Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1163 6. Wahlperiode 12.10.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Verhinderung eines politischen Vortrages an der Universität Rostock und ANTWORT der Landesregierung Eine von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) und dem Allge- meinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Rostock für den 3. Juli 2012 in Räumlichkeiten der Universität organisierte Diskussions- veranstaltung wurde von der Hochschulleitung untersagt. 1. Inwiefern wurde durch die Landesregierung ggf. Einfluss genommen auf das oben genannte Genehmigungsverfahren an der Universität Rostock? Die Universität Rostock entscheidet in eigener Verantwortung im Rahmen ihres Hausrechts darüber, welche Veranstaltungen in ihren Räumlichkeiten stattfinden. Im vorliegenden Fall erbat die Universität Rostock aufgrund dort vorliegender Verdachts- momente auf einen extremistischen Hintergrund des eingeladenen Referenten von der Landesbehörde für Verfassungsschutz über diesen eine fachliche Einschätzung. Daraufhin wurde der Universität mitgeteilt, dass der vorgesehene Referent als namhafter Vertreter einer extremistischen Bestrebung, hier des „antideutschen Linksextremismus“, einzustufen ist. Zudem erhielt die Universität Rostock die Bewertung, dass aufgrund des ideologischen Hintergrundes des Referenten auch verfassungsfeindliche Äußerungen im Verlauf der Veranstaltung zu erwarten seien. Aus diesem Grund wurde lediglich empfohlen, die Veranstaltung nicht in den Räumlichkeiten der Hochschule zu genehmigen. Das zuständige Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur war nicht involviert. Es hat von dem Sachverhalt erstmalig am 26. Juli 2012 erfahren. Drucksache 6/1163 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wurden seitens der Landesregierung Bedenken gegen eine Durchfüh- rung oben genannter Veranstaltung in Räumlichkeiten der Universität geäußert, wann wurden diese ggf. durch wen mitgeteilt und worin bestanden diese Bedenken im Einzelnen? Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass Extremismus innerhalb staatlicher Einrichtungen grundsätzlich kein Forum zur Verbreitung seiner Ideologien erhalten sollte. Die Anfrage der Universität Rostock wurde am 22. Juni 2012 durch die Landesregierung beantwortet. Bezüglich des Inhalts der Antwort wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Sollten seitens der Landesregierung Sicherheitsbedenken bezüglich der Durchführung oben genannter Veranstaltung bestanden haben, wurden diese den Veranstaltern mitgeteilt und wurde mit den Veran- staltern über entsprechende, beispielsweise polizeiliche Vorkehrungen gesprochen? 4. Bestanden ggf. diese Sicherheitsbedenken seitens der Landesregierung auch für die gewählten Ausweichräumlichkeiten im Haus der Heinrich-Böll-Stiftung? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat mit dem Veranstalter keine Kontakte im Vorfeld der Veranstaltung gehabt. Auf die Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen.