Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1205 6. Wahlperiode 19.10.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bürgerbegehren und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Bürgerbegehren gemäß § 20 KV M-V und § 102 KV M-V wurden seit 2002 mit ausreichend vielen Unterschriften gegenüber den jeweiligen Gemeindevertretungen und Kreistagen im Land einge- reicht? Nach Kenntnis der Landesregierung sind im fraglichen Zeitraum 29 Bürgerbegehren eingereicht worden. Da es für Bürgerbegehren keine Meldepflicht gegenüber dem Ministe- rium für Inneres und Sport gibt, kann nicht eingeschätzt werden, ob diese Zahl vollständig ist. 2. Wie viele dieser Bürgerbegehren wurden von den jeweiligen Gemein- devertretungen und Kreistagen für unzulässig erklärt? Von den erfassten 29 Bürgerbegehren wurden 19 für unzulässig erklärt. Drucksache 6/1205 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Bürgerentscheide gemäß § 20 KV M-V und § 102 KV M-V wurden seit dem Jahr 2002 durchgeführt? Dem Ministerium für Inneres und Sport sind auf der Grundlage einer entsprechenden Mitteilungspflicht in der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung 36 Bürger- entscheide mitgeteilt worden. Hinzu kommen die sechs spezialgesetzlich geregelten Bürgerentscheide über die Namen der 2011 neu gebildeten Landkreise.