Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1273 6. Wahlperiode 13.11.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hochwasserschutzwand in Warnemünde, Südende Alter Strom und ANTWORT der Landesregierung In Warnemünde stehen derzeit zwei grundsätzlich verschiedene Methoden zur Diskussion, auf welche Art der Hochwasserschutz im Bereich Südende Alter Strom erhöht werden kann. Die eine Variante sieht unter anderem den Einbau von dann dauerhaft vorhandenen Glaswänden vor, die zweite Alternative sieht die Verwendung von im Bedarfsfall ein- zusetzenden Dammbalken vor. Von Bürgern und Bürgerinnen wurde eine Freiwillige Wasserwehr gegründet, die bei Wahl der Variante Damm- balken für die regelmäßige Wartung und im Bedarfsfall für das Einsetzen der einzelnen Dammbalken verantwortlich wäre. 1. Wie sieht ein langfristiger Kostenvergleich der zwei Varianten (Glas- wände bzw. Dammbalkensystem) unter Berücksichtigung aller anfal- lenden Kosten aus, wenn die Gesamtkosten auch die Schadensbeseiti- gung von Glasbruch, Reinigungskosten Graffiti etc. umfassen? Die zwei Varianten wurden im Zuge der bisherigen Planungsarbeiten hinsichtlich aller relevanten Kriterien miteinander verglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Variante der stationären Glaswand bis zur Genehmigungsplanung ausgearbeitet ist und die Herstel- lungskosten bereits relativ genau ermittelt werden konnten, während die Variante mit mobilen Dammbalken nur als Studie vorliegt und daher lediglich eine Kostenschätzung möglich war. Ein langfristiger Vergleich der Unterhaltungskosten erfordert zudem fiktive Annahmen für Glasbruch und Beseitigung von Glasverunreinigungen (zum Beispiel Beklebung und Graffiti) und hat daher nur bedingten Aussagewert. Drucksache 6/1273 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Sicherheitsniveau bei einem mobilen Dammbalken- system geringer ist, zugleich jedoch die Bau- und Unterhaltungskosten sowie der Personal- bedarf für den Aufbau des Systems deutlich höher sind. Auch die städtebaulichen Auswir- kungen sind im Vergleich zur stationären Glaswand aufgrund der erforderlichen Dammbal- kenlager und der benötigten Zufahrten zum Dammbalkentransport erheblicher. Dies spricht für die Errichtung einer stationären Glaswand. 2. Für welche Folgekosten in Bezug auf die Instandhaltung, optische In- taktheit der Glaswände wird das Land aufkommen? Die Bau- und Unterhaltungslast von Hochwasser- und Küstenschutzanlagen erster Ordnung - dies sind Anlagen, die vorrangig dem Schutz der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 des Baugesetzbuches oder Gebieten im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 des Baugesetzbuches dienen - obliegt dem Land. Das Land trägt daher alle Unterhaltungskosten der künftigen Sturmflutschutzanlage. Nur in Fällen der Beschädigung wird der Verursacher in Haftung genommen werden, soweit er ermittelbar ist. Bei der Unterhaltung wird zwischen der Behebung von sicherheitsrelevanten Schäden und sonstiger Unterhaltung zu unterscheiden sein. Während die Beseitigung sicherheitsrelevanter Schäden unverzüglich zu erfolgen hat, werden für die sonstigen Unterhaltungsarbeiten feste Wartungsintervalle gelten. 3. Ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Land und Hansestadt Rostock geplant, worin die zukünftige Kostenaufteilung für die Instandhaltung und eventuell auftretende Pflege der Glaswände geregelt wird? 4. Falls eine solche Vereinbarung nicht vorgesehen ist, was sind die Gründe dafür? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Bau- und Unterhaltungslast von Hochwasser- und Küstenschutzanlagen erster Ordnung obliegt dem Land (siehe Antwort zu Frage 2). Es ist daher keine vertragliche Vereinbarung für eine Kostenaufteilung notwendig.