Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1309 6. Wahlperiode 14.12.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Wolfgang Waldmüller, Fraktion der CDU Jagd im Biosphärenreservat Elbtalaue und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das länderübergreifende Biosphärenreservat „Flußlandschaft Elbe“ erstreckt sich von Sachsen-Anhalt bis Schleswig-Holstein und wurde 1997 von der UNESCO anerkannt. Der in Mecklenburg-Vorpommern liegende Teil dieses Biosphärenreservates wurde mit Verordnung vom 05.02.1998 als Naturpark festgesetzt und ist gleichfalls als EU-Vogelschutzgebiet „Mecklenburgisches Elbetal“ ausgewiesen. Da im Rahmen eines 2007 durchgeführten Evaluierungsprozesses zum Erhalt der UNESCO-Anerkennung eine landesrechtliche Sicherung als Biosphärenreservat angemahnt wurde, hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Vorbereitung auf eine entsprechende Gesetzesvorlage einen öffentlichen Dialogprozess durchgeführt. 1. Welche besonderen Bedingungen gelten für die Ausübung der Jagd auf dem Gebiet des Biosphärenreservates Elbtalaue? Es gelten die Regelungen des Bundesjagdgesetzes, des Landesjagdgesetzes und der dazu erlassenen Landesverordnungen. Für die Wasser- und Überflutungsflächen von Elbe, Elde, Sude, Rögnitz, Schaale und Stecknitz einschließlich eines 400-Meter-Umkreises ist durch die Jagdzeitenverordnung vom 14.11.2008 die Bejagung von Wildgänsen verboten. Diese Regelung korrespondiert mit der Verpflichtung des Landes, im EU-Vogelschutzgebiet „Mecklenburgisches Elbetal“ eine Beunruhigung der nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie besonders geschützten Arten zu vermeiden. Drucksache 6/1309 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Behörde ist für die Umsetzung des Jagdrechtes im Biosphärenreservat Elbtalaue zuständig? Die untere Jagdbehörde beim Landkreis Ludwigslust-Parchim ist zuständige Behörde. 3. Inwieweit ist vorgesehen, die Ausübung der Jagd im Biosphären- reservat Elbtalaue weiter einzuschränken? Im Rahmen des in der Vorbemerkung genannten Gesetzgebungsverfahrens finden derzeit Abstimmungen darüber statt, ob und in welcher Weise mit diesem Gesetz Regelungen zur Jagdausübung getroffen werden sollen. 4. Wie hat sich in den zurückliegenden zehn Jahren der Bestand an Feder- und Raubwild (Predatoren) entwickelt? Eine statistische Erhebung zum Bestand des lebenden Feder- und Raubwildes (Prädatoren) gibt es nicht. 5. Inwieweit ist vorgesehen, auf die Entwicklung der Populationen dahingehend Einfluss zu nehmen, dass artenschutzbedingte Ertrags- und Nutzungsausfälle reduziert werden? Mit Blick auf die in der Antwort zu Frage 6 dargestellten Fälle von gewährten Ausgleichs- zahlungen ist eine solche Einflussnahme nicht vorgesehen. 6. Welche Ausgleichszahlungen wurden in den zurückliegenden zehn Jahren für artenschutzbedingte Ertrags- und Nutzungsausfälle im Bereich des Biosphärenreservates Elbtalaue ausgereicht? In den zurückliegenden zehn Jahren wurden im Bereich des Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe, Teil Mecklenburg-Vorpommern“ in sechs Fällen Ausgleichszahlungen für Ertrags- und Nutzungsausfälle durch besonders geschützte Tierarten geleistet (3 x Wiesenweihe, 1 x Kranich, 2 x Wolf). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1309 3 7. Inwieweit ist vorgesehen, künftige artenschutzbedingte Ertrags- und Nutzungsausfälle im Bereich des Biosphärenreservates Elbtalaue aus- zugleichen? Für den in Mecklenburg-Vorpommern befindlichen Teil des Biosphärenreservats findet die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Minderung der wirtschaftlichen Belastung in Folge von Beeinträchtigungen, die durch besonders geschützte beziehungsweise wandernde Tierarten verursacht wurden“ (ErAus RL) vom 08.10.1996 (AmtsBl. Nr. 46/1996, S. 964), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 10.06.2002 (AmtsBl. M-V 2002 S. 623), uneingeschränkt Anwendung.