Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1207 6. Wahlperiode 23.10.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Soweit die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen nicht in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes erfolgt, obliegt diese Aufgabe den Landkreisen und kreisfreien Städten im übertragenen Wirkungskreis (§ 2 Absatz 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern). Zu den Fragen 2 und 3 liegen dem Land deshalb keine eigenen statistischen Erhebungen vor. Die Antworten enthalten deshalb ausschließlich die Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte, soweit diese Angaben gemacht haben. Am 18.07.2012 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Asyl- bewerberleistungsgesetz, das Flüchtlingen erheblich weniger als das Existenzminimum an Leistungen gewährt, verfassungswidrig ist. Die deutschlandweit insgesamt 130.000 Betroffenen haben ab sofort einen Anspruch auf Leistungen, z. B. in Höhe von 336 Euro (Haushaltsvor- stand), wovon 130 Euro in bar ausbezahlt werden müssen. Diese Über- gangsregel gilt rückwirkend ab 2011 für alle noch nicht rechtskräftig ergangenen Bescheide. 1. Wie viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Leistun- gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Zum Stichtag 31.12.2011 haben nach Angaben des Statistischen Amtes im Landesamt für innere Verwaltung insgesamt 2.781 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz bezogen. Drucksache 6/1207 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Menschen können rückwirkend erhöhte Ansprüche geltend machen und um welchen Betrag handelt es sich dabei pro Person und insgesamt? Die nachfolgende Tabelle beruht auf Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte und gibt die Zahlen mit Stand vom 16. Oktober 2012 wieder: Kommune Anzahl der Personen Höhe des Betrages (in Euro) Hansestadt Rostock 13 Durschnitt pro Person 603,66 Landeshauptstadt Schwerin 10 2 4 2 121,03 111,60 72,07 71,60 Landkreis Rostock 1 1.792,55 Landkreis Ludwigslust-Parchim 9 Einzelbeträge stehen noch nicht fest Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte 1 1 1 1 1 1 3 3 1059,45 125,09 110,60 62,65 58,05 56,09 74,47 72,06 Landkreis Nordwestmecklenburg 1 1 2 1 1 878,75 1.803,51 1.276,63 2.200,25 2.880,26 Landkreis Vorpommern-Greifswald 1 1 1.059,64 wird noch geprüft Landkreis Vorpommern-Rügen 1 Keine Angaben Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 61207/ 3 3. Wie viele Menschen haben bisher von der Möglichkeit zur rückwir- kenden Geltendmachung von Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz Gebrauch gemacht (bitte getrennt nach Kreisen auf- listen)? Kommune Anzahl der Personen Hansestadt Rostock 13 Landeshauptstadt Schwerin 2 Landkreis Rostock 1 Landkreis Ludwigslust-Parchim 12 Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte 0 Landkreis Nordwestmecklenburg 4 Landkreis Vorpommern-Greifswald 52 Landkreis Vorpommern-Rügen 40 Es haben in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten auch Menschen Ansprüche geltend gemacht, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine rückwirkende Leistungs- gewährung nicht erfüllen. Deshalb ist hier die Zahl der Anträge zum Teil höher als in Frage 2. 4. Wer trägt die Kosten für den vom Bundesverfassungsgericht angeord- neten erhöhten Leistungssatz? Soweit es sich um Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz handelt, die unter § 5 Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwande- rungszuständigkeitslandesverordnung fallen, erstattet das Land den Landkreisen und kreisfreien Städte die notwendigen Leistungen. In den übrigen Fällen sind die Landkreise und kreisfreien Städte Kostenträger.