Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1165 6. Wahlperiode 10.10.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Ansiedlung einer Produktionsschule in der Landeshauptstadt Schwerin und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie stellt sich der Bedarf für eine Produktionsschule am Standort Schwerin aus Sicht der Landesregierung aktuell und prognostisch für die nächsten Jahre dar? a) Wie viele schulaversive junge Menschen (Schulabbrecher, Schul- verweigerer etc.) der Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren gibt es aktuell in der Landeshauptstadt Schwerin und im Landkreis Nordwestmecklenburg (bitte getrennt auflisten)? b) Wie hat sich deren Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte jahresbezogen und je Gebietsstruktur auflisten)? Der Bedarf für eine weitere Produktionsschule in der Region der Landeshauptstadt Schwerin und des Landkreises Nordwestmecklenburg ist aus der Sicht der Landesregierung gegeben. Die Anzahl derjenigen Schüler, die in dieser Region nach der Schulpflicht in weitere berufs- vorbereitende Bildungsmaßnahmen aufgrund fehlender Ausbildungsreife einmünden, ist zu hoch. Grundsätzliches Ziel muss es sein, Einmündungen in das Übergangssystem zwischen Schule und Berufsausbildung möglichst frühzeitig zu verhindern. Für diejenigen jungen Menschen allerdings, die die Schule nicht ausbildungsreif verlassen, sollen berufsvorbereiten- de Bildungsmaßnahmen individuell, betriebsnah und abschlussorientiert ausgerichtet werden und die Verweildauer so gering wie möglich ausfallen. Drucksache 6/1165 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Im Rahmen der schulaufsichtlichen Statistik werden die Schülerinnen und Schüler mit schul- aversivem Verhalten hinsichtlich unentschuldigter Fehltage schulamtsbezogen erfasst. Diese Erfassung erfolgt nur für die allgemein bildenden Schulen. Für den Schulamtsbereich Schwerin wird für das vergangene Schuljahr wie folgt mitgeteilt: Von den 35.125 Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden Schulen sind folgende Fehlzeiten zu verzeichnen: - 517 mit bis zu 20 unentschuldigten Fehltagen, - 99 mit zwischen 21 und 60 unentschuldigten Fehltagen und - 35 mit über 60 unentschuldigten Fehltagen. Eine Einteilung des Schulamtsbereiches erfolgt nicht. Zu b) Die vorgenannten schulamtsbezogenen Daten lauten ab dem Schuljahr 2007/2008 wie folgt: - 2007/2008 (37.389 Schülerinnen und Schüler) 1.024 mit bis zu 20 unentschuldigten Fehltagen, 89 mit zwischen 21 und 60 unentschuldigten Fehltagen und 31 mit über 60 unentschuldigten Fehltagen. - 2008/2009 (35.471 Schülerinnen und Schüler) 958 mit bis zu 20 unentschuldigten Fehltagen, 117 mit zwischen 21 und 60 unentschuldigten Fehltagen und 35 mit über 60 unentschuldigten Fehltagen. - 2009/2010 (35.582 Schülerinnen und Schüler) 798 mit bis zu 20 unentschuldigten Fehltagen, 130 mit zwischen 21 und 60 unentschuldigten Fehltagen und 48 mit über 60 unentschuldigten Fehltagen. - 2010/2011 (35.526 Schülerinnen und Schüler) 720 mit bis zu 20 unentschuldigten Fehltagen, 107 mit zwischen 21 und 60 unentschuldigten Fehltagen und 57 mit über 60 unentschuldigten Fehltagen. 2. Welche aktuellen Angebote der Jugendberufshilfe gibt es in der Landeshauptstadt Schwerin und im Landkreis Nordwestmecklenburg und wie nachhaltig sind diese bezüglich der Abgänge in Ausbildung, weiterführende Maßnahmen und Arbeit (bitte Träger, Name des Projektes, Teilnehmerzahl und Abgänge auflisten)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Angebote der Jugendberufshilfe liegen in Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1165 3 3. Welche voraussichtlichen Kosten entstehen durch den Aufbau einer Produktionsschule am Standort Schwerin und wie sollen diese konkret finanziert werden? a) Wie hoch ist der von der Landeshauptstadt Schwerin zu erbrin- gende, örtliche Anteil im Jahr der Ansiedlung und in den folgen- den drei Jahren? b) Wie hoch ist demzufolge der ESF-Landesanteil und der zu erbrin- gende Eigenanteil der Produktionsschule (zum Beispiel aus dem Verkauf der erzeugten Produkte)? c) An welchem Standort und mit welchen voraussichtlichen Miet- kosten soll die Produktionsschule ihre Arbeit aufnehmen? Für die Jahre 2013 und 2014 kann aus Mitteln des Operationellen Programms des Europä- ischen Sozialfonds (ESF) Mecklenburg-Vorpommern 2007 bis 2013 der Aufbau einer Produktionsschule in der Landeshauptstadt beziehungsweise im Landkreis Nordwestmecklen- burg mit 80 von Hundert gefördert werden. Daneben sollen Dritte, zu denen auch die ört- lichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Bundesagentur für Arbeit und die Job-Center zählen, die Ausfinanzierung der Produktionsschule gemeinsam mit dem Träger sicherstellen. Zu a) Der Anteil der Mitfinanzierung durch die Landeshauptstadt und den Landkreis Nordwest- mecklenburg beträgt nach gegenwärtigem ungeprüften Finanzplan des Antragstellers für die Jahre 2013 und 2014 jeweils 119.405,44 Euro. Dieser Betrag kann sich verringern, sofern die Agentur für Arbeit, beziehungsweise das Job-Center, einzelne Plätze für junge Menschen in dieser Einrichtung auf der gesetzlichen Grundlage des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehungsweise des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bedarfsgerecht einkaufen. Zu b) Der Träger der Produktionsschule selbst soll sich nach dem oben genannten Finanzplan im Jahr 2013 mit 28.000 Euro und im Jahr 2014 mit 30.000 Euro an der Gesamtfinanzierung aus Erlösen von verkauften Produkten und Dienstleistungen beteiligen. Der Anteil des Landes aus dem ESF beläuft sich nach Abzug dieser Mittel im Jahr 2013 auf 449.621 Euro und im Jahr 2014 auf 447.181 Euro. Zu c) Hierzu können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden. Drucksache 6/1165 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Mit welchem Werkstattkonzept soll die Produktionsschule in der Landeshauptstadt ihre Arbeit aufnehmen? a) Wie viele Werkstätten mit welcher Ausrichtung soll es geben? b) Wie viele Werkstattpädagogen und Verwaltungsangestellte sind für den Standort Schwerin geplant? c) Wann soll die Produktionsschule die Arbeit aufnehmen? Die Branchenausrichtung der Werkstätten in einer Produktionsschule wird nicht durch die Landesregierung vorgegeben; vielmehr soll durch einen noch zu bildenden Wirtschaftsbeirat unter Mitwirkung der zuständigen Kammern, der Kreishandwerkerschaft und der Fach- verbände Wirtschaft, die Branchenausrichtung der jeweiligen Werkstätten festgelegt werden. Die Landesregierung achtet darauf, dass bei der Werkstattfestlegung die besonderen Lebens- und Lernerfordernisse von Mädchen und jungen Frauen berücksichtigt werden. Zu a) Für diese neue Produktionsschule sind fünf Werkstätten geplant. Zur Ausrichtung der Werk- stätten wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu b) In einer Produktionsschule mit fünf Werkstätten arbeiten fünf Werkstattpädagoginnen und Werkstattpädagogen, ein/e Sozialarbeiter/-in und ein/e Produktionsschulleiter/-in. Mitwirken- de Lehrerinnen und Lehrer für den ergänzenden Unterricht zur Vorbereitung von Schulab- schlüssen werden über zusätzliche Honorarverträge angeworben. Zu c) Die Produktionsschule kann gegebenenfalls in Abstimmung mit einer geplanten Verlegung eines Berufsschulstandortes der Beruflichen Schule Technik der Landeshauptstadt und im Rahmen der örtlichen Schulnetzplanung, jedoch spätestens im ersten Halbjahr 2013, mit ihrer Arbeit beginnen. 5. Wie ordnet sich die Neuansiedlung einer Produktionsschule am Stand- ort Schwerin in das bestehende Angebot an Projekten der Jugend- berufshilfe ein? Die Zuständigkeit für die örtliche Jugendberufshilfe liegt bei den örtlichen Trägern der öffent- lichen Jugendhilfe. Die Landesregierung kann nicht erkennen, dass die Ansiedlung einer Produktionsschule mit bestehen Projekten der Jugendberufshilfe konkurriert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1165 5 6. Wie beurteilt die Landesregierung das Konzept der Produktionsschule im Vergleich zum bei den aktuellen Projekten der Jugendberufshilfe in Schwerin verfolgten, stärker individuell ausgerichteten Ansatz? Produktionsschulen wenden sich regulär an junge Menschen im Alter von 15 bis 20 Jahren, die grundsätzlich eine Ausbildung anstreben, aber einen Ausbildungsbeginn wegen in der Person liegenden Gründen gegenwärtig nicht realisieren können. Projekte der örtlichen Jugendberufshilfe hingegen wenden sich in der Regel an zu aktivierende junge Menschen über dem 18. bis zum 25. Lebensjahr. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich alters- und zielgruppenbedingt die Teilnehmer von Produktionsschulen von denen der Projekte der örtlichen Jugendberufshilfe unterscheiden. 7. Inwieweit ist das Ansiedlungsvorhaben für eine Produktionsschule in Schwerin im Zusammenhang mit der vonseiten der Landesregierung angestrebten Zentralisierung von Produktionsschulstandorten zu sehen? a) Welche Synergieeffekte sollen durch die Nähe zum jeweiligen örtlichen Berufsschulzentrum erzielt werden? b) Wie soll sich dies angesichts der unterschiedlichen Ansätze der Produktionsschulen gegenüber anderen vollschulischen Maßnah- men, wie dem Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder anderen kombinierten Maßnahmen aus Theorie und Praxis, wie der Berufs- vorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB), konkret darstellen? Im Rahmen der interministeriellen Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode festgestellt, dass die berufsvorbereitenden Instrumente, schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufsvorbereitende Bildungs- maßnahmen (BvB) für die Förderung derjenigen jungen Menschen insbesondere dann geeig- net sind, wenn die jungen Menschen die für die angebotenen Förderungen und Bildungs- prozesse notwendigen Voraussetzungen mitbringen. Sind Bildungsfähigkeit und Bildungs- voraussetzungen sowie Bildungsprozesse fördernde Lebensumstände nur in eingeschränktem Maße vorhanden, sind die Regelangebote der Berufsvorbereitung (BVJ/BVB) eher weniger geeignet, die betroffenen Jugendlichen dort abzuholen, wo sie stehen. Für diese jungen Menschen bietet die Produktionsschule möglicherweise die bessere Alternative. Zu a) Die Landregierung strebt an, die Produktionsschulen stärker mit den beruflichen Schulen - Bildungsgang Schulische Berufsvorbereitung (BVJ) - in Kooperation zu bringen, um Fehl- allokation zu verhindern, schulische und werkstattbezogene Bildungsgänge untereinander abzustimmen und um sächliche Ressourcen gemeinsam zu nutzen. Durch die räumliche Nähe der Beruflichen Schule und der Produktionsschule ist demnach ein enges und aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen Akteure in der Berufsausbildung, hier speziell in der Berufsausbildungsvorbereitung, möglich. Drucksache 6/1165 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Die Berufsschule hat dabei gemäß Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 den Unterricht für die schulpflichtigen Jugendlichen abzusichern. Dies erfolgt in der Regel in Klassen der Berufsausbildungsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) mit durchschnitt- lich zwölf Unterrichtsstunden je Woche. Zu b) Die Landesregierung wird kurzfristig eine Arbeitsgruppe aus erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern und Fachpraxisanleiterinnen und Fachpraxisanleitern aus dem schulischen Berufs- vorbereitungsjahr mit Werkstattpädagoginnen und Werkstattpädagogen der Produktionsschule unter Begleitung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und des Ministe- riums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zusammenstellen, um den Aufbau einer neuen Produktionsschule vorzubereiten. 8. Inwiefern handelt es sich bei der Neuansiedlung einer Produktions- schule in der Landeshauptstadt Schwerin um eine zusätzliche freiwil- lige Leistung? a) Wie soll der örtliche Eigenanteil angesichts der aktuellen Haus- haltslage (kein genehmigter Haushalt für 2012 und Einsparforde- rungen aus dem Ministerium für Inneres und Sport in Höhe von 17 Millionen EUR) finanziert werden? b) Inwieweit ist vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Landeshauptstadt Schwerin damit zu rechnen, dass bestehende Projekte der Jugendberufshilfe zugunsten des Ansiedlungs- vorhabens Produktionsschule verdrängt werden? c) In welcher Form werden die Träger von aktuellen Projekten der Jugendberufshilfe in der Landeshauptstadt Schwerin und im Land- kreis Nordwestmecklenburg in den Diskussionsprozess um die Ansiedlung einer Produktionsschule in Schwerin einbezogen? Im Jugendhilferecht - Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - gibt es keine freiwilligen Leistungen. Es wird nur zwischen Pflichtleistungen mit individuellem Rechtsanspruch und Pflichtleistungen dem Grunde nach unterschieden. Die Aufgaben der Jugendberufshilfe, zu denen auch die Arbeit einer Produktionsschule zählt, sind Pflichtaufgaben dem Grunde nach. Zu a) und b) Die Landeshauptstadt Schwerin hat im Rahmen der verfassungsrechtlich gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltung die von ihr geplanten Maßnahmen - soweit keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht - in eine Prioritätenliste einzuordnen und auf der Grundlage ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen in die Haushalts- planung aufgenommen werden und wie die Finanzierung des Eigenanteils sichergestellt wird. Die Kommunalaufsicht prüft den beschlossenen Haushalt nicht in erster Linie im Hinblick auf einzelne Maßnahmen, sondern bezüglich des Gesamtvolumens und dessen Finanzierung (zum Beispiel Gebot des Haushaltsausgleichs, Begrenzung des Kreditvolumens). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1165 7 Zu c) Die in der Landeshauptstadt ansässigen Träger wurden am 13. August 2012 durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in einem Fachgespräch über die Gründungsabsicht einer Produktionsschule informiert. Des Weiteren wurde in einer Unteraus- schusssitzung des örtlichen Jugendhilfeausschusses am 29. August 2012 ausführlich über den Aufbau einer Produktionsschule und den vorhandenen Bedarf aus der Sicht der Landes- regierung und der Agentur für Arbeit beraten. Der Landkreis Nordwestmecklenburg bat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales vorerst, die dort ansässigen Träger der Jugendberufshilfe noch nicht zu informieren. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist durch zwei Beratungen (4. Juni und 22. August 2012) ausführlich durch die Landesregierung informiert worden. 9. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für einen Platz in der Produktionsschule? a) Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für einen Platz im 10-monatigen Lehrgang des BvB? b) Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für einen Platz im BVJ? Die monatlichen pro-Platz-Kosten für eine Produktionsschülerin beziehungsweise einen Produktionsschüler in einer Produktionsschule betragen insgesamt 931,00 Euro im Landes- durchschnitt. Speziell in der Produktionsschule Schwerin beläuft sich der Kostensatz pro Produktionsschülerin beziehungsweise Produktionsschüler und Monat nach dem ungeprüften Finanzplan des Antragstellers auf 995,00 Euro. Zu a) und b) Für das Haushaltsjahr 2011 wurden im Zusammenhang mit der Verordnung über die Fest- stellung der Schülerkosten und Förderbedarfssätze für die Berechnung der Personalausgaben- zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft für das Schuljahr 2012/2013 (Privatschulen- Kostensatzverordnung 2012/2013 - PSchKSVO 2012/2013 M-V) auf der Basis der Ist- Ausgaben des Jahres 2011 die bildungsgang- und schulartbezogenen Schülerkostensätze ermittelt. Im Ergebnis dieser Berechnungen ergaben sich im Haushaltsjahr 2011 durchschnitt- liche Aufwendungen für eine Schülerin beziehungsweise einen Schüler in einer BvB-Maß- nahme in Höhe von 2.052,09 Euro, für eine Schülerin beziehungsweise für einen Schüler im einjährigen Berufsvorbereitungsjahr (BV 1) in Höhe von 7.269,58 Euro und für eine Schülerin beziehungsweise für einen Schüler im zweijährigen Berufsvorbereitungsjahr (BV 2) in Höhe von 7.424,20 Euro. Drucksache 6/1165 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Nach Angaben des Schulträgers, der Landeshauptstadt Schwerin, waren an der Beruflichen Schule der Landeshauptstadt Schwerin für Technik und der ehemaligen Beruflichen Schule der Landeshauptstadt Schwerin mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung im Schuljahr 2010/2011 Sachkosten der äußeren Schulverwaltung gemäß § 110 SchulG M-V für die BvB in Höhe von rund 480 Euro pro Schülerin beziehungsweise Schüler und Jahr, für das BV 1 in Höhe von rund 1.200 Euro pro Schülerin beziehungsweise Schüler und Jahr und für das BV 2 in Höhe von rund 1.900 Euro pro Schülerin beziehungsweise Schüler und Jahr angefallen. Aktuellere Daten liegen der Landesregierung momentan noch nicht vor. 10. Wie bewertet die Landesregierung angesichts der aktuellen Haus- haltslage der Landeshauptstadt das Ansiedlungsvorhaben und die Genehmigungsfähigkeit des zu erbringenden Eigenanteils für die Produktionsschule am Standort Schwerin vor dem Hintergrund des zu erbringenden örtlichen Finanzierungsanteils, sollte die Landes- hauptstadt diese als zusätzliches Angebot planen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 a) und b) verwiesen.