Die Ministerin für Gleichstellung, Arbeit und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1274 6. Wahlperiode 07.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sicherheitsgutachten Wendelstein 7-X und ANTWORT der Landesregierung Laut Pressemitteilung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern vom 09.08.2012 wird ein Sachverständigen- team im Auftrag der Landesregierung ein Gutachten zur Abschirm- wirkung der Betonhalle um die Experimentieranlage des Experimentes „Wendelstein 7-X“ anfertigen. 1. Welche Auftragnehmer werden im Auftrag der Landesregierung welche Teilfragen zum Themenkreis Strahlenschutz bearbeiten? a) Bezieht sich die beauftragte Begutachtung allein auf die Fragen um die Strahlenschutzwirkung des Betons der Torushalle sowie die Strahlenschutzwirkung der Hallentore? b) Beinhaltet die sachverständige Begutachtung eine Prüfung des gesamten Qualitätssicherungssystems, das für die Errichtung der Anlage mit der Errichtungsgenehmigung festgelegt wurde? c) Wird es eine Plausibilitätsprüfung der im bisherigen Planungs- und Genehmigungsprozess insgesamt erstellten zahlreichen Sach- verständigengutachten zu Fragen des Strahlenschutzes geben (z. B. „Dosisleistung und Aktivierungen am Personaltor des Wendelstein 7-x/K. Hummelstein; U. Quade/Bericht Nr. 7/Stand: 22.01.1998“)? Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat am 19.10.2012 potenzielle Bewerber aufgefordert, ein Angebot für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens einzureichen. Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des 20. November 2012. Danach wird eine Entscheidung über die Auftragnehmer erfolgen, so dass die Frage nach den Auftragnehmern gegenwärtig nicht beantwortet werden kann. Drucksache 6/1274 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Die beauftragte Begutachtung bezieht sich nicht allein auf die Fragen um die Strahlenschutz- wirkung des Betons der Torushalle sowie die Strahlenschutzwirkung der Hallentore. Der Begutachtungsumfang wird in der Antwort zu Frage 2 näher erläutert. Zu b) Die sachverständige Begutachtung beinhaltet keine Prüfung des gesamten Qualitätssiche- rungssystems, das für die Errichtung der Anlage mit der Errichtungsgenehmigung festgelegt wurde. Zu c) Eine Plausibilitätsprüfung der im bisherigen Planungs- und Genehmigungsprozess insgesamt erstellten zahlreichen Sachverständigengutachten zu Fragen des Strahlenschutzes ist nicht Gegenstand des Gutachtens. 2. Welche konkrete Aufgabenstellung haben die beauftragten Sachver- ständigen im jetzt angeschobenen Prüfprozess jeweils erhalten (bitte im vollständigen Wortlaut)? Gegenwärtig ist noch kein Gutachter beauftragt worden (siehe Punkt 1). Der Wortlaut der Leistungsbeschreibung lautet wie folgt: Begutachtung der Einhaltung der Strahlenschutzverordnung im Forschungsexperiment Wendelstein 7-X im Hinblick auf die Schutzwirkung der Torushalle (nachfolgend Schutzhülle genannt) sowie ggf. Unterbreitung von Vorschlägen für weitere Maßnahmen Untersuchungsauftrag: - Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte nach Strahlenschutzverordnung (Schutzziel) mit der für das Experiment Wendelstein 7X aufgebauten Schutzhülle unter Berücksichtigung der Betonqualität, der aufgetretenen Risse im Beton und der eingebrachten Wanddurch- führungen und Halterungen, sowie der Verstärkung der Tore. - Prüfung der Einhaltung der Auflagen aus der Errichtungsgenehmigung zur Ausführung der Schutzhülle und gegebenenfalls Bewertung im Hinblick auf das Schutzziel. Gegebenenfalls sind Vorschläge für weitere Maßnahmen zu unterbreiten, um die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung gewährleisten zu können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1274 3 Bei der Prüfung beziehungsweise Nachweisführung sind die nachfolgenden Arbeitsschritte in der vorgegebenen Reihenfolge abzuarbeiten. Der Auftrag endet, sobald ein abschließendes Ergebnis der im Untersuchungsauftrag geforderten Prüfungen/Nachweise erbracht ist. 1. Prüfung der Unterlagen Die vorhandenen Unterlagen (Akten, Gutachten, Berechnungen, Untersuchungen, …) sind dahingehend zu prüfen, ob diese ausreichend und aussagefähig sind, um die im Unter- suchungsauftrag geforderten Prüfungen/Nachweise zu erbringen. 2. Erbringung der Prüfungen/Nachweise gemäß Untersuchungsauftrag bei ausreichenden Unterlagen Wird nach Sichtung der Unterlagen festgestellt, dass der Nachweis gemäß Untersuchungs- auftrag geführt werden kann, ist dieser gutachterlich zu erbringen. Im Gutachten sind insbesondere folgende Nachweise zu führen: - Die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung werden beim Betrieb der Anlage mit der in der Errichtungsgenehmigung beantragten Neutronenrate pro Jahr mit Sicherheit eingehalten. - Die Risse in der Ummantelung des Experimentierraums (Schutzhülle) haben keine sicherheitsrelevanten Auswirkungen in Bezug auf den Strahlenschutz. - Die nachträglich vorgenommenen Wanddurchbrüche in der Strahlenschutzhülle (Kernbohrungen) haben keine sicherheitsrelevanten Auswirkungen in Bezug auf den Strahlenschutz. - Die gesicherten Betongüteparameter gewährleisten eine ausreichende Strahlenschutz- wirkung. - Eventuell gegebene Abweichungen zu den in der Errichtungsgenehmigung vorgeschrie- benen Betongüteparametern sind im Hinblick auf die Erreichung des Schutzziels zu bewerten. - Die Verstärkung der Tore ist entsprechend den Berechnungen durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit vom 23.08.2000 vorgenommen worden und ist entsprechend den Anforderungen der Strahlenschutzverordnung ausreichend. 3. Weitergehende Untersuchungen, wenn die Unterlagen für die Erbringung des Nachweises gemäß Untersuchungsauftrag nicht ausreichen Wird festgestellt, dass die vorhandenen Unterlagen zur Erbringung des Nachweises gemäß Untersuchungsauftrag nicht ausreichen, sind Methoden für weitergehende Untersuchungen vorzuschlagen und zu bewerten (Vergleich der Methoden, Risikoabwägung). Nach Bestätigung der ausgewählten Methode durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales und Durchführung des ausgewählten Nachweisverfahrens sind dessen Ergebnisse zu bewerten und die unter 2. genannten Nachweise gutachterlich zu bestätigen. Drucksache 6/1274 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Es sind folgende Fragestellungen zu bearbeiten: - Entwicklung von Methoden, die eine sichere Bewertung der Strahlenschutzeigen- schaften der Strahlenschutzhülle der Torushalle ermöglichen, zum Beispiel - Durchführung neuer Berechnungen zur Abschirmwirkung der Strahlenschutzhülle in Bezug auf gesicherte Betongüteeigenschaften - Herstellung/Untersuchung weiterer Betonproben. - Feststellung der am besten geeigneten Methode unter Berücksichtigung der sicherheits- technischen Aspekte. - Bewertung des Restrisikos, sollte ein gesicherter Nachweis erst durch Messungen während der Betriebsphase zu erbringen sein. 4. Unterbreitung von Vorschlägen und gutachterliche Bewertung von Maßnahmen, wenn die Einhaltung der Anforderungen der Strahlenschutzverordnung nicht nachgewiesen werden kann Wird nach Prüfung der Unterlagen oder nach Auswertung der weitergehenden Unter- suchungen nach 3. festgestellt, dass die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung mit der vorhandenen Schutzhülle nicht eingehalten werden, sind durch den Sachverständigen Vorschläge für Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen die Einhaltung der Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung sicher erfüllt werden kann. Stehen hierfür verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, sind diese zu bewerten und auf Basis dieser Bewertung ein Vorschlag für die Auswahl zu erstellen. Nach Realisierung der vorgeschlagenen und durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales bestätigten Maßnahmen sind die unter 2. genannten Nachweise in Abhängigkeit der ausgewählten Betriebsparameter gutachterlich zu bestätigen. Es sind folgende Fragestellungen zu bearbeiten: - Unterbreitung zielführender Vorschläge wie zum Beispiel: Bauliche Maßnahmen (Nachrüstung an der Strahlenschutzhülle), Begrenzung der jährlich zugelassenen Neutronenrate, - Feststellung der am besten geeigneten Maßnahmen unter Berücksichtigung der für den Strahlenschutz relevanten Aspekte - Gutachterliche Begleitung bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen Vertragsbedingungen Der Gutachter hat schriftlich zuzusichern, dass er sich an zwei öffentlichen Veranstaltungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales für interessierte Bürgerinnen und Bürger (unter anderem Presse) in Greifswald beteiligt und zwar an: Informationsmeeting vor dem Beginn der Bearbeitung des Gutachtens im Dezember 2012, Vorstellung und Erläuterung der Ergebnisse des Gutachtens. Vor dem Hintergrund, dass das oberste Ziel des Untersuchungsauftrages der Schutz der Gesundheit von Menschen und der Schutz der Umwelt ist, sieht der Untersuchungsauftrag mehrere Teilschritte vor, die erforderlich werden können, um dieses Ziel zu erreichen. Aus diesem Grunde sind bei der Angebotserstellung für den jeweiligen Teilschritt der insoweit benötigte Zeitaufwand und die jeweils darauf entfallenden Kosten anzugeben. Die Fragestellungen werden bis zum 28. März 2013 schriftlich begutachtet, das heißt die Ausfertigungen werden bis dahin dem Landesamt für Gesundheit und Soziales unter der oben angegebenen Adresse zugesendet beziehungsweise vorgelegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1274 5 3. Haben die zuständigen Behörden die Aufgabenstellungen der Sachverständigen unabhängig vom Max-Planck-Institut für Plasma- forschung (IPP) erarbeitet oder wurde das IPP bei der Formulierung der Fragestellungen beteiligt? Die Erarbeitung der Aufgabenstellung erfolgte in zwei Schritten. Zunächst hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales die Aufgabenstellung selbständig entwickelt. In einem zweiten Schritt wurde dem IPP gemäß § 28 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Gelegenheit gegeben, sich zum Inhalt des Gutachterauftrages und zum Inhalt zu äußern.