Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1173 6. Wahlperiode 11.10.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD Synagoge Stavenhagen und ANTWORT der Landesregierung Medienmeldungen zufolge hat der Verein „Alte Synagoge Stavenhagen“ einen Antrag auf Städtebaufördermittel an die Stadtverwaltung gerichtet. Weiter heißt es, dass sich an der Finanzierung auch das Land anteilig beteiligen wolle. 1. In welcher Höhe beteiligt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an der Finanzierung der alten Synagoge in Stavenhagen (bitte auffüh- ren, mit welchen Fördergeldern der Verein für welche Verwendungs- zwecke unterstützt werden soll und aus welchen Fördertöpfen/Kapi- teln/Haushaltstiteln dies erfolgen soll)? Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich bislang nicht an der Finanzierung der alten Synagoge in Stavenhagen. 2. Inwieweit ist abzusehen, ob das Land in den nächsten Jahren noch weitere Fördergelder in das Projekt investieren wird? Wenn ja, für welche Haushaltsjahre sind Mittel in welcher Höhe eingeplant? Es ist mangels Informationen nicht abzusehen, ob und wann das Land die Synagoge in Stavenhagen fördern wird. Drucksache 6/1173 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Aus welchen Gründen beteiligt sich das Land an der Förderung des Projektes, wobei die Frage nicht zuletzt auf die angespannte Haus- haltslage abzielt? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Spenden in welcher Höhe sind bislang zugunsten des Projekts eingegangen (bitte auch die Spender mit der jeweiligen Spenden- summe aufführen)? In welcher Höhe Spenden bislang zugunsten des Projekts eingegangen sind, ist dem Land nicht bekannt. 5. Wann soll mit dem Umbau der alten Synagoge begonnen werden? a) Inwieweit müsste im Zuge eines Bauantrages der Flächen- nutzungsplan geändert werden? b) Wann kann mit einer Fertigstellung des Projektes gerechnet werden? Der konkrete Baubeginn und die Fertigstellung sind dem Land nicht bekannt. Die Entscheidung über eine Änderung des Flächennutzungsplanes trifft die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit.