Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1181 6. Wahlperiode 15.10.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einnahmen der Gemeinden aus Melderegisterauskünften und ANTWORT der Landesregierung Im Landesmeldegesetz finden sich eine Reihe von Vorschriften, nach denen die Meldebehörden Melderegisterauskünfte erteilen dürfen. Die Kosten für die Erteilung dieser Melderegisterauskünfte sind in der Ver- ordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport geregelt. 1. Wie haben sich die Einnahmen der Kommunen seit dem 1. Januar 2011, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 und 2012, entwickelt aus a) einfachen Melderegisterauskünften an Private gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 LMG? b) Sammelauskünften an Private nach § 34 Abs. 1 S. 2 LMG? c) Abrufen aus dem Internet gemäß § 34a Abs. 2 LMG? 2. Wie haben sich die Einnahmen der Kommunen seit dem 1. Januar 2011, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 und 2012, entwickelt aus a) erweiterten Melderegisterauskünften gemäß § 34 Abs. 2 LMG? b) Gruppenauskünften an Parteien gemäß § 35 Abs. 1 LMG? c) sonstigen Gruppenauskünften an Private gemäß § 34 Abs. 3 LMG? 3. Wie haben sich die Einnahmen der Kommunen seit dem 1. Januar 2011, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 und 2012, entwickelt aus a) Melderegisterauskünften an Adressbuchverlage nach § 35 Abs. 3 LMG? b) Melderegisterauskünften über Alters- und Ehejubiläen gemäß § 35 Abs. 2 LMG? Drucksache 6/1181 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Wie haben sich die Einnahmen der Kommunen seit dem 1. Januar 2011, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2011 und 2012, aus sonstigen Melderegisterauskünften entwickelt? 5. Wie viele Personen haben aktuell Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Meldedaten eingelegt? a) Wie viele insgesamt? b) Wie viele in den einzelnen Kommunen? 6. Wie hat sich die Anzahl der einfachen Melderegisterauskünfte mittels automatisierten Abrufs durch Private im Vergleich zum Vorjahr ent- wickelt? 7. Gegen wie viele Personen wurde seit dem 1. Januar 2011 ein Ord- nungsgeld wegen Verstoßes gegen Meldepflichten nach § 37 LMG verhängt? Die Fragen 1 bis 7 werden zusammenhängend beantwortet. Eine Berichtspflicht der Kommunen zu den angefragten Sachverhalten gibt es nicht. Der Landesregierung liegen deshalb keine Informationen dazu vor.