Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1247 6. Wahlperiode 05.11.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen des Warnschussarrestes auf die Ausstattungssituation in den Justizvollzugsanstalten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 4. September 2012, in welchem in Artikel 1 Ziffer 2 die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes geregelt wird, tritt mit den Bestimmungen zum sogenannten Warn- schussarrest 6 Monate nach der Verkündung, mithin zum 7. März 2013, in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, bei Aussetzung der Verhängung oder der Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung Jugendarrest auszusprechen. Die zusätzliche Möglichkeit der Verhängung eines Jugendarrestes ist in der Regel allerdings nicht geboten, wenn der Jugendliche bereits früher den Jugendarrest als Dauerarrest verbüßt oder sich nicht nur kurzfristig im Vollzug in der Untersuchungshaft befunden hat. Erfahrungen zu den Auswirkungen des sogenannten Warnschussarrestes liegen daher noch nicht vor. Drucksache 6/1247 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche Mehrkosten werden dem Land durch die Einführung des Warnschussarrestes für Jugendliche entstehen und wie sollen diese Mittel bereitgestellt werden? Aus den oben genannten Gründen ist es zurzeit ungewiss, wie die Richter in Mecklenburg- Vorpommern die ihnen eingeräumten erweiterten Handlungsmöglichkeiten des Jugend- gerichtsgesetzes (JGG) nutzen werden. Dem Land werden bei Verhängung des sogenannten Warnschussarrestes für Jugendliche die üblicherweise anfallenden Kosten für die Vollstreckung des Arrestes entstehen. 2. Wird durch die Einführung des Warnschussarrestes personeller Mehr- bedarf in den Justizvollzugsanstalten entstehen? Wenn ja, ist die zusätzliche Einstellung von Justizvollzugspersonal geplant und wie viele Stellen sind dafür eingeplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.