Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1315 6. Wahlperiode 26.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Asylbewerber, Personen „mit Migrationshintergrund“ und Kosten für Sprachmittler und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Kleine Anfrage auf Drucksachen 6/1067. 1. Wie haben sich in Mecklenburg-Vorpommern seit 2002 die Kosten für Dolmetscher, Übersetzer und sonstige Sprachmittler gemäß § 17 Asylverfahrensgesetz entwickelt (bitte jahrweise aufführen)? Für die Durchführung der Asylverfahren und somit auch für die Hinzuziehung von Dolmetschern, Übersetzern oder sonstigen Sprachmittlern nach § 17 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Soweit die Zuständigkeit des Bundes betroffen ist, sieht die Landesregierung von Auskünften ab, weil dies nicht zu ihrem eigenen Verantwortungsbereich gehört, auf den sich der parlamentarische Informationsanspruch von Abgeordneten des Landtages MecklenburgVorpommern erstreckt. Drucksache 6/1315 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie entwickelten sich seit 2002 in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für Dolmetscher-leistungen zugunsten von Leistungsberechtigten mit Anspruch auf Grundleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes , die zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind, wobei die Möglichkeiten einer unentgeltlichen Sprachvermittlung, insbesondere durch Verwandte, Freunde und sonstige Nahestehende, ausgeschöpft wurden (§ 6 Absatz 1 AsylbLG/bitte jahrweise angeben)? 3. Wie haben sich seit 2002 in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für den Einsatz von Dolmetschern, Übersetzern und sonstigen Sprachmittlern zugunsten von Personen „mit Migrationshintergrund“ in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren entwickelt (bitte jahrweise angeben)? 4. Wie haben sich seit 2002 in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für sprachliche Hilfeleistungen in jenen Fällen entwickelt, bei denen der Anspruch auf ärztliche Versorgung ohne sprachliche Hilfestellung nicht erfüllt werden konnte (bitte jahrweise angeben)? 5. Wie haben sich seit 2002 in Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für Dolmetscherleistungen bei psychotherapeutischen Behandlungen von Leistungsberechtigten mit Anspruch auf Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz entwickelt (bitte jahrweise angeben)? 6. Wie haben sich die Kosten für Dolmetscherleistungen im Rahmen von Krankenhausbehandlungen entwickelt (bitte jahrweise angeben)? Die Fragen 2 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Diese Angaben werden statistisch nicht erfasst.