Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1195 6. Wahlperiode 24.10.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Studentisches Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. An welchen Standorten und mit welcher Kapazität werden durch die beiden Studentenwerke in Mecklenburg-Vorpommern Wohnheimplätze oder sonstige Wohnanlagen für die Universitäten, einschließlich Kliniken, die Hochschule für Musik und Theater Rostock und die Fachhochschulen, nachfolgend als Hochschulstandorte bezeichnet, vorgehalten (um Darstellung der Entwicklung der letzten 15 Jahre im Einzelnen wird gebeten)? a) Welche dieser vorgenannten Wohnobjekte wurden vom Land wann und in welcher Höhe gefördert? b) Wie entwickelte sich die Miethöhe für die vorgenannten Wohn- angebote in den vergangenen 15 Jahren (um Darstellung der Entwicklung für die einzelnen Wohnobjekte wird gebeten)? An folgenden Standorten werden durch die beiden Studentenwerke in MecklenburgVorpommern Studierendenwohnheime mit folgender Kapazität für Studierende vorgehalten: Jahr Wohnheimplätze an den Hochschulstandorten Greifswald Neubrandenburg Stralsund Rostock Wismar 1998 935 450 308 2.362 1.035 1999 939 450 308 1.887 916 2000 869 421 308 1.681 906 2001 869 406 308 1.782 906 2002 868 406 308 1.703 747 Drucksache 6/1195 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Jahr Wohnheimplätze an den Hochschulstandorten Greifswald Neubrandenburg Stralsund Rostock Wismar 2003 868 389 308 1.703 747 2004 868 401 308 1.697 747 2005 875 401 308 1.712 729 2006 1.009 401 308 1.634 634 2007 1.009 401 308 1.692 642 2008 1.009 401 308 1.692 642 2009 1.009 401 308 1.568 557 2010 1.025 401 282 1.614 557 2011 1.011 401 287 1.614 621 2012 1.009 401 274 1.614 625 Quelle: Studentenwerke, Jahresberichte. Zu a) Hochschulstandort/ Wohnobjekt 2000 Förderhöhe in DM* 2001 Förderhöhe in DM* 2002 Förderhöhe in Euro Greifswald Ernst-Thälmann-Ring10b 400.000,00 200.000,00 Makarenkostraße 47 200.000,00 W.-Holtz-Straße 4 102.200,00 Rostock Max-Planck-Straße 3 600.000,00 Max-Planck-Straße 2 218.400,00 Wismar Friedrich-Wolf-Straße 25 400.000,00 Friedrich-Wolf-Straße 23 200.000,00 * DM = Deutsche Mark. Eine weitere Förderung aus Landesmitteln für den Studierendenwohnraumbau erfolgte im gefragten Zeitraum nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1195 3 Zu b) Die Landesregierung führt hierzu keine statistische Erhebung. Zur Einschätzung der Miethöhe greift die Landesregierung auf die Angaben des Deutschen Studentenwerkes (DSW) zurück. Jahr* Durchschnittliche Miethöhe** Studentenwerk Greifswald Studentenwerk Rostock Alte Bundesländer Neue Bundesländer Bundesländer gesamt 1998 252,33 195,00 298,00 200,24 1999 252,00 214,00 298,36 222,98 2000 237,69 233,00 299,44 235,36 2001 230,00 265,00 309,31 263,70 2002 135,49 135.49 155,95 2003 135,31 153,00 162,27 2004 144,48 155,00 169,54 2005 135,95 155,00 176,50 2006 161,53 172,00 181,60 2007 161,71 178,00 191,03 2008 170,85 186,00 196,29 2009 170,85 182,50 203,74 2010 159,82 211,00 208,66 2011 168,32 221,00 213,62 2012 Zahlen liegen noch nicht vor. * Angaben bis 2001 in DM, Angaben ab 2002 in Euro. ** Quelle: Zahlenspiegel des DSW - ab 2004 liegen die Durchschnittsangaben ausschließlich für die gesamte Bundesrepublik Deutschland vor. 2. Wie hat sich die Anzahl der Studierenden in den letzten 15 Jahren an den einzelnen Hochschulstandorten entwickelt und wie veränderte sich dadurch der Wohnbedarf für studentisches Wohnen (um Einzelaufstellung für jeden Hochschulstandort mit räumlichem Bezug zu den einzelnen Wohnobjekten der Studentenwerke wird gebeten)? Die Studierendenzahlen haben sich in den letzten 15 Jahren wie folgt entwickelt: Drucksache 6/1195 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Jahr Greifswald Neubrandenburg Stralsund Rostock Wismar 1998 5.659 1.583 1.477 9.856 3.079 1999 6.015 1.744 1.798 10.796 3.293 2000 6.649 1.828 2.130 11.619 3.604 2001 6.887 1.958 2.542 12.068 3.716 2002 7.281 2.049 2.733 12.274 3.773 2003 7.985 2.129 2.753 12.640 3.863 2004 8.934 2.074 2.901 13.955 4.141 2005 10.235 2.126 2.929 14.909 4.380 2006 10.615 2.154 2.784 14.076 4.494 2007 10.778 2.076 2.635 14.576 4.474 2008 11.504 2.211 2.529 14.644 4.776 2009 12.171 2.121 2.567 15.077 5.653 2010 12.298 2.114 2.613 15.104 6.172 2011 12.450 2.103 2.519 15.847 6.809 2012 Die Zahlen liegen noch nicht vor. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Aus den steigenden Studierendenzahlen lässt sich nicht auf einen Mehrbedarf an Studierendenwohnheimplätzen schließen. Die 19. Sozialerhebung des DSW ermittelte, dass zirka neun Prozent der Studierenden das Studierendenwohnheim als Wohnwunsch favorisieren. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die gegenwärtige Unterbringungsquote von Studierenden in Wohnheimen der Studentenwerke 9,76 Prozent und wird damit den Wohnwünschen gerecht. 3. Welcher Anteil der Studenten wohnt in den einzelnen Bundesländern durchschnittlich in Wohnobjekten der Studentenwerke und wie wird die vorhandene Bedarfsabdeckung in Mecklenburg-Vorpommern beurteilt (bitte differenzierte Darstellung für die einzelnen Standorte vornehmen)? Folgende Unterbringungsquoten sind für die einzelnen Bundesländer zu verzeichnen: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1195 5 Bundesland Unterbringungsquote in Prozent Baden-Württemberg 13,62 Bayern 10,96 Berlin 6,65 Brandenburg 13,37 Bremen 6,40 Hamburg 8,74 Hessen 7,34 Mecklenburg-Vorpommern 9,76 Niedersachsen 11,51 Nordrhein-Westfalen 10,65 Rheinland-Pfalz 9,78 Saarland 8,06 Sachsen 14,20 Sachsen-Anhalt 9,88 Schleswig-Holstein 6,82 Thüringen 14,05 Gesamt 10,63 Quelle: Statistische Übersicht des DSW 2012 „Wohnraum für Studierende“. In Mecklenburg-Vorpommern stellt sich die Unterbringungsquote im Wintersemester 2011/2012 wie folgt dar: Hochschulstandort Unterbringungsquote in Prozent Greifswald 8,04 Neubrandenburg 19,06 Stralsund 11,04 Rostock 10,00 Wismar 17,09* Quelle: Statistische Übersicht des DSW 2012 „Wohnraum für Studierende“. ohne Fernstudierende. Aus Sicht der Landesregierung wird die vorhandene Bedarfsabdeckung in MecklenburgVorpommern insgesamt als zufriedenstellend eingeschätzt. Im bundesdeutschen Vergleich liegt das Land im Mittelfeld. Bezogen auf die einzelnen Hochschulstandorte zeichnet sich in Greifswald ein offener Bedarf ab. Gegenwärtig prüft die Landesregierung konkret drei Immobilien zur Nutzung als Studentenwohnheim. In Rostock hat das Studentenwerk zwei Gebäude in der Innenstadt mit insgesamt 112 Wohnheimplätzen erworben. Neubrandenburg weist die höchste Unterbringungsquote auf. Die dort vorhandenen Plätze bedürfen jedoch einer Modernisierung. Drucksache 6/1195 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit des Einsatzes von Fördermitteln aus dem Landesprogramm zur Wohnraumförderung für die Verbesserung der Wohnsituation von Studenten und zur Erfüllung der Aufgaben der Studentenwerke? Die im Rahmen der Landesprogramme „Wohnraumförderung“ zur Verfügung stehenden Mittel sind nach Maßgabe der jeweils geltenden Wohnraumförderrichtlinie in Verbindung mit dem Haushaltsplan Mecklenburg-Vorpommern 2012/2013 zweckgebunden für die Modernisierung und Instandsetzung unter anderem von Mietwohnungen einzusetzen. Damit können grundsätzlich auch Wohnungen im Bestand der Studentenwerke mit Unterstützung von Wohnraumfördermitteln des Landes saniert werden. 5. Wie wird der Förderbedarf der Studentenwerke für die Verbesserung der Wohnsituation der Studenten eingeschätzt unter Beachtung der Tatsache, dass der Anteil Studierender mit Wohnbedarf perspektivisch zunimmt? Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 3 geht die Landesregierung nicht davon aus, dass der Anteil Studierender mit Bedarf an Wohnraum im Studierendenwohnheim perspektivisch zunimmt. Die neueste Prognose der Kultusministerkonferenz vom 24. Januar 2012 sagt eine mittelfristig gleichbleibende Studierendenzahl voraus. Dennoch ist zukünftig von einem hohen Investitionsbedarf für die bestehenden Studierendenwohnheime auszugehen, insbesondere im Hinblick auf die Modernisierung und energetische Sanierung. 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen auf die Mietenentwicklung der Städte mit Hochschulstandorten durch Wohnbedarfe von Studierenden, die nicht über Angebote der Studentenwerke gedeckt werden (bitte differenzierte Darstellung für die Städte vornehmen )? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Auswirkungen der Wohnbedarfe von Studierenden auf die Mietentwicklung der Städte mit Hochschulstandorten vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1195 7 7. Wie unterscheiden sich die Wohnangebote über die Studentenwerke und den örtlichen Wohnungsmarkt in Bezug auf die Miethöhe (absolut und je Quadratmeter)? Der Landesregierung liegen keine Angaben vor, nach denen eventuelle Unterschiede zwischen Wohnangeboten über die Studentenwerke und dem örtlichen Wohnungsmarkt bewertet werden können. Dies wäre durch die betreffenden Städte zu ermitteln. 8. Wie hoch ist die Anzahl barrierefreier Plätze in Wohnheimen oder barrierefreier Angebote in sonstigen Wohnobjekten der Studentenwerke und an welchen Standorten werden sie vorgehalten? Folgende barrierefreie Plätze stehen in den Studentenwerken zur Verfügung: Hochschulstandort Anzahl barrierefreie Wohnheimplätze Greifswald 6 Neubrandenburg 3 Rostock 13 Stralsund 4 Wismar 3 gesamt 29 9. Wie wird die Bedarfsabdeckung vorhandener barrierefreier Wohnangebote bzw. barrierefreier Wohnheimplätze (Frage 8) eingeschätzt und was ergibt sich daraus? Die Zahl an barrierefreien Wohnheimplätzen in Mecklenburg-Vorpommern wird als gut bewertet. Gegenwärtig besteht kein zusätzlicher Bedarf. Bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind die Vorschriften der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 18. April 2006 hinsichtlich der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.