Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1293 6. Wahlperiode 28.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE E-Learning an Schulen und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung weist darauf hin, dass eine allgemein gültige Definition zum Thema E-Learning nicht vorliegt und somit differenzierte Auffassungen und Betrachtungs- möglichkeiten denkbar sind. Im Bereich der Schulen wird E-Learning zum Beispiel als „Lernen mit digitalen Medien“ verstanden, welches klassische Medienformate wie Text, Bild, Ton oder Film von ihren klassischen Trägermedien (zum Beispiel Buch, Fotopapier, Magnetband) löst und auf digitale Endgeräte (zum Beispiel PC, TabletPC, Smartphone) überträgt, wohingegen der Hochschul- bereich das E-Learning unter dem Gesichtspunkt des „Online-Lernens“ betrachtet. In den nachfolgenden Ausführungen werden diese unterschiedlichen Definitionen zugrunde gelegt. E-Learning an Schulen und Hochschulen gewinnt an Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Mecklenburg-Vorpommerns. 1. Welchen Stellenwert und welche Chancen misst die Landesregierung dem E-Learning an Schulen und Hochschulen in Mecklenburg- Vorpommern bei? Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat am 28.06.2007 eine Vereinbarung zur Förderung von Medienkompetenz in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet. Laut Beschluss der Landesregierung vom 26.06.2007 wurde am 29.06.2010 ein erster Erfahrungs- bericht vorgelegt. Die Landesregierung wurde daraufhin beauftragt, auf der Basis dieses Berichts die oben genannte Vereinbarung fortzuschreiben. Drucksache 6/1293 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die neue Vereinbarung zur Förderung von Medienkompetenz wurde am 08.03.2011 im Kabinett beschlossen. Die Umsetzung dieser Vereinbarung wird durch die Landesregierung kontinuierlich begleitet und umgesetzt. E-Learning als „Online Lernen“ spielt für das Lernen in der Schule derzeit keine Rolle, da im schulischen Umfeld der Unterricht durch Lehrkräfte erfolgt. Online-Kurse werden aber im Rahmen der Lehrerfortbildung durch Nutzung des Lernmanagementsystems Moodle eingesetzt, welches auf dem Bildungsserver des Landes Mecklenburg-Vorpommern implementiert ist. Hier stehen derzeit 109 Kurse beziehungsweise begleitete Fortbildungen zur Verfügung. An den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden immer mehr Studien- gänge durch Elemente des E-Learning unterstützt. Die Entwicklung geht bis hin zu vollständigen Online-Studiengängen. Jedoch bedarf es für die weitere Entwicklung einer spezifischen Hochschuldidaktik. Die Maßstäbe der Qualitätssicherung müssen - wie bei Präsensstudiengängen auch - eingehalten werden. Online-Studiengänge werden daher akkreditiert. An der Hochschule Wismar wurde die net.uni als zentrale wissenschaftliche Einrichtung zur Unterstützung des E-Learning mit landesbezogenen Aufgaben etabliert. 2. Wie viele Schulen in Mecklenburg-Vorpommern haben die techni- schen und personellen Voraussetzungen für E-Learning? Die technische Ausstattung der Schulen wird nicht zentral erfasst, da es sich um eine Aufgabe der einzelnen Schulträger handelt. Jede Schule (außer Grund- und Förderschulen) verfügt über ausgebildete Informatik- lehrerinnen und Informatiklehrer, die schulinterne Beratungen leisten. Die Schulträger halten ihrerseits häufig Technikerinnen und Techniker vor, die mit den Schulen kooperieren und für die Reparaturen und die Absicherung der technischen Funktionalität der Geräte und Netze verantwortlich sind. 3. Wie viele Schulen nutzen das E-Learning und wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen daran teil? Hierzu ist keine Aussage möglich, da das E-Learning sowohl in der Nutzungsart, im Umfang als auch in der Häufigkeit durch die Schulen und die Lehrkräfte individuell gestaltet werden kann. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1293 3 4. Wie viele Online-Studiengänge werden durch welche Universitäten und Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns angeboten? Wie viele Studierende studieren ausschließlich bzw. teilweise online? Online-Studiengänge an der Hochschule Wismar* Studierende Wirtschaftsrecht (Bachelor) 569 Management von Non-Profit-Organisationen (Bachelor) 0 Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) 43 Management von Gesundheitseinrichtungen (Bachelor) 19 Insgesamt 631 Quelle: Angabe der Hochschule Stand: 08.11.2012 (Voll-)Studierende ohne Exmatrikulierte und Beurlaubte * Weitere Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bieten derzeit noch keine eigenen Online- Studiengänge an. 5. Plant die Landesregierung, das E-Learning an Schulen und Hochschu- len in Mecklenburg-Vorpommern auszubauen? Wenn ja, wie viele Haushaltsmittel sind dafür im Haushalt 2012/2013 eingestellt und mittelfristig geplant? Im Schulbereich sind derzeit keine Ausbauplanungen vorgesehen. Entsprechend den aktuellen Zielvereinbarungen der Landesregierung mit den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sollen alternative Formen des Studiums, darunter auch das E-Learning, weiter entwickelt werden. Das Land stellt für die modellhafte Entwicklung des Online-Studiums an der Universität Rostock aus Kompensationsmitteln der vormaligen Gemeinschaftsausgabe Bildungsplanung jährlich rund 60.000 Euro bis 2013 bereit. Des Weiteren leistet das Land eine Anschubfinanzierung für die in der Antwort auf Frage 1 genannte net.uni Wismar in Höhe von insgesamt 200.000 Euro aus Mitteln des Hochschulpakts. 6. Beabsichtigt die Landesregierung, eine Projektgruppe für den weiteren Ausbau des E-Learnings an Schulen und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern einzurichten und diese mit finanziellen Mitteln auszustatten? Eine solche Projektgruppe ist derzeit vonseiten der Landesregierung nicht vorgesehen. Drucksache 6/1293 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Unterstützt die Landesregierung die Pläne in der Landeshauptstadt Schwerin, eine virtuelle Universität und ein Unternehmen für die ent- sprechende E-Learning-Softwareproduktion anzusiedeln? Wenn ja, wie sieht diese Unterstützung konkret durch die zuständigen Ministerien aus? Die Landesregierung ist an der Ansiedlung arbeitsplatzintensiver Unternehmen mit innovativen Produkten interessiert und unterstützt ausdrücklich alle Bemühungen, neue dauerhafte Arbeitsplätze im Land zu schaffen. Ob eine virtuelle Universität Realisierungs- chancen hat, hängt davon ab, ob es der Initiativgruppe VIRTUS - Institut für neue Lehr- und Lernmethoden gelingt, eine Universität des Landes und Investorinnen und Investoren für das Projekt zu gewinnen. Für Investitionen zum Aufbau eines Softwareunternehmens stehen die bekannten Förderinstrumente der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung. Wesentliche Voraussetzung für eine Förderentscheidung ist unter anderem die Vorlage eines schlüssigen Gesamtkonzeptes. Hierzu gehören beispielsweise ein Businessplan, ein Investitions- und Finanzierungsplan sowie die Benennung von Investorinnen und Investoren. Im Rahmen der Vorstellung der Pläne sind die einschlägigen Förderprogramme mit ihren spezifischen Voraussetzungen durch Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung in mehreren Gesprächen dargelegt worden.