Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1184 6. Wahlperiode 22.10.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Berechnung der Maßnahmen zur Entlastung der Lehrkräfte durch Bürokratieabbau und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Wie in den Fragen dargestellt, handelt es sich um rechnerische Stellenäquivalente. Die theoretischen Stellenberechnungen der Landesregierung zeigen auf, in welchem Umfang die Lehrkräfte entlastet werden, um sich verstärkt auf die Kernbereiche ihrer Tätigkeit konzentrieren zu können. In der Pressemitteilung Nr. 076/2012 vom 11.09.2012 nennt der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechnerische Stellenäquivalente und die sich daraus ergebenden finanziellen Gegenwerte, die durch den Bürokratieabbau in den Schulen erreicht werden. 1. Welche Zahlenwerte wurden für die Berechnung der Stellenäquiva- lente und des finanziellen Gegenwertes bei den Prüfungen zur Berufs- reife mit Leistungsfeststellung zugrunde gelegt? Nachfolgende Zahlenwerte wurden bei der oben genannten Berechnung zugrunde gelegt: - Vier Anrechnungsstunden pro Jahr für die Aufgabenkommission bei zwei Fächern, - 20 Stunden schulaufsichtlicher Zeitaufwand für die Aufgabengenehmigung, - Zeitaufwand für zwei Aufsichtslehrkräfte von vier (Lehrkraft 1) beziehungsweise drei (Lehrkraft 2) Unterrichtsstunden pro Fach, - 0,5 Unterrichtsstunden Organisationsaufwand pro Fach, - 0,5 Unterrichtsstunden Korrekturaufwand pro Schülerin und Schüler und pro Fach. Drucksache 6/1184 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Zahlenwerte wurden für die Berechnung der Stellenäquiva- lente und des finanziellen Gegenwertes bei den Prüfungen zur Mittle- ren Reife zugrunde gelegt? Nachfolgende Zahlenwerte wurden bei der oben genannten Berechnung zugrunde gelegt: - Zwei Unterrichtsstunden pro Schule und dezentral zu erstellender schriftlicher Aufgaben in den Wahlfächern, - 0,25 Unterrichtsstunden pro Fach zur Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter, - Zeitaufwand für zwei Aufsichtslehrkräfte von vier (Lehrkraft 1) beziehungsweise drei (Lehrkraft 2) Unterrichtsstunden pro Fach, - eine Unterrichtsstunde Korrekturaufwand pro Schülerin und Schüler und pro Fach, - 0,5 Unterrichtsstunden für die Durchführung mündlicher Prüfungen pro teilnehmende Lehrkraft pro Fach. 3. Welche Zahlenwerte wurden für die Berechnung der Stellenäquiva- lente und des finanziellen Gegenwertes bei den Abiturprüfungen zugrunde gelegt? Nachfolgende Zahlenwerte wurden bei der oben genannten Berechnung zugrunde gelegt: - Eine Unterrichtsstunde pro Prüfling und schriftlicher Abiturprüfung zum Anfertigen des Erst- und Zweitgutachtens. 4. Welche Zahlenwerte wurden für die Berechnung der Stellenäquiva- lente und des finanziellen Gegenwertes bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens zugrunde gelegt? Nachfolgende Zahlenwerte wurden bei der oben genannten Berechnung zugrunde gelegt: - Fünf Sekunden für die Festlegung einer Teilnote auf Grundlage eines Bewertungsblattes, - durchschnittlich neun Teilnoten, - durchschnittlich sechs Lehrkräfte, - eine zweimalige Durchführung im Schuljahr, - 60 Minuten Zeitaufwand pro Klasse zum Erstellen der Notenliste. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1184 3 5. Welche Zahlenwerte wurden für die Berechnung der Stellenäquiva- lente und des finanziellen Gegenwertes bei der Abschaffung der indi- viduellen Förderpläne zugrunde gelegt? Anhand des Erlasses „Festsetzung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte für das Schuljahr 2012/2013“ vom 4. Mai 2012 wurde bei der Berechnung des Stellenäquivalents von durchschnittlichen Personalausgaben von 70.000 Euro für eine Lehrkraft pro Jahr ausge- gangen. 6. Wie hoch ist der Umfang der Wochenarbeitszeit der Lehrkräfte, die den Berechnungen zugrunde liegen? Es wird bei den Berechnungen davon ausgegangen, dass eine Lehrkraft 27 Unterrichtswochenstunden arbeitet. Im Jahresdurchschnitt und unter Berücksichtigung der Ferienzeiten wird demnach eine 40-Stunden-Woche (in Zeitstunden) zugrunde gelegt. 7. Nach der o. a. Pressemitteilung sollen „die entsprechenden Stellen und Finanzmittel jedoch voll im Schulsystem verbleiben“. a) Inwieweit führen die ausgewiesenen Stellen und ihre finanziellen Gegenwerte zu Veränderungen im Haushaltsvollzug des Doppel- haushaltes 2012/2013? b) Für welche konkreten neuen Maßnahmen sollen diese Stellen und Finanzmittel verwendet werden? c) Führen die geplanten Maßnahmen zu einer Reduzierung des Pflichtstundensolls der Lehrkräfte? Zu a), b) und c) Die Fragen 7a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es ist nicht geplant, die vorgenommenen und geplanten Entlastungen wieder zurückzu- nehmen. Die Entlastungen dienen vollumfänglich der Steigerung der Qualität der pädago- gischen Arbeit. Drucksache 6/1184 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Welche Qualitätsverbesserungen werden durch die Reduzierung des bürokratischen Aufwandes bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten für die Kernaufgabe der Unterrichtstätigkeiten der Lehrkräfte erwartet? Bei der Reduzierung des bürokratischen Aufwandes außerunterrichtlicher Tätigkeiten ist eine höhere Arbeitsmotivation, eine bessere Konzentration auf die Unterrichtsqualität und insgesamt eine Verbesserung der Gesundheit der Lehrkräfte zu erwarten.