Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1248 6. Wahlperiode 01.11.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Situation der Internetkriminalität und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Straftaten, die im Internet begangen wurden, wurden von 2008 bis 2011 in Mecklenburg-Vorpommern vor Gericht verhandelt (bitte für die jeweiligen Jahre separat angeben und nach den zustän- digen Gerichten untergliedern)? Bei den Gerichten werden statistische Daten in Straf- und Bußgeldsachen erhoben (StP/OWi-Statistik). Die bei den Strafgerichten anhängig gemachten Verfahren werden im Rahmen der StP/OWi-Statistik differenziert nach Sachgebieten erhoben (Katalog der Sachgebiets- schlüssel). Dieser Sachgebietskatalog weist die verschiedensten Straftatbestände aus, enthält jedoch keine Angaben zu Strafvorwürfen und Tatmitteln (wie z. B. Tatmittel Internet). Da zu im Internet begangenen Straftaten grundsätzlich keine gesonderten Vorschriften existieren, erfolgt statistisch keine gesonderte Erfassung. Die Verfahren wegen im Internet begangener Straftaten werden statistisch unter dem jeweiligen Straftatbestand erfasst, zum Beispiel Betrug oder Verbreitung pornografischer Schriften. Zum 1. Januar 2010 wurde lediglich das Sachgebiet „44 Straftaten im Sinne des § 74c Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die von nicht gewerbsmäßigen Abnehmern über das Internet begangen wurden (soweit nicht Sachgebiet 40)“ eingeführt. Hier sind alle Straftaten im Sinne des § 74c Abs. 1 GVG zu erfassen, die von nicht gewerbsmäßigen Abnehmern über das Internet begangen wurden (zum Beispiel Abnehmer von Raubkopien aller Art oder von gefälschten Produkten). Drucksache 6/1248 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Bei den Amtsgerichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2010 zu diesem Sachgebiet 4 Eingänge registriert worden und es waren 3 Erledigungen zu verzeichnen. Im Jahr 2011 wurden bei den Amtsgerichten 1 Eingang registriert und 2 Verfahren erledigt. Bei den Landgerichten waren für die Jahre 2010 und 2011 keine Eingänge zu diesem Sachgebiet zu verzeichnen. 2. In wie vielen dieser Verfahren hatten die Täter ihren Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern (bitte für die jeweiligen Jahre separat angeben und nach den zuständigen Gerichten untergliedern)? Statistische Angaben, in wie vielen dieser Verfahren die Täter ihren Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hatten, liegen nicht vor.