Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1307 6. Wahlperiode 05.12.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Unterbringungssituation in den zukünftigen Amtsgerichten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Soweit nach der Anzahl wechselnder Mitarbeiter eines Amtsgerichts zu einem anderen Amtsgericht gefragt wird, lassen sich die Fragen nicht beantworten. Es steht derzeit noch nicht fest, welche konkreten Mitarbeiter eines betroffenen Gerichts an welches andere Gericht wechseln werden. Dies bleibt der späteren Umsetzung vorbehalten, die - soweit möglich - Wünsche der Betroffenen berücksichtigen wird. In den folgenden Antworten wird daher die erwartete Veränderung im Stellenbestand der jeweiligen Gerichte dargestellt. Hinsichtlich der Fragen nach freien Räumlichkeiten oder Raumkapazitäten wird auf folgendes hingewiesen: Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern in einem ersten Schritt untersucht, welche Unterbringungs- kapazitäten bei Errichtung oder Anmietung des Gebäudes bestanden und für welche Beschäftigtenzahl dieses vorgesehen war. In einem zweiten Schritt ist ermittelt worden, wie viele Beschäftigte zukünftig am jeweiligen Gericht untergebracht werden sollen. Ausgangs- punkt waren die jeweiligen Stellenpläne. Bezirksverschiebungen sind anhand der Einwohner- zahlen und sich daraus ergebender anteiliger Pensen berücksichtigt worden. Drucksache 6/1307 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Mitarbeiter des Amtsgerichts Hagenow sollen nach der Gerichtsstrukturreform im Amtsgericht Ludwigslust untergebracht werden? a) In welchem Umfang stehen hier freie Räumlichkeiten zur Verfü- gung (bitte die Anzahl der Räume und deren Größe nennen)? b) Für wie viele Mitarbeiter müssten zusätzlich Räumlichkeiten ange- mietet werden? Auf die Vorbemerkungen wird Bezug genommen. Nach den bisherigen Überlegungen wird sich der Stellenbestand des Amtsgerichts Ludwigslust (einschließlich der Zweigstelle Parchim) insgesamt auf 117 Stellen erhöhen. Dabei sind die Stellen des Amtsgerichts Hagenow (36 Stellen) und des Amtsgerichts Parchim (48 Stellen) sowie die Stellenver- lagerung nach Schwerin (voraussichtlich 9 Stellen) berücksichtigt. Zu 1 a) Nach den ursprünglichen baulichen Kapazitäten können in den durch das Amtsgericht Ludwigslust genutzten Räumlichkeiten insgesamt 52 Stellen untergebracht werden. Darüber hinaus können bei einer Auslagerung der derzeit im Gebäude des Amtsgerichts Ludwigslust untergebrachten Außenstelle des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit weitere Flächen in Nutzung genommen werden. Zu 1 b) Derzeit ist vorgesehen, zusätzliche Flächen etwa im Umfang des Bedarfs für die Außenstelle des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit anzumieten. 2. Wie viele Mitarbeiter des Amtsgerichts Parchim sollen nach der Gerichtsstrukturreform im Amtsgericht Ludwigslust untergebracht werden? a) In welchem Umfang stehen hier freie Räumlichkeiten zur Verfü- gung (bitte die Anzahl der Räume und deren Größe nennen)? b) Für wie viele Mitarbeiter müssten zusätzlich Räumlichkeiten ange- mietet werden? Auf die Vorbemerkungen wird Bezug genommen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Aufgabenverteilung zwischen dem Hauptstandort Ludwigslust und der Zweigstelle Parchim noch nicht feststeht. Sie wird unter anderem die räumlichen Gegebenheiten an beiden Standorten, insbesondere die vorhandenen zusätzlichen Kapazitäten am Standort Parchim berücksichtigen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1307 3 Zu 2 a) Auf die Antwort zu 1 a) wird verwiesen. Zu 2 b) Auf die Antwort zu 1 b) wird verwiesen. 3. Wie viele Mitarbeiter des Amtsgerichts Ludwigslust sollen nach der Gerichtsstrukturreform im Amtsgericht Schwerin untergebracht werden? a) In welchem Umfang stehen hier freie Räumlichkeiten zur Verfü- gung (bitte die Anzahl der Räume und deren Größe nennen)? b) Für wie viele Mitarbeiter müssen zusätzlich Räumlichkeiten ange- mietet werden? Auf die Vorbemerkungen wird Bezug genommen. Nach den bisherigen Berechnungen wird sich aufgrund der Bezirksverschiebung der Stellenbestand des Amtsgerichts Schwerin um zirka 9 Stellen erhöhen. Zu 3 a) Im sogenannten Ärztehaus auf dem Grundstück am Demmlerplatz stehen insgesamt 443 qm Nutzfläche der Nutzungsgruppen 1 - 6 zur Verfügung, von denen bisher nur ein Teil des Erdgeschosses als Archivfläche genutzt wird. Zu 3 b) Es müssen keine Räumlichkeiten angemietet werden. Für die weitere Herrichtung des Ärztehauses ist ein Betrag von 775.000,- Euro in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eingestellt worden. Drucksache 6/1307 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. In welchem Umfang können räumliche Kapazitäten im Amtsgericht Rostock zur Aufnahme der Mitarbeiter des Amtsgerichts Bad Doberan bereitgestellt werden (bitte die Anzahl und deren Größe nennen, sowie die Verlagerung der Ämter Schwan und Tessin nach Güstrow mit ein- beziehen)? Auf die Vorbemerkungen wird Bezug genommen. Nach den ursprünglichen baulichen Kapazitäten können im Amtsgerichtsgebäude Rostock insgesamt 215 Stellen untergebracht werden. Zukünftig wird das Amtsgericht Rostock voraussichtlich einen Stellenbestand von 204 aufweisen. Dabei ist berücksichtigt worden, dass durch die Bezirksverlagerung der Ämter Schwaan und Tessin voraussichtlich 12 Stellen nach Güstrow verlagert werden. 5. Wie wird sich die Unterbringungssituation nach der Reform in Stralsund darstellen? a) Welche freien Raumkapazitäten für die Unterbringung der Mitarbeiter des Amtsgerichts Ribnitz-Damgarten sind im Amts- gericht Stralsund vorhanden (bitte die Anzahl der Räume und deren Größe nennen)? b) Welche freien Raumkapazitäten sind im Justizzentrum am Fran- kendamm vorhanden und können für die Mitarbeiter des Amts- gerichts Ribnitz-Damgarten zur Verfügung gestellt werden (bitte die Anzahl der Räume und deren Größe nennen)? Die Einzelfragen der Frage 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird zunächst auf die Vorbemerkungen Bezug genommen. Nach den ursprünglichen baulichen Kapazitäten können am Standort Stralsund insgesamt 321 Stellen in Justizliegenschaften untergebracht werden, davon 94 im Amtsgerichtsgebäude Bielkenhagen und 227 im Justizzentrum am Frankendamm. Nach den derzeitigen Überle- gungen sind zukünftig 337 Stellen am Standort Stralsund unterzubringen. Für die zusätzlich erforderlichen Büros für 16 Arbeitsplätze sowie für Archivflächen insbesondere für das gemeinsame Grundbuchamt soll das Justizzentrum am Frankendamm aufgestockt werden. Dafür sind in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 1,33 Mio. Euro eingestellt worden. 6. In welchem Umfang können im Amtsgericht Pasewalk räumliche Kapazitäten zur Aufnahme der Mitarbeiter des Amtsgerichts Wolgast bereitgestellt werden (bitte die Anzahl der Räume und deren Größe nennen)? Im Amtsgericht Pasewalk sollen nach den bisherigen Überlegungen des Justizministeriums keine Mitarbeiter des Amtsgerichts Wolgast aufgenommen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1307 5 7. Welche räumlichen Kapazitäten stehen im Amtsgericht Waren zur Nutzung als gemeinsames Grundbuchamt zur Verfügung (bitte die Anzahl der Räume und deren Größe nennen)? Auf die Vorbemerkungen wird Bezug genommen. Nach den ursprünglichen baulichen Kapazitäten können im Amtsgerichtsgebäude in Waren 53 Stellen untergebracht werden. Der derzeitige Stellenbestand des Amtsgerichts Waren beläuft sich auf 42 Stellen. Die derzeitig vorhandenen Archivflächen von 435,38 qm sind zu zirka 70% genutzt.