Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1204 6. Wahlperiode 25.10.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nostorf/Horst - neue Verwaltungsvereinbarung mit Hamburg und Unterbringungsbedingungen und ANTWORT der Landesregierung Medienberichten zufolge hat der Senat der Stadt Hamburg mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, um auch nach Auslaufen des letzten Vertrages im September 2012 weiterhin Flüchtlinge in der sogenannten Wohnaußenstelle Nostorf/Horst unterzubringen. 1. Wann wurde die Verwaltungsvereinbarung geschlossen und welchen Inhalt hat sie? Welche konkreten inhaltlichen Veränderungen ergeben sich im Ver- gleich zur vorherigen Verwaltungsvereinbarung? Die Verwaltungsvereinbarung über die Mitnutzung der Aufnahmeeinrichtung für Asyl- bewerber in Nostorf/ Horst wird zeitnah nach dem Beschluss des Kabinetts vom 23.Oktober 2012 unterzeichnet. Sie tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2012 in Kraft. Vor diesem Hintergrund ist Einvernehmen mit Hamburg hergestellt worden, dass die Zusammenarbeit ab dem 1. Oktober 2012 bis zum rückwirkenden Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung auf der Grundlage des Vereinbarungsentwurfs fortgeführt wird. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die Hamburg aufzunehmen hat, sieht die Verwaltungsvereinbarung vor, dass die Unterbringung und Versorgung zunächst für wenige Tage in Hamburg erfolgt. Drucksache 6/1204 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Nach der Anhörung gemäß § 25 des Asylverfahrensgesetzes in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Hamburg werden die Asylbewerberinnen und Asylbewerber dann bis zu maximal drei Monate in Nostorf-Horst untergebracht. Für Ausländerinnen und Ausländer im Sinne des § 15a des Aufenthaltsgesetzes sowie Inhabe- rinnen und Inhaber einer Duldung nach § 60 des Aufenthaltsgesetzes beträgt die Aufenthalts- dauer regelhaft sechs Monate. Nach der bereits abgelaufenen Verwaltungsvereinbarung musste in der Aufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst für Hamburg eine Platzkapazität für die Unterbringung von 350 Personen vorgehalten werden. Nach dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung sind nunmehr insgesamt 200 (gebuchte Plätze) vorzuhalten. Das bedeutet, dass das Hamburger Kontingent erschöpft ist, wenn 200 Personen zur Unterbringung angemeldet sind. Kinder im schulpflichtigen Alter, die nach Feststellung in der Aufnahmeeinrichtung in Sprache und Schrift bereits den Anforderungen des Regelschulbetriebes entsprechen, werden mit ihren Familienangehörigen umgehend abgemeldet, um eine Beschulung in Hamburg zu ermöglichen. Für die übrigen Kinder im schulpflichtigen Alter wird (bereits seit Dezember 2011) ein Unterricht mit dem Schwerpunkt Sprachförderung gewährleistet. Für ausländerbehördliche, sozialhilferechtliche und schulrechtliche Angelegenheiten der unterzubringenden Personen aus Hamburg bleiben die Behörden Hamburgs zuständig, die diesbezüglich die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort gewährleisten. Das Landesamt für innere Verwaltung - Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten - stellt diesen Räumlichkeiten zur Verfügung und unterstützt sie bei der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Vergütung nach der bisherigen Verwaltungsvereinbarung erfolgte auf der Basis von Tagessätzen, die nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der Aufnahmeeinrichtung durch Hamburg gestaffelt waren. Das hatte zur Folge, dass insbesondere die Fixkosten nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden. Nunmehr ist vorgesehen, dass durch Hamburg in Höhe der gebuchten 200 Plätze die Fixkosten unabhängig von der tatsächlichen Belegung zu erstatten sind. Die variablen Kosten bis auf das Taschengeld werden - wie bisher auch - anhand der im vorherigen Kalenderjahr geleisteten Ausgaben ermittelt und Hamburg kalendertäglich pauschaliert für jede in der Unterkunft aufhältige Ausländerin und für jeden in der Unterkunft aufhältigen Ausländer in Rechnung gestellt. Als Auswirkung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 werden die Sätze für das monatlich zustehende Taschengeld deutlich erhöht; für eine erwachsene Person von 40,90 Euro auf 136,00 Euro. Auch ist, anders als bisher, mit regelmäßigen Anpassungen zu rechnen. Deshalb wurde vereinbart, diese Leistung künftig spitz, anstatt wie bisher über Pauschalen abzurechnen. Die vom Versorgungsunternehmen monatlich in Rechnung gestellten Kosten für Verpfle- gungsleistungen sind auf der Grundlage der anteiligen Belegungstage der von Hamburg untergebrachten Ausländerinnen und Ausländer zu erstatten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1204 3 Die Regelungen zur Preisanpassung sind so formuliert, dass Kostenveränderungen direkt an Hamburg weitergegeben werden können, so dass das bisherige formell sehr aufwendige Verfahren (Abstimmung des Ministeriums für Inneres und Sport mit Finanz- und Justiz- ministerium; danach schriftliche Vertragsänderung mit Hamburg) zur Anpassung der Tagessätze entfällt. Bislang wurden Hamburg die Kosten monatlich in Rechnung gestellt. Nunmehr wird Hamburg für die in den Jahren 2012 bis 2016 zu erwartenden Kosten eine Vorauszahlung als Einmalzahlung noch im Jahr des Vertragsabschlusses an Mecklenburg- Vorpommern leisten. Die Höhe der Vorauszahlung wurde auf der Basis der derzeitigen Fixkosten für 200 Plätze und der variablen Kosten für durchschnittlich 170 Personen ermittelt und beträgt 8.425.570 Euro. Zum Ausgleich wird die Einmalzahlung mit 2% abgezinst. Danach beträgt die Abzinsungssumme 342.907,60 Euro und der von Hamburg tatsächlich zu überweisende Betrag 8.082.662,40 Euro. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch das Landesamt für innere Verwaltung - Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten - bis zum Aufbrauchen der Vorauszahlung jährlich bis zum 31. Januar eines Jahres für das Vorjahr. In diesen Jahresabrechnungen wird der tatsächliche Erstattungsanspruch der auf das Abrechnungsjahr entfallenen Summe der Vorauszahlungen gegenübergestellt. Nachforderungen des Landesamtes für innere Verwaltung - Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten - sind von Hamburg binnen zwei Wochen auszugleichen. Guthaben können nach Wahl Hamburgs auf zukünftige Forderungen aus der Verwaltungsvereinbarung angerechnet oder binnen zwei Wochen an Hamburg ausgezahlt werden. Mit Aufbrauchen der Vorauszahlung wird auf eine monatliche Abrechnung umgestellt. 2. Werden mit der Verwaltungsvereinbarung auch neue Angebote geschaffen, die die Flüchtlinge unterstützen: a) soziale Betreuung und rechtliche Beratung? b) psychologische Diagnose und Beratung, sowie medizinische Versorgung? c) sprachliche Förderung und weitere Bildungsangebote? Nein. 3. Wie ist der Zugang für Flüchtlingsinitiativen und Verbände zur Erst- aufnahmestation Nostorf/Horst geregelt? Für Vertreter von Flüchtlingsinitiativen und Verbänden steht in der Erstaufnahmeeinrichtung ein Besprechungsraum zur Verfügung, in dem auf Wunsch Gespräche mit Asylbewerberinnen und Asylbewerbern geführt werden können. Drucksache 6/1204 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Im Übrigen ist Besuchsanträgen durch das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten grundsätzlich zu entsprechen. Die Anträge sind nur dann abzulehnen, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch ein Betreten die Sicherheit der Einrichtung und der dort lebenden und arbeitenden Personen gefährdet ist und/ oder die Verfahrensabläufe innerhalb der Einrichtung gestört werden. 4. Wie ist die verkehrstechnische Anbindung der Wohnaußenstelle und wie wird die erforderliche Anpassung an die veränderte Belegungs- struktur gewährleistet? Den Hin- und Rücktransfer derjenigen Personen, die Hamburg zugewiesen worden sind und die die Einrichtung Nostorf-Horst als Hamburger Wohnaußenstelle nutzen sollen, wird von der Hamburgischen Behörde für Inneres und Sport organisiert. Asylsuchende, die zwischen- zeitlich nach Hamburg fahren möchten, können dazu öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Die Aufnahmeeinrichtung ist mit dem Bus (Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft) wie folgt erreichbar: a) aus Richtung Lauenburg : montags - donnerstags: 6mal; freitags: 7mal b) in Richtung Lauenburg : montags - donnerstags: 7mal; freitags: 8mal c) aus Richtung Boizenburg : montags, dienstags, donnerstags, freitags: 10mal; mittwochs: 11mal in den Schulferien: montags, dienstags, donnerstags: 7mal; mittwochs und freitags: 8mal d) in Richtung Boizenburg : montags, dienstags, donnerstags, freitags: 10mal; mittwochs: 11mal in den Schulferien: montags, dienstags, donnerstags: 6mal; mittwochs und freitags: 7mal Mangels Interesse der in Nostorf/Horst untergebrachten ausländischen Flüchtlinge ist der Busverkehr an den Wochenenden eingestellt worden. Im Übrigen besteht von Boizenburg aus eine regelmäßige Zugverbindung nach Hamburg sowie von Lauenburg aus eine regelmäßige Zug- und Busverbindung. Es ist nicht bekannt, ob die zuständige Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft Änderungen der Busverbindungen zwischen Boizenburg und Lauenburg plant. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1204 5 5. Hamburg plant in Nostorf/Horst 200 Plätze für die Erstaufnahme von Flüchtlingen in Anspruch zu nehmen. a) Wie viele Plätze zur Erstaufnahme von Flüchtlingen wird Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen? b) Wie viele Plätze umfasst die Erstaufnahmestation Nostorf/Horst insgesamt und wie viele Plätze benötigt das Land Mecklenburg- Vorpommern aktuell zur Erstaufnahme von Flüchtlingen? c) Wie viele Plätze umfasst die Kantine für die Verpflegung der Flüchtlinge? Zu a) und b) Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Aufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst verfügt über eine Gesamtkapazität von nominell 600 Plätzen. Davon sind nach dem Vereinbarungsentwurf 200 Plätze für die Erstaufnahme von Flüchtlingen aus Hamburg vorzuhalten. Die übrigen 400 Plätze werden von Mecklen- burg-Vorpommern beansprucht. Die aktuell durch das Land benötigten Plätze für die Erstaufnahme von Flüchtlingen schwanken durch tägliche Zu- und Abgänge stark. Laut Tagesmeldung vom 16.10.2012 lag die Belegung bei 274 Personen. Zu c) Im Speisesaal stehen insgesamt 210 Plätze für die Verpflegung der Flüchtlinge zur Verfügung. 6. Gibt es einen Heimbeirat oder wird die Partizipation der Flüchtlinge anderweitig sichergestellt? a) Wenn ja, auf welche Weise? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 6, a) und b) Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ein Heimbeirat existiert nicht. Drucksache 6/1204 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Jedoch haben die Bewohner der Einrichtung die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen und Problemen rund um die Uhr an das Betreuungspersonal der MW Malteser Werke gGmbH zu wenden. Darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiter des Amtes für Migration und Flücht- lingsangelegenheiten regelmäßig dienstags und donnerstags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr für Fragen und Probleme der Bewohner zur Verfügung. Ferner führt der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. dienstags und jeden zweiten Donnerstag eine unabhängige Verfahrensberatung durch. Für Anliegen betreffend die Verpflegung steht den Flüchtlingen auch das Personal des Versorgungsunternehmens zur Verfügung. Im Übrigen können zahlreiche Bewohner durch das Bereitstellen von gemeinnützigen Tätigkeiten an dem Betrieb der Einrichtung beteiligt werden. 7. Welche Unterschiede werden in a) der sozialen Betreuung und rechtlichen Beratung, b) der psychologischen Diagnose und Beratung sowie medizinischen Versorgung, c) der sprachlichen Förderung und weiteren Bildungsangeboten zwischen Flüchtlingen, die der Zuständigkeit Mecklenburg- Vorpommerns unterliegen, zu denen, die der Hamburger Zuständig- keit unterliegen, gemacht? Zu a), b) und c) Die Fragen a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Keine. 8. In welcher Höhe ergeben sich Einnahmen und Ausgaben der Landes Mecklenburg-Vorpommern inklusive der Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit dem Abschluss der ersten Verwaltungsvereinbarung aus dem Betrieb bis 2011 a) der Erstaufnahmeeinrichtung und b) der Landesgemeinschaftsunterkunft (Einnahmen und Ausgaben bitte tabellarisch auflisten nach Träger- schaft, Personalkosten des Landes, Asylbewerberleistungen, Kantine und sonstige Betriebsausgaben)? Die Einnahmen und Ausgaben des Landes für den Betrieb der Landeserstaufnahmeeinrich- tung ergeben sich aus den beigefügten Übersichten. Eine Differenzierung der Kosten zwischen der Erstaufnahmeeinrichtung und denen der Landesgemeinschaftsunterkunft erfolgt nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1204 7 Das Land, vertreten durch das Landesamt für innere Verwaltung (Kapitel 0407), ist Träger aller Kosten und Leistungen. Ausgaben 2006 4* ) 2007 2008 2009 2010 2011 Kostenart (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro ) (in Euro) (in Euro) Personalkosten (Beamte und Arbeitnehmer im Amt für Migration und Flücht- lingsangelegenheiten - Abteilung 5 Landesamt für innere Verwaltung -) Quelle: Kosten- und Leistungsrechnung - Landesamt für innere Verwaltung Keine Angabe 1.047.852 1.102.348 1.033.452 1.093.929 1.164.208 Ernährung 221.057 275.622 285.423 361.500 457.789 411.379 Unterkunft (Miete) 503.448 503.448 503.448 503.448 503.448 503.448 Unterkunft (Bewirtschaf- tungskosten einschließlich Heizung und Haushalts- energie) 1*) 70.000 91.065 91.361 91.899 91.899 91.899 Unterkunft (Bewachung) 236.795 239.602 192.327 242.573 182.053 233.451 Bekleidungshilfe 26.074 52.418 43.666 6.643 42.324 12.888 Betreuung einschließlich Gebrauchs- und Ver- brauchsgüter des Haushalts ohne Haushaltsenergie sowie Gesundheits- und Körperpflege 2*) 462.473 437.031 368.976 512.016 668.870 651.284 Taschengeld 68.497 48.654 43.164 81.302 75.198 41.644 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt 623.958 472.377 494.399 743.786 750.510 721.106 Arbeitsgelegenheiten 24.165 26.553 28.253 30.832 39.417 50.805 Sonstige Leistungen nach § 6 Asylbewerberleistungs- gesetz 19.186 14.399 16.008 39.873 68.795 53.106 Kosten der Kooperation 3*) : anteilige Mehrausgaben, die sich bezüglich der oben genannten Kostenstellen für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern der Freien und Hansestadt Hamburg ergeben haben 33.507 187.960 413.130 230.111 481.236 791.819 Ausgaben gesamt 2.289.160 3.396.981 3.582.503 3.877.435 4.455.468 4.727.037 Drucksache 6/1204 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Einnahmen 2006 4*) 2007 2008 2009 2010 2011 Kostenart (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro ) (in Euro) (in Euro) Einnahmen (Unterhalts- leistungen nach § 7 Asyl- bewerberleistungsgesetz und Sicherheitsleistungen nach § 7a Asylbewerber- leistungsgesetz) 36.701 88.293 101.100 234.254 172.882 98.515 Einnahmen aus der Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg 52.391 347.371 396.070 386.878 497.883 944.723 Einnahmen gesamt 89.092 435.664 497.170 621.132 670.765 1.043.238 1*) Die Bewirtschaftungskosten für das Jahr 2006 sind geschätzt, da sich die Aufnahmeeinrichtung des Landes auf derselben Liegenschaft befindet wie das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung und für das Haushaltsjahr 2006 keine getrennte Kostenerfassung vorgenommen wurde. 2*) Neben der Betreuungsleistung stellt der Betreiber der Einrichtung auch die Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts (außer Haushaltsenergie) sowie die Mittel für Gesundheits- und Körperpflege zur Verfügung. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt im Rahmen vertraglich vereinbarter Tagessätze. Insoweit werden die einzelnen Positionen nicht gesondert erfasst. 3*) In diesen Summen sind die anteiligen Kosten für alle oben genannten Kostenstellen gemäß der für das jeweilige Haushaltsjahr geltenden Kalkulation enthalten. Diese kooperationsbedingten Mehraufwendungen werden vollständig von den Einnahmen gedeckt. Dadurch, dass es im Vollzug des Haushalts zum Ende eines Haushaltsjahres jedoch nicht immer möglich ist, die Buchung von kooperationsbedingten Ausgaben einerseits und die Vereinnahmung der entsprechenden Erstattungsbeträge andererseits im selben Haushalts- jahr zu gewährleisten, kann es zu Verschiebungen kommen, so dass insbesondere im Haushaltsjahr 2008 der (falsche) Eindruck entstehen könnte, die kooperationsbedingten Ausgaben wären größer als die entspre- chenden Einnahmen gewesen. 4*) Die Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg begann am 01.10.2006. Insoweit umfassen die kooperationsbedingten Einnahmen und Ausgaben in 2006 nur die Kostenfälle, die innerhalb der drei Vertragsmonate kassenwirksam gebucht wurden. 9. Wie viele Flüchtlinge, für die das Land Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist, waren jährlich durchschnittlich in der Erstaufnahmeein- richtung und seit dem Abschluss der ersten Verwaltungsvereinbarung bis 2011 in der Landesgemeinschaftsunterkunft untergebracht? Die Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg begann zum 01.10.2006. Die durchschnittliche Belegung der Aufnahmeeinrichtung mit Flüchtlingen in der Zuständigkeit Mecklenburg-Vorpommerns betrug seitdem: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1204 9 Zeitraum Belegung Mecklenburg- Vorpommern davon Landesgemeinschafts- unterkunft *) Oktober 2006 99 45 November 2006 90 35 Dezember 2006 75 27 2007 80 26 2008 83 29 2009 125 44 2010 186 63 2011 177 44 *) Die Belegung der Landesgemeinschaftsunterkunft wurde im oben genannten Zeitraum statistisch nicht erfasst. Die Daten der Landesgemeinschaftsunterkunft entsprechen der morgendlichen 7:00-Uhr-Meldung, die die Zugänge des Tages nicht enthält. 10. Unter welchen Voraussetzungen ist die Verwaltungsvereinbarung vorzeitig kündbar? Nach dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung kann ohne Einhaltung einer Kündigungs- frist (fristlos) gekündigt werden, wenn die andere Vertragspartei trotz schriftlicher Abmahnung mit Fristsetzung erheblich gegen vereinbarte Verpflichtungen verstößt.