Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1198 6. Wahlperiode 17.10.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Palliativversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie wird die Versorgung mit ambulanten und stationären Hospizen eingeschätzt? a) Wie viele Hospize gibt es? b) Wie viele Mitarbeiter und in welcher Qualifikation werden in den Hospizen beschäftigt? Die Versorgung mit ambulanten und stationären Hospizen wird als bedarfsgerecht eingeschätzt. Zu 1 a) In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 6 stationäre Hospizeinrichtungen und 18 ambulante Hospizdienste mit palliativbetreuender Ausrichtung. Zu 1 b) Der Landesregierung liegen keine Angaben über die Anzahl der Beschäftigten in den Hospizen vor. Im Rahmen der Heimaufsicht, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt ist, wird die Einhaltung der Fachkräftequote überprüft. Drucksache 6/1198 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie werden die Hospize im Land finanziert? Die Grundfinanzierung der Hospize erfolgt auf Basis der jeweiligen rechtlichen Grundlagen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) im Wesentlichen durch die jeweiligen Leistungen der Pflege- und Krankenkassen und durch die Eigenleistungen der zu Pflegenden. Bis zum Jahr 2005 wurden umfangreiche Investitionen in Hospize im Rahmen der „Art 52 PflegeVG Förderung“ des Bundes gefördert, die als Bestandteil der Finanzierung fortwirken. Im Rahmen ihrer Förderung nach Landespflegegesetz hat die Landesregierung 2010 einen Investitionszuschuss für den Neubau des Hospizes Schwerin in Höhe von 940.304,00 Euro gewährt. 3. Wie hat das Land die Hospizarbeit seit 2005 gefördert (bitte für die einzelnen Standorte ausweisen)? Das Land hat seit 2005 folgende Einrichtungen, beziehungsweise die Hospizarbeit über die Landesverbände der Freien Wohlfahrtspflege, im Rahmen der besonderen sozialen Maßnahmen (MG 62 Landeshaushalt) mit den aufgelisteten Landesmitteln gefördert: Hospizverein Schwerin von 2005 bis 2012 23.400,00 Euro Hospizdienst/Kreisdiakonisches Werk Greifswald von 2005 bis 2012 84.496,81 Euro Diakonisches Bildungszentrum Mecklenburg e.V./Weiterbildung für Koordinatoren und Ehrenamtliche im Bereich Mecklenburg, Schulung zur Weiterbildung von 2010 bis 2012 9.502,50 Euro Hospizkreis Stralsund/Stadtcaritas von 2011 bis 2012 37.911,74 Euro 4. Wie viele Menschen haben die Hospize seit dem Jahr 2005 genutzt (bitte für die einzelnen Standorte ausweisen)? Nutzerzahlen werden durch die Landesregierung nicht erhoben beziehungsweise liegen ihr nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1198 3 5. Wie wird die Versorgung mit Palliativmedizin in Mecklenburg- Vorpommern eingeschätzt? a) Kennen die Bürger ihr Recht auf Palliativmedizin und auf speziali- sierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in der eigenen Häus- lichkeit? b) Wer ist zur Gewährleistung einer SAPV in Mecklenburg- Vorpommern verpflichtet? In erster Linie ist die Sicherstellung der Versorgung mit Palliativmedizin Aufgabe der Krankenkassen. Nach den derzeit vorliegenden Informationen wird die Versorgung mit Palliativmedizin in Mecklenburg-Vorpommern im stationären und ambulanten Bereich als weitgehend ausreichend eingeschätzt. Zu 5 a) Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Zu 5 b) Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist in § 37 b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Soweit die Voraussetzungen für eine SAPV vorliegen, ist diese von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu verordnen. Mit diesem Anspruch der Versicherten auf Versorgung korrespondiert die Verpflichtung der Krankenkassen, eine SAPV zu gewährleisten. Die Krankenkassen schließen hierzu mit den Leistungserbringern Verträge nach § 132 d SGB V ab, soweit dies für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist. 6. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit jeder Bür- ger im Land im Bedarfsfall eine SAPV erhalten kann? a) Wie soll eine flächendeckende Versorgung hergestellt werden und bis wann? b) Welche Maßnahmen, in welchem Zeitraum, hat die Landes- regierung geplant, damit jeder Bürger im Land im Bedarfsfall eine SAPV erhalten kann? Voraussetzung für eine flächendeckende Versorgung mit SAPV sind SAPV-Teams mit ausreichenden Kapazitäten sowie Hausärzte mit einer Basisqualifikation in der Palliativ- versorgung und kooperierende Pflegedienste. Drucksache 6/1198 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu 6 a) und 6 b) Die Fragen 6 a) und 6 b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung mit SAPV ist in erster Linie eine Aufgabe der Krankenkassen. Mit den derzeit neun SAPV-Teams (im Landkreis Rostock ist der Aufbau eines weiteren Teams geplant) wird die ambulante Palliativversorgung in Mecklenburg-Vorpommern nach derzeitigen Erkenntnissen in der Fläche zu großen Teilen gewährleistet. Allerdings müssen gerade in einem dünn besiedelten Flächenland wie Mecklenburg- Vorpommern vorhandene Versorgungsstrukturen optimal genutzt werden. Als künftige Herausforderungen sieht die Landesregierung vorrangig die Verbesserung der Vernetzung regionaler Leistungserbringer, zum Beispiel die stärkere Einbeziehung der Hausärzteschaft und der Pflegedienste in die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, an. Flankierend wird die Landesregierung deshalb auch in der 6. Legislaturperiode die erfolgreiche Entwicklung in der Palliativversorgung aktiv begleiten und nachhaltig unterstützen. So wird der im November 2007 gegründete „Runde Tisch - Hospiz und Palliativversorgung“, bei dem unter anderem auch die Krankenkassen vertreten sind, weitergeführt. Ziel ist es, die Vernetzung von Versorgungsangeboten in den Bereichen Hospiz und Palliativmedizin zu befördern und die Umsetzung neuer Möglichkeiten der palliativmedizinischen ambulanten Behandlung zu beschleunigen. Weiterhin unterstützt die Landesregierung die Umsetzung der Ziele der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. 7. Sind ausreichend qualifizierte Mediziner für die palliativmedizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden? a) Wenn das nicht der Fall ist, wo liegen die Ursachen? b) Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung in welchem Zeitraum zu ergreifen bzw. zu veranlassen, um eine flächen- deckende palliativmedizinische Versorgung sicherzustellen? Zu 7 und 7 a) Die Fragen 7 und 7 a) werden zusammenhängend beantwortet. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 127 Fachärzte mit einer Zusatzqualifikation Palliativmedizin. Von Fachleuten wird hauptsächlich die Verbesserung der Basisqualifikation der Hausärzte im Bereich Palliativmedizin angemahnt. 2010 wurde die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach in die Medizinerausbildung aufgenommen. Diese Änderung der Ärztlichen Approbationsordnung wurde an den Universitäten des Landes umgesetzt, sodass zukünftig mehr Mediziner (auch Hausärzte) mit einer Basisqualifikation im Bereich Palliativmedizin zur Verfügung stehen werden. Zu 7 b) Dies ist vorrangig Aufgabe der Krankenkassen. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.