Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1179 6. Wahlperiode 05.10.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Akkreditierungen und Hochschulen und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Kleine Anfrage auf Druck- sache 6/1014. 1. Für welche Zwecke verwenden die Agenturen die von den Hoch- schulen für die Akkreditierung von Studiengängen eingenommenen Mittel? Die von den Akkreditierungsagenturen eingenommenen Mittel der Hochschulen werden für die in der Agentur beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Gutachterinnen und Gutachter verwandt. 2. Aus welchen Gründen sieht die Landesregierung die Freiheit von Forschung und Lehre durch das System der Akkreditierung nicht gefährdet? Der Bereich der Forschung wird durch die Akkreditierung nicht tangiert, da lediglich Studien- gänge und somit der Bereich Studium und Lehre im Fokus der Akkreditierungsagenturen stehen. Drucksache 6/1179 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Weiterentwicklung der Akkreditierungsverfahren und die Einführung der Systemakkredi- tierung zeigen, dass es bei den Akkreditierungen auf die selbstständige Entwicklung erfolg- reicher und konkurrenzfähiger Studiengänge an den Hochschulen vor Ort ankommt. Diese werden den durchaus verschiedenen Anforderungen der unterschiedlichen Fächerkulturen und Berufsfelder gerecht und stärken das Profil der Hochschulen. Die Hochschulen entscheiden selbstständig über die Inhalte der Studiengänge und die Strukturierung des Studiums. Insofern sind weder die Freiheit der Lehre noch die Freiheit der Forschung durch das System der Akkreditierung gefährdet.