Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1308 6. Wahlperiode 06.12.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Unterbringungssituation im neuen Landessozialgericht und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Mitarbeiter des Landessozialgerichtes sollen in den neuen Räumlichkeiten in Neustrelitz untergebracht werden? Nach dem Stellenplan unter Berücksichtigung von Abordnungen sollen 34 Beschäftigte in Neustrelitz untergebracht werden. Die Präsidentin des Landessozialgerichts beabsichtigt die weitere Abordnung von zwei Richtern. 2. Welche Raumkapazitäten stehen dem Landessozialgericht im Justiz- zentrum Neubrandenburg derzeit zur Verfügung (bitte Anzahl der Räume, deren Größe und Verwendung angeben)? Derzeit stehen dem Landessozialgericht im Justizzentrum Neubrandenburg folgende Raumkapazitäten zur Verfügung: Drucksache 6/1308 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Gebäude Raum Fläche in qm Nutzung Landessozialgericht 208 38,03 Präsidentin Landessozialgericht 107 25,70 Vizepräsident Landessozialgericht 216 15,59 Vorsitzender Richter Landgericht Neubrandenburg 12 19,80 Vorsitzender Richter Landessozialgericht 103 14,37 Richter Landessozialgericht 108 14,69 Richter Landessozialgericht 110 16,35 Richter Landessozialgericht 118 15,59 Richter Landessozialgericht 215 15,51 Richter Landessozialgericht 214 15,47 Richter Landgericht Neubrandenburg 0.10 16,80 Richter Landgericht Neubrandenburg 0.13 13,70 Richter Landgericht Neubrandenburg 0.15 11,60 Richter Landgericht Neubrandenburg 1.16a 16,00 Richter Landessozialgericht 104 33,50 Serviceeinheit (doppelt) Landessozialgericht 106 32,51 Serviceeinheit (doppelt) Landessozialgericht 112 19,81 Serviceeinheit (doppelt) Landessozialgericht 113 16,00 Mitarbeiter Verwaltung/IT Landgericht Neubrandenburg 0.16 23,90 Serviceeinheit (doppelt) Landgericht Neubrandenburg 0.14 25,60 Serviceeinheit (doppelt) Landessozialgericht 205 25,70 Geschäftsleiter Landessozialgericht 206 15,12 Rechtspfleger Landessozialgericht 217 15,81 Rechtspfleger Landessozialgericht 210 35,93 Verwaltungsgeschäftsstelle/ Personalgeschäftsstelle Landessozialgericht 207 12,49 Vorzimmer Landessozialgericht 111 14,85 Server Landessozialgericht 204 81,36 Saal Landessozialgericht 203 14,14 Beratungszimmer Sozialgericht Neubrandenburg 0.08/0.09 82,42 Bibliothek (gemeinsam mit Sozialgericht) Sozialgericht Neubrandenburg 0.16/0.14 34,25 Justizwachtmeisterei (gemeinsam mit Sozialgericht) Landessozialgericht 114 7,57 Teeküche Landessozialgericht 116 7,50 Kopierraum Gesamtfläche 747,66 Darüber hinaus werden durch das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern zirka 85 m² Archivfläche im Justizzentrum für das Archiv, Verwaltungsarchiv, Materiallager und als Mobiliarraum genutzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1308 3 3. Welche freien räumlichen Kapazitäten stehen zur Unterbringung dieser Mitarbeiter zur Verfügung (bitte Anzahl der Räume, deren Größe und angedachte Verwendung angeben)? Im Justizzentrum Neubrandenburg stehen keine freien räumlichen Kapazitäten zur Verfügung. Dort sind bereits jetzt 20 Mitarbeiter mehr als vorgesehen untergebracht. Auch ohne Gerichtsstrukturreform wäre daher in jedem Fall eine zusätzliche Unterbringungs- möglichkeit erforderlich. Da im Justizzentrum Neubrandenburg auch kein Platz für Erweiterungen besteht, soll das Landessozialgericht aus dem Justizzentrum herausgelöst und nach Neustrelitz verlegt werden. Der Raumbedarf des Landessozialgerichts könnte am Standort des Amtsgerichts in Neustrelitz gedeckt werden, und es verbliebe Platz für die vorgesehene Zweigstelle des Amtsgerichts Waren. Die konkrete Zuweisung der Räume hängt unter anderem von der Verteilung der Aufgaben zwischen dem Hauptstandort des Amtsgerichts Waren und der Zweigstelle Neustrelitz ab. Diese Aufgabenverteilung steht noch nicht fest. 4. In welchem Umfang wird derzeit Personal vom Sozialgericht Neubrandenburg und vom Landessozialgericht gemeinsam genutzt? Derzeit sind insgesamt acht Bedienstete sowohl für das Landessozialgericht Mecklenburg- Vorpommern als auch für das Sozialgericht Neubrandenburg tätig. Deren Tätigkeiten umfassen vor allem den Bereich der Justizwachtmeisterei (Poststelle, Pfortendienst, Telefonzentrale, Dienstfahrten, Materialausgabe, Aktenumlauf, Anlage von Akten, Archivarbeiten), die Bibliothek, den IT-Bereich und die Hausverwaltung. 5. Falls derzeit im Justizzentrum Neubrandenburg Personal gemeinsam genutzt wird, was müsste für die alleinige Unterbringung des Landes- sozialgerichtes in Neustrelitz an zusätzlichem Personal und Mitteln bereitgestellt werden? Nach der derzeitigen Konzeption für die Gerichtsstrukturreform sollen in Neustrelitz nicht nur das Landessozialgericht, sondern auch eine Zweigstelle des Amtsgerichts Waren unter- gebracht werden. Durch diese gemeinsame Unterbringung sind hinsichtlich des Personal- einsatzes ähnliche Synergieeffekte wie derzeit im Justizzentrum Neubrandenburg zu erwarten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass wegen der angespannten Unterbringungssituation in Neubrandenburg auch ohne Gerichtsstrukturreform eine Lösung gefunden werden muss. Eine Trennung von Landessozialgericht und Sozialgericht sowie der damit einhergehende Verlust von Synergieeffekten ist daher auch bei einem Verbleib des Landessozialgerichts in Neubrandenburg zu erwarten. Beziffern lassen sich etwaige durch die Trennung der Gerichte entstehende zusätzliche Aufwendungen derzeit nicht. Drucksache 6/1308 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wenn zusätzlich Personal und Mittel bereitgestellt werden müssen, wie hoch beziffern sich die jährlichen Kosten für diese? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.