Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1257 6. Wahlperiode 15.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Verfassungsschutzbericht 2011 wirft Fragen auf und ANTWORT der Landesregierung Der Verfassungsschutzbericht 2011 und die entsprechende Pressemit- teilung des Innenministers sowie das im Rahmen der Landespressekon- ferenz ausgelegte Anschauungsmaterial enthalten Aussagen, welche kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls, zu präzisieren bzw. zu erläu- tern sind. 1. Warum verzichtet die Landesregierung im Gegensatz zu der tabella- rischen Darstellung auf Seite 72 des Verfassungsschutzberichtes 2011 auf konkrete Aussagen zu gewaltbereiten Rechtsextremisten, obwohl die Landesregierung (vgl. Bericht, S. 13) einen Anstieg der Gewalt- taten mit rechtsextremistischer Motivation verzeichnen musste? 2. Wie ist nach Auffassung der Landesregierung der Verzicht auf kon- krete, quantitative Angaben zu gewaltbereiten Rechtsextremisten im Verfassungsschutzbericht 2011 vor dem Hintergrund der Erkenntnisse zu rechtfertigen, dass sich wiederum zahlreiche Gewalttaten „vorrangig gegen den politischen Gegner oder Polizeibeamte“ richteten (vgl. Bericht, S. 16)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung stellt bei der Beschreibung des Rechtsextremismus in den Verfassungs- schutzberichten vorrangig auf die ideologischen und damit handlungsleitenden Motive ab. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Beobachtung, dass die hiesige rechtsextremistische Szene ganz wesentlich vom Gedankengut des Nationalsozialismus geprägt ist. Allein diese Feststellung impliziert eine grundsätzlich ideologisch begründete Gewaltorientierung über alle rechtsextremistischen Lager im Lande hinweg. Drucksache 6/1257 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Eine erhöhte aktuelle Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt findet sich nach allgemeiner Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden in den rechtsextremistischen Subkulturen, denen hierzulande zirka 550 Personen zugerechnet werden. Darüber hinaus stammen einzelne einschlägige Straftäter aus dem neonazistischen Kleingruppenmilieu und aus der National- demokratischen Partei Deutschlands (NPD). Auf diese Aspekte wurde sowohl im Verfassungsschutzbericht 2011 als auch in den Vorjahren im jeweiligen Textabschnitt gesondert hingewiesen. Die Landesregierung geht vor diesem Hintergrund weiterhin davon aus, dass sich der Zusammenhang zwischen der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus und der Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt vor dem Hintergrund unserer Geschichte im Unterschied zum anarchistisch ausgerichteten Linksextremismus ohne zusätzliche Erläuterungen erschließt. 3. Woraus leitet die Landesregierung „eine besorgniserregende Tendenz“ von Straftaten im Phänomenbereich „links“ der politisch motivierten Kriminalität ab, wenn diese „zumeist auf nicht extremistischen Sachbeschädigungen an NPD-Wahlplakaten“ beruhen und „damit thematisch auf die Landtagswahl zurückzuführen“ sind (Bericht, S. 72)? Die Entwicklung der Straftaten im Phänomenbereich Linksextremismus ist insbesondere aus nachfolgenden Gründen als besorgniserregend zu beurteilen: Die Linksextremistischen Straftaten stiegen 2011 im Vergleich zum Vorjahr von 38 auf 62 an - also um 63,2 %. Linksextremistische Gewaltstraftaten stiegen im Vergleich zum Vorjahr laut polizeilicher Statistik um 62,5 % von 24 auf 39 Taten an. Diese Anzahl übersteigt damit die absolute Zahl rechtsextremistischer Gewaltstraftaten (37). In die Bewertung des Fallzahlenaufkommens fließt jedoch nicht nur die rein quantitative Entwicklung, sondern vor allem auch die Qualität der Taten ein. Insoweit ist eine zunehmend geringere Hemmschwelle zur Begehung schwerwiegenderer Taten festzustellen. Im Rahmen von Demonstrationen gehören Landfriedensbrüche sowie Pyrotechnik-, Flaschen- und Steinwürfe auf den „faschistischen“ Gegner, aber auch auf die als „Repräsentanten des Repressionsapparates“ angesehenen Polizeibeamten sowie Widerstandshandlungen, zum üblichen Repertoire gewaltbereiter Linksextremisten. 2011 wurden Polizeibeamte im Rahmen von „antifaschistischen“ Gegenprotesten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und zum Teil massiv bedroht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1257 3 Folgende - über den Verfassungsschutzbericht hinausgehende - Beispiele zeigen, wie rücksichtslos gewaltbereite Linksextremisten gegenüber ihrem politischen Gegner agieren: - Im Juli 2011 wurde auf Personen Säure versprüht, weil sie den Täter vom Entfernen von Wahlplakaten abhalten wollten. Einer der Geschädigten erlitt Hautverätzungen am Kopf. In einem anderen Fall wurde ein NPD-Anhänger bei der Verteilung von Wahlwerbung mit dem Auto angefahren. - Am 18. Juli 2011 gingen in Rostock aus einer größeren Gruppe von Personen, die Flugblätter verteilten, etwa zehn Personen auf drei Rechtsextremisten los und traten und schlugen auf einen der Geschädigten so lange ein, bis dieser bewusstlos zurückblieb. - Ein NPD-Landtagsabgeordneter wurde am 4. August 2011 in Rostock durch Fußtritte verletzt. Wenige Tage später wurde nahe Rostock ein NPD-Mitglied angriffen und 15 bis 20 Mal mit Holzstangen auf den Kopf geschlagen. Der Geschädigte erlitt mehrere Platz- wunden und musste medizinisch versorgt werden. - Am 10. September 2011 wurde in Wismar ein Mitglied der Christlich Demokratischen Union (CDU) unter anderem als „CDU-Nazi“ bezeichnet, von etwa sechs Personen zu Boden gebracht und mit Fußtritten verletzt. - Am 1. November 2011 lauerten mehrere Personen am frühen Morgen einem Rechtsextre- misten auf dessen Arbeitsweg in einem Gebüsch auf, brachten ihn mit einem Schlag auf den Hinterkopf zu Boden und schlugen und traten massiv auf den am Boden Liegenden ein. Zudem wurden 2011 (vergleiche Verfassungsschutzbericht) im Land insgesamt fünf linksextremistische Brandstiftungen an elf Kraftfahrzeugen von Rechtsextremisten, einer Stadtverwaltung und der Bundeswehr begangen, welche zudem eine Gefahr für Leib und Leben Unbeteiligter darstellen. In einem Fall erreichte die Schadenshöhe einer linksextre- mistischen Sachbeschädigung einen Wert von 250.000 Euro (Zerstörung von Versuchsfeldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen am 09.07.2012). Daneben wurden am 12. Februar 2011 anlässlich des Transports von radioaktivem Material in das Zwischenlager Nord und anlässlich einer NPD-Demonstration am 5. März 2011 in Teterow an Bahngleisen Brände gelegt, um den Nuklear-Transport zu behindern beziehungs- weise die Anreise von NPD-Anhängern und deren Wahrnehmung des grundgesetzlich verbürgten Versammlungsrechts zu verhindern. Dies verdeutlicht, dass das staatliche Gewaltmonopol - und damit ein Kernelement des Rechtsstaatsprinzips - von gewaltbereiten Linksextremisten nicht respektiert wird. Drucksache 6/1257 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Welche Konsequenzen für die polizeiliche Aufklärungs- und Ermitt- lungstätigkeit ergeben sich aus Sicht der Landesregierung, wenn der Verfassungsschutzbericht 2011 im Zusam¬menhang mit 46 Angriffen auf Wahlkreisbüros demokratischer Parteien davon ausgeht, dass ein rechtsextremistischer Hintergrund nicht durchgängig „unmittelbar ersichtlich, sondern lediglich grundsätzlich zu vermuten“ sei (vgl. Bericht, S. 47) und wie stellen sich die Ermittlungsergebnisse bisher im Einzelnen dar? Von den insgesamt 46 Straftaten im Zusammenhang mit Wahlkreis- beziehungsweise Parteibüros im Jahr 2011 waren 15 dem Phänomenbereich Rechts und 4 dem Phänomen- bereich Links zuzuordnen. 27 Angriffe konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Bei den Straftaten handelte es sich in 44 Fällen um Sachbeschädigungen und in zwei Fällen um Diebstahlshandlungen (Büroschilder). Die Sachbeschädigungen erfolgten durch Schmierereien, Kleben von Flyern beziehungsweise Plakaten sowie durch Beschädigungen an Fenstern und Türen durch Einwerfen/Einschlagen der Glaseinsätze. Bislang konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Die polizeilichen Aufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen werden ebenso wie die Schutzmaßnahmen unabhängig von der jeweiligen Motivlage der Täter auch weiterhin mit hohem Engagement und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten durchgeführt. 5. Inwiefern hat nach Auffassung der Landesregierung der sogenannte „Konzerterlass“ die Handlungssicherheit der Beamtinnen und Beamten bei Polizeieinsätzen gegen rechts-extremistische Musik- veranstaltungen erhöht und welche Konsequenzen zieht die Landes- regierung aus der Feststellung des Verfassungsschutzberichtes 2011, wonach die bisher angewandte Tarnstrategie im rechtsextremistischen Konzertgeschehen „weitgehend überflüssig geworden“ sei (Bericht, S. 18)? Die konsequente Umsetzung der im „Erlass über ordnungsbehördliches und polizeiliches Vorgehen bei Veranstaltungen von Rechtsextremisten“ aufgeführten Handlungsempfehlungen hat dazu beigetragen, den Verfolgungsdruck auf die rechtsextremistische Szene im Zusammenhang mit Musikveranstaltungen zu erhöhen. Die rechtlichen Möglichkeiten für ordnungsbehördliche und polizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung der zunehmend in privaten Räumlichkeiten durchgeführten Veranstaltungen werden ständig geprüft. Neben der deutlichen polizeilichen Präsenz bei derartigen Veranstaltungen wird bei Bekanntwerden von Straftaten sowie bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch weiterhin konsequent eingeschritten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1257 5 6. Inwiefern hält die Landesregierung die umfangreichen Ausführungen zu einer Punk-Band (Bericht, S. 84 f.) vor dem Hintergrund von 22 Musikveranstaltungen mit rechtsextre-mistischem Hintergrund (Bericht, S. 17 ff.) für angemessen, sachgerecht und sachdienlich? Die Band „Feine Sahne Fischfilet“ ist fester Bestandteil der Autonomenszene in Mecklenburg -Vorpommern und erfüllt die Kriterien für eine Beobachtung durch den Verfassungs- schutz (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 6 Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V)). Alle derzeitigen Bandmitglieder sind der Polizei und dem Verfassungsschutz als Linksextre- misten und teilweise wegen politisch-motivierter Gewaltstraftaten bekannt. Die Band nutzt ihre Popularität, um das Publikum für linksextremistische Ziele zu gewinnen. Ergänzend wird auf die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 2011 Bezug genommen. Für die Entscheidung, einen Personenzusammenschluss im Verfassungsschutzbericht zu erwähnen, wird grundsätzlich die Gesamtschau der Erkenntnisse über eine Gruppierung oder Organisation herangezogen. In Veröffentlichungen des Verfassungsschutzes können dabei naturgemäß nur solche Informationen enthalten sein, die offen zugänglich sind. 7. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung eine Beobachtung des sogenannten dogmatischen Linksextremismus, der sich „in DDRNostalgie “ ergehe und „nur wenig Resonanz in der Bevölkerung“ finde (Bericht, S. 97 f.), durch den Verfassungsschutz des Landes weiterhin für notwendig und verhältnismäßig? Die im Verfassungsschutzbericht genannten Parteien und Gruppierungen des dogmatischen Linksextremismus stellen nach einhelliger Auffassung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder extremistische Bestrebungen dar, da ihr Streben auf die Schaffung einer totalitären Staatsform gerichtet ist, welche mit den Grundwerten des Grundgesetzes unvereinbar ist. Drucksache 6/1257 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Inwiefern und mit welcher Zielsetzung hält die Landesregierung die Aussage, dass „Outing-Aktionen“ gegen Menschen, die sich besonders im Kampf gegen Rechtsextre¬mismus engagieren, Sorge bereiten (vgl. Bericht, S. 13), im Vergleich zu den mehr als zwei Berichtsseiten umfassenden Ausführungen über die „linksextremistische RechercheKampagne “ (vgl. Bericht, S. 81 ff.) für aussagefähig, angemessen und verhältnismäßig? Die Landesregierung hält die Berichterstattung über „Outing-Aktionen“ der rechtsextremistischen Szene und die linksextremistische „Recherchekampagne“ mit Blick auf die phänomenspezifischen Besonderheiten für angemessen und sachgerecht. Strategie und Taktik der rechtsextremistischen Szene des Landes sind durch verschiedene politische Ansätze geprägt, über die in den Verfassungsschutzberichten umfassend berichtet wird. Hierzu gehört als Teilaspekt auch die namentliche Benennung oder Lichtbildveröffent- lichungen des politischen Gegners. Diese Vorgehensweise wird von der Landesregierung im Verfassungsschutzbericht 2011 bereits im Lageüberblick als Teil einer hartnäckig verfolgten Verunsicherungsstrategie der rechtsextremistischen Szene beschrieben und damit auch deutlich hervorgehoben. Das Spektrum der linksextremistischen „Antifa“ beschränkt sich im Vergleich zur politischen Strategie der Rechtsextremisten nur auf wenige Handlungsmuster, bei denen „Outings“ eine wichtige Rolle spielen. Da im Jahr 2011 eine deutliche Zunahme dieser vielfach persönlich- keitsrechtsverletzenden Aktionen zu verzeichnen war, sieht sich die Landesregierung neben ihrer Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung auch dazu veranlasst, auf die damit einhergehende Eskalationsgefahr hinzuweisen. Die Landesregierung zeigt sich dabei vor dem Hintergrund der 2011 angestiegenen Gewalttatenzahlen mit rechts- beziehungsweise linksextremistischer Motivation besorgt, dass die Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols und der Rechte des Einzelnen durch politische Extremisten die demokratische Kultur des Landes gefährden. Die bedenkliche Entwicklung der letzten Jahre hat sich im Jahre 2012 fortgesetzt, wie auch der jüngste Brandanschlag auf die Privatfahrzeuge eines NPD-Landtagsabgeordneten mit linksextre- mistischer Taterklärung an seinem Wohnsitz zeigen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1257 7 9. Um welche Organisationen, mit denen der sogenannte dogmatische Linksextremismus zwar zusammen arbeite, die aber nicht der Beobachtung durch die Landesverfassungsschutzbehörde unterliegen würden (vgl. Bericht, S. 97 f.), handelt es sich nach Erkenntnissen der Landesregierung im Einzelnen? In grundsätzlicher Hinsicht zielt die Passage im Verfassungsschutzbericht auf die aus ideologischen Gründen betriebene Bündnispolitik des linksextremistischen Spektrums ab. Insbesondere bei Demonstrationen, deren Themen auch breitere Teile des politischen Spektrums ansprechen, wird versucht, auch Gruppierungen bis ins bürgerliche Lager einzubeziehen, um diese für die eigenen Zielvorstellungen zu instrumentalisieren und im Schutz einer breiteren Masse besser agieren zu können. Besonders deutlich wird eine solche Tendenz beim linksextremistischen Themenfeld des „Antifaschismus“. Auf die entsprechenden Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 2011, Seite 74, wird hingewiesen. Aus Rechtsgründen wird zu weiteren Einzelheiten bei Bedarf in der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet.