausbildungsjahr erfolgreich abgeschlossen haben)? a) Wie viele der Auszubildenden wurden im Anschluss an die Ausbildung von der ausbildenden Firma übernommen? b) Welche Ausbildungsvergütung erhalten Auszubildende in der Callcenter-Branche in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Bundesländern? c) Wie hat sich die Anzahl der Kauffrauen bzw. Kaufmänner im Dialogmarketing bzw. der Servicefachkräfte im Dialogmarketing monatlich in Mecklenburg-Vorpommern seit Einführung der IHK-Abschlüsse entwickelt, die offiziell arbeitslos gemeldet waren? Die erfragten Angaben werden nach Kammerbezirken differenziert in den nachfolgenden Übersichten dargestellt: Eingetragene Berufsausbildungsverhältnisse nach Ausbildungsjahren im Kammerbezirk der IHK zu Rostock Kaufmann/frau für Dialogmarketing Servicefachkraft für Dialogmarketing 2006 32 42 2007 28 47 2008 21 32 2009 18 19 2010 26 6 2011 18 6 Summe: 143 152 Drucksache 6/116 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen im Kalenderjahr Kaufmann/frau für Dialogmarketing Servicefachkraft für Dialogmarketing 2006 0 0 2007 0 0 2008 16 20 2009 17 23 2010 17 16 2011 13 9 Summe: 63 68 Eingetragene Berufsausbildungsverhältnisse nach Ausbildungsjahren im Kammerbezirk der IHK zu Neubrandenburg Kaufmann/frau für Dialogmarketing Servicefachkraft für Dialogmarketing 2006 11 9 2007 22 9 2008 27 21 2009 29 20 2010 30 11 2011 23 9 Summe: 142 79 Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen im Kalenderjahr Kaufmann/frau für Dialogmarketing Servicefachkraft für Dialogmarketing 2006 0 0 2007 4 3 2008 12 6 2009 18 5 2010 24 6 2011 16 4 Summe: 74 24 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/116 5 Eingetragene Berufsausbildungsverhältnisse nach Ausbildungsjahren im Kammerbezirk der IHK zu Schwerin Kaufmann/frau für Dialogmarketing Servicefachkraft für Dialogmarketing 2006 26 40 2007 25 27 2008 5 14 2009 15 8 2010 3 19 2011 10 9 Summe: 84 117 Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen im Kalenderjahr Kaufmann/frau für Dialogmarketing Servicefachkraft für Dialogmarketing 2006 - - 2007 - - 2008 - 28 2009 35 23 2010 30 12 2011 3 3 Summe: 68 66 Da die Abschlussprüfungen im 2. bzw. 3. Lehrjahr erfolgen, wurde insgesamt auf eine Darstellung nach Lehrjahren verzichtet. Die Daten basieren auf Angaben der Industrie- und Handelskammern. Zu a) Zu der Übernahme von Auszubildenden in den jeweiligen Unternehmen werden weder beim TMI e.V. noch bei den Industrie- und Handelskammern Daten erhoben. Drucksache 6/116 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu b) In der Callcenter-Branche gibt es keinen Tarifvertrag, auf dessen Grundlage die Höhe der zu zahlenden Ausbildungsvergütungen geregelt ist. Nach Angaben der Industrie- und Handelskammern variiert im Land die Höhe der gezahlten Ausbildungsvergütung in den einzelnen Ausbildungsjahren. Die Industrie- und Handelskammern ermitteln die Höhe der jeweils vereinbarten Ausbildungsvergütung aus den vorgelegten Ausbildungsverträgen. Denn nach § 11 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz muss der Ausbildungsvertrag unter anderem die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung regeln. Nach diesen Angaben können folgende Ausbildungsvergütungen grundsätzlich gezahlt werden ab dem 1. Ausbildungsjahr: ab 471,83 Euro, 2. Ausbildungsjahr: ab 535,66 Euro und 3. Ausbildungsjahr: ab 613,55 Euro. Eine vergleichende Untersuchung der in Mecklenburg-Vorpommern gezahlten Ausbildungsvergütungen in der Callcenter-Branche mit anderen Bundesländern liegt nicht vor. Zu c) Die Entwicklung der Anzahl der offiziell arbeitslos gemeldeten Kauffrauen bzw. Kaufmänner im Dialogmarketing bzw. Servicefachkräfte im Dialogmarketing ist der Anlage 1 zu entnehmen. 7. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren zum 31.12.2010 in Mecklenburg- Vorpommern in der Callcenter-Branche 10.546 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig und 293 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt. Wie stellen sich diese Zahlen zum 31.10.2011 bzw. zum zuletzt verfügbaren Termin dar? Nach den aktuellsten verfügbaren Werten (Stichtag 31.03.2011) verzeichnet die Bundesagentur für Arbeit in der Wirtschaftsgruppe „822 Callcenter“ in MecklenburgVorpommern 10.421 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 375 geringfügig entlohnte Beschäftigte, davon 298 ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/116 7 8. Die Bundesagentur für Arbeit gab an, dass zum Stichtag 31.12.2010 in Mecklenburg-Vorpommern 3.645 Beschäftigte der CallcenterBranche einen Lohn unterhalb des Schwellenwertes (bundeseinheitlich 1.802 Euro und ostdeutsche Länder 1.379 Euro brutto) erhielten und damit im Niedriglohnsektor angesiedelt waren. Wie stellt sich diese Zahl zum 31.10.2011 bzw. zum zuletzt verfügba- ren Termin dar? Der von der Bundesagentur für Arbeit erhobene Wert zum Stichtag 31.12.2010 ist der aktuell verfügbare Wert. Die entsprechenden Daten werden einmal jährlich jeweils zum 31.12. erhoben. Drucksache 6/116 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Anlage Arbeitsmarktstatistik Bestand an Arbeitslosen insgesamt und nach ausgewählten Berufen (Zielberuf, Klassifikation der Berufe 2010) - ohne Helfertätigkeiten Mecklenburg-Vorpommern Zeitreihe Berichtsmonat Insgesamt ohne Helfertätigkeiten darunter 92122 Dialogmarketing - Fachkraft darunter Keine Angabe/ Fehler im Ursprungswert/ keine Zuordnung möglich1) 92122104 Servicefachkraft - Dialogmarketing 92122105 Kaufmann/-frau für Dialogmarketing 1 2 3 4 5 Jan 07 136.809 441 * - 11.791 Feb 07 135.350 462 * - 11.448 Mrz 07 130.575 477 5 * 11.176 Apr 07 122.762 538 8 * 10.662 Mai 07 113.828 587 10 * 9.931 Jun 07 106.930 565 8 * 9.535 Jul 07 107.355 586 10 * 13.033 Aug 07 105.962 570 11 * 13.733 Sep 07 99.482 579 8 - 12.079 Okt 07 95.467 589 12 - 8.440 Nov 07 96.561 629 9 - 8.151 Dez 07 98.179 681 6 - 7.684 Jan 08 107.457 752 7 - 8.024 Feb 08 105.300 757 7 - 7.318 Mrz 08 100.465 773 9 - 6.871 Apr 08 95.276 833 8 * 6.679 Mai 08 89.233 818 4 * 9.523 Jun 08 82.514 810 4 * 5.466 Jul 08 82.184 847 11 6 5.801 Aug 08 80.773 788 15 5 4.913 Sep 08 77.202 747 17 4 3.967 Okt 08 75.054 698 12 - 3.391 Nov 08 72.299 743 13 3 3.172 Dez 08 76.462 762 13 * 3.043 Jan 09 88.993 847 10 * 3.898 Feb 09 89.577 843 14 * 3.481 Mrz 09 87.838 863 15 * 3.270 Apr 09 82.227 882 9 * 3.016 Mai 09 74.591 822 10 * 2.567 Jun 09 70.671 791 9 * 2.539 Jul 09 69.285 787 12 9 2.938 Aug 09 70.406 816 7 11 3.327 Sep 09 71.149 934 20 12 2.676 Okt 09 68.577 925 14 6 2.181 Nov 09 71.620 904 9 * 2.172 Dez 09 76.053 915 10 * 2.192 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/116 9 Berichts- monat Insgesamt ohne Helfertätigkeiten darunter 92122 Dialogmarketing - Fachkraft darunter Keine Angabe/ Fehler im Ursprungswert/ keine Zuordnung möglich1) 92122104 Servicefachkraft - Dialogmarketing 92122105 Kaufmann/-frau für Dialogmarketing 1 2 3 4 5 Jan 10 89.314 1.042 15 4 3.244 Feb 10 91.138 1.027 18 7 3.417 Mrz 10 87.853 1.011 16 8 2.719 Apr 10 77.146 1.022 18 3 2.378 Mai 10 69.314 1.000 12 3 2.026 Jun 10 64.371 956 8 3 1.919 Jul 10 63.951 959 10 6 2.277 Aug 10 65.158 931 11 11 2.565 Sep 10 62.643 934 9 8 2.072 Okt 10 61.776 902 12 7 1.980 Nov 10 65.661 895 8 5 2.199 Dez 10 71.259 915 10 8 2.580 Jan 11 84.321 965 9 8 3.530 Feb 11 83.623 964 14 6 3.150 Mrz 11 79.313 933 17 4 2.781 Apr 11 71.493 947 11 6 2.221 Mai 11 65.948 926 14 7 3.484 Jun 11 62.218 938 15 8 1.877 Jul 11 61.709 937 14 21 2.026 Aug 11 60.948 854 16 14 2.174 Sep 11 58.475 811 17 11 1.764 Okt 11 58.148 754 12 9 1.791 Erstellungsdatum: 22.11.2011, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 124845 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Da der Anteil in der Kategorie „keine Angabe/keine Zuordnung möglich etc.“ z. T. sehr hoch sein kann, wird diese mit ausgewiesen. Zum Berichtsmonat März 2011 wurden die Arbeitslosenzahlen rückwirkend ab Januar 2007 im Zuge der Einführung einer integrierten Arbeitslosenstatistik revidiert (vgl. methodische Hinweise). *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst.