Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1318 6. Wahlperiode 05.12.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Extremistische Straftaten am 3. November 2012 in Grevesmühlen und ANTWORT der Landesregierung Nach Medienberichten wurde am Sonnabend, 3. November 2012, eine Veranstaltung im „Thinghaus“ (Grüner Weg 5 a, Grevesmühlen) durch die Polizei verhindert. Als Begründung erklärte der Einsatzleiter, dass er die Veranstaltung verbieten ließ, weil dort „[…] rechtsextreme Musikbands anreisen [sollten], deren Mitglieder Straftäter sind […].“ 1. Wie war der Ablauf der Geschehnisse? Die Veranstalterin wurde am 03.11.2012 mit der Übergabe der Untersagungsverfügung von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt. In der Folge wurde die Untersagungsverfügung im Rahmen eines polizeilichen Einsatzes durchgesetzt. Dazu wurden in Grevesmühlen (Grüner Weg) und auf der Zufahrtsstraße nach Jameln (Ortsteil Gressow) Kontrollstellen eingerichtet. 2. Welche genauen Erkenntnisse hatte die Polizei im Vorfeld der Veran- staltung in Bezug auf Straftäter der sogenannten „politisch motivierten Kriminalität (PMK): rechts“ (bitte einzeln nach betroffenen Personen und Straftatbeständen aufschlüsseln)? Der Polizei lagen Erkenntnisse über Mitglieder einer Band vor, die wegen der Begehung politisch motivierter Straftaten (§§ 86, 86a, 130 Strafgesetzbuch) rechtskräftig verurteilt wurden. Drucksache 6/1318 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden ergriffen? a) Wie viele Personalien wurden festgestellt? b) Wie lange und wo wurden bzw. werden die Personalien gespeichert? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu a) Während des Einsatzes am 3. November 2012 wurden insgesamt 84 Personalien festgestellt. Zu b) Die Speicherung der Daten richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 27 Absatz 3, 37 Absatz 3, 39 sowie 46 fortfolgende des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern. 4. Handelte es sich bei den Kontrollen der Fahrzeuge in Grevesmühlen und Gressow um sogenannte „allgemeine Verkehrskontrollen“ bzw. unter welchen Voraussetzungen fand eine Überprüfung der Kraftfahr- zeuge statt? Die Kontrollstellen wurden zur Durchsetzung der in der Antwort zu Frage 1 bezeichneten Untersagungsverfügung eingerichtet. 5. Wurden die Beamten bei der Durchsuchung der Kraftfahrzeuge fündig bzw. gab es strafrechtlich relevante Zufallsfunde (bitte einzeln auflisten)? Nein. 6. Wie viele Straftäter der PMK rechts wurden im Verlauf der Kontrollen ermittelt? Keine. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1318 3 7. Wie viele Platzverweise wurden ausgesprochen (bitte auch Zeitraum und Ort der Gültigkeit angeben)? Im Einsatzverlauf wurden insgesamt 13 Platzverweise ausgesprochen. Diese bezogen sich auf den Zeitraum vom 03.11.2012, 14:00 Uhr bis 04.11.2012, 14:00 Uhr und örtlich auf den Bereich des „Thinghauses“ sowie auf den Wohnsitz der Veranstalterin. 8. Wie viele Straftaten wurden seit 2010 bislang bei ähnlichen Veran- staltungen im „Thinghaus“ festgestellt bzw. verhindert (bitte nach Datum und Veranstaltung aufschlüsseln)? Es wurden keine Straftaten im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Musikveranstal- tungen im „Thinghaus“ erfasst. 9. Konnte durch polizeiliche Kontrollen die Anzahl der Straftaten verringert werden? Es wurden keine Straftaten festgestellt.