Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1297 6. Wahlperiode 28.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD In Rostock wohnende Sexualstraftäter: Lister der Polizei und ANTWORT der Landesregierung Vier Tage lang hielt ein wegen Sexualdelikten bereits vorbestrafter 28 Jahre alter Mann in seiner Wohnung ein 17-jähriges Mädchen fest, dem schließlich die Flucht gelang. Während der Pressekonferenz erklärte der Leiter der Kriminalpolizei-Inspektion laut einem Beitrag auf der Internet- seite www.das-ist-rostock.de (Artikel vom 17.10.2012): Im Zuge der Fahndung nach dem Mädchen habe die Polizei auch die Liste vorbe- strafter Sexualstraftäter in Rostock abgearbeitet. Und wörtlich: „Wir waren noch nicht bei Mario B. angelangt, der weiter unten auf der Liste der gefährlichsten Straftäter stand.“ 1. Wann genau begann die Rostocker Kriminalpolizei mit der Erstellung einer Liste, die Sexualstraftäter enthält? 2. Welche konkreten Anlässe waren dabei maßgeblich? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Für die Verfolgung und vorbeugende Bekämpfung von Straftaten stehen der Polizei die gesetzlich zugelassenen polizeilichen Dateien zur Verfügung, aus denen für Fahndungs- und Ermittlungszwecke jederzeit die auf den jeweiligen Lebenssachverhalt bezogenen erforder- lichen Daten von Straftäterinnen und Straftätern zusammengestellt werden können. Drucksache 6/1297 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wer hat auf die Liste Zugriff? Zugriff auf die in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 angeführten Listen haben grundsätzlich die jeweils mit der Bearbeitung des Lebenssachverhaltes betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 4 Wie viele Personen sind momentan in der Liste erfasst (bitte einzeln mit dem Herkunftsbundesland bzw. dem Herkunftsort, sämtlichen bislang begangenen Straftaten, dem ergangenen Urteil samt Zeitpunkt und Strafmaß, den erteilten Weisungen der Strafvollstreckungs- kammer und dem Zeitraum der Führungsaufsicht aufführen)? Der jeweilige Bestand der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 angeführten Listen hängt von den abgefragten Kriterien ab, ist immer nur bezogen auf den Zeitpunkt der Abfrage aktuell und unterliegt damit ständigen Änderungen. 5. Wie hat sich die Zahl der erfassten Personen entwickelt, seit die Liste angelegt worden ist (bitte jahrweise angeben)? Eine statistische Erfassung über den zahlenmäßigen Bestand für bestimmte Zeiträume erfolgt nicht.