Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1251 6. Wahlperiode 08.11.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Berichts zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie vielen Menschen mit Behinderungen ist der Wechsel aus den Werkstätten für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern gelungen? a) Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um oben benannten Wechsel zu fördern? b) Welche Anstrengungen plant die Landesregierung in welchem Zeitraum, um oben benannten Wechsel zu befördern? Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben zur Anzahl der Menschen mit Behinderungen vor, denen ein Wechsel aus den Werkstätten für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern gelungen ist. Zu a) Die Umsetzung des Programms zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen „Job 4000“ vom 26. Juli 2006 dient der beruflichen Integration bestimmter schwerbehinderter Personengruppen. Zur Zielgruppe des Programms gehören auch Beschäftigte aus den Werkstätten für behinderte Menschen. Drucksache 6/1251 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu b) Die Landesregierung plant auch für die Zukunft, den Übergang von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. So sieht der Referentenentwurf des Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung durch ein Programm des Landes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe vor. 2. Wie viele Mitarbeiter der Landes- und Kommunalverwaltungen haben die Weiterbildungsmaßnahmen des Ministeriums für Inneres und Sport zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wahr- genommen (bitte aufgliedern nach Landes- und Kommunalverwal- tungen)? a) Wie viele Mitarbeiter sollen die Weiterbildung an der Fachhoch- schule für Öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in welchem Zeitraum noch wahrnehmen? b) Was hat die Landesregierung für die Implementierung der „Barrierefreiheit“ in Lehre und Forschung getan? c) Welche weiteren Maßnahmen hierzu plant die Landesregierung in welchem Zeitraum? Zu 2 und a) Die Fragen 2 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Das Institut für Fortbildung und Verwaltungsmodernisierung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) hat bisher keine Fortbildungs- veranstaltungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durchgeführt, da bislang kein Bedarf durch die Ressorts angemeldet wurde. Bei Feststellung eines Bedarfs im Rahmen der jährlichen Bedarfsabfrage bei den Ressorts der Landesregierung werden entsprechende Veranstaltungen angeboten. Zu b) Auf Antrag der Landesregierung hat der Landtag am 26. Januar 2011 den Zielvereinbarungen für die Universitäten Rostock und Greifswald und allen Hochschulen des Landes Mecklen- burg-Vorpommern zugestimmt. In deren Rahmen wurde geregelt, dass die Bedürfnisse behinderter Hochschulangehöriger im Hinblick auf barrierefreies Studieren und Arbeiten zu berücksichtigen sind. Mit der Hochschule Wismar als alleinigem wissenschaftlichem Kompetenzzentrum für Bauen ist zudem vereinbart, dass die Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet des barrierefreien Bauens ausgebaut werden sollen. Die Belange der Barrierefreiheit sind damit in Lehre und Forschung implementiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1251 3 Zu c) Zur barrierefreien Erschließung der Gebäude der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege wurden bereits erste Baumaßnahmen umgesetzt. Das Ministerium für Inneres und Sport legt besonderen Wert auf die Beschleunigung weiterer Umbaumaß- nahmen in der Liegenschaft zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. 3. Wann legt die Landesregierung den integrierten Landesverkehrsplan vor und damit ihre Vorstellung und Maßnahmen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen? Der Landesverkehrsplan soll unter Einbindung der Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen, der betroffenen Verbände und Institutionen sowie interessierter Bürgerinnen und Bürger erarbeitet werden. Dieses breite Beteiligungsverfahren verlangt eine flexible Zeitplanung, die für nicht im Detail voraussehbare Entwicklungen und Klärungsbedarfe im Aufstellungsprozess offen ist. Dies vorausgeschickt wird die Vorlage des integrierten Landesverkehrsplans in der ersten Jahreshälfte 2014 angestrebt. 4. Warum sind Assistenzdienste in Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise wenig genutzt? a) Wie und in welchem Zeitraum will die Landesregierung prüfen, ob die bestehenden Beratungsangebote über die Möglichkeit der Assistenzdienste informieren? b) Welche Strukturen sollen gegebenenfalls die Information mit über- nehmen? Der Landesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Zu a) und b) Die Fragen 4 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales beabsichtigt, die Träger der Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und der allgemeinen Sozialberatung über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Assistenzdienstleistungen zu informieren. Drucksache 6/1251 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Bis wann soll die Bestandsaufnahme der Beratungsstrukturen und der Beratungsstellen für behinderte Menschen im Land abgeschlossen sein? a) Welche mobilen Beratungen sind bereits im Land tätig? b) Wann will die Landesregierung den Ausbau der mobilen Beratung thematisieren? c) Ist eine flächendeckende Beratung im Land geplant? Zu 5, a), b) und c) Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Mobile Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder erfolgt durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Träger heilpädagogischer und interdisziplinärer Frühförderstellen sowie durch private Träger. Daneben erfolgen mobile Beratungen für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen in Schwerin und Neubrandenburg. Eine vollständige Übersicht befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Des Weiteren wird auf die Stellungnahme der Landesregierung zur Umsetzung des Berichtes zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern (Landtagsdrucksache 6/1201 vom 28.09.2012, Seite 16) verwiesen. 6. Wie viele Menschen im Land erhalten ein persönliches Budget (bitte auflisten für die letzten Jahre)? Der Landesregierung liegen folgende Informationen zu Bewilligungen von Sozialleistungen in Form eines Persönlichen Budgets an Menschen mit Behinderungen durch die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte und die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern vor: Jahr Sozialämter Anzahl der Inanspruchnahme Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern Anzahl der Inanspruchnahme 2008 49 9 2009 99 11 2010 103 16 2011 172 17 Des Weiteren können Bewilligungen von Persönlichen Budgets auch durch die Kranken- kassen in Mecklenburg-Vorpommern und die Agenturen für Arbeit in Mecklenburg- Vorpommern bewilligt werden. Zahlen hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1251 5 7. Welche Zuschüsse gewährt das Land den Selbsthilfe- und Wohlfahrts- verbänden (bitte auflisten nach Träger und für die letzten Jahre)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Stellungnahme der Landesregierung zur Umsetzung des Berichtes zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern (Landtagsdrucksache 6/1201 vom 28.09.2012, Seiten 18 und 19) verwiesen. 8. Wann plant die Landesregierung, die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vorzulegen? Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist ein sozialpolitischer Schwerpunkt des Bundes und der Länder und wird von diesen gemeinsam gestaltet. Auf Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder wurde durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Grundlagenpapier für die Reformgesetzgebung „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ erarbeitet. Es bildet eine Grundlage zur Erarbeitung eines Bundesleistungsgesetzes zu dem sich Bund und Länder im Rahmen des Fiskalpaktes verständigt haben. Ein Gesetzentwurf wird voraussicht- lich erst in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgelegt werden. 9. Welche Maßnahmen ergreifen die Werkstätten bereits, um behinderte Menschen auf den Ruhestand vorzubereiten? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Stellungnahme der Landesregierung zur Umsetzung des Berichtes zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern (Landtagsdrucksache 6/1201 vom 28.09.2012, Seite 24) verwiesen. 10. Wie will die Landesregierung verstärkt auf eine vorrangig inklusive Versorgung von behinderten Menschen hinwirken? Die Landesregierung arbeitet derzeit an einem Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der entsprechende Entwurf befindet sich in der internen Abstimmungsphase.