Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1319 6. Wahlperiode 06.12.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Geschehnisse vor, während und nach der Demonstration gegen Asylmissbrauch am 09.10.2012 in Wolgast und ANTWORT der Landesregierung Am 9. November 2012 fand eine Demonstration gegen Asylmissbrauch sowie Gegendemonstrationen in Wolgast statt. Im Anschluss bitte ich um Beantwortung folgender Fragen nach derzeitigem Kenntnisstand. 1. Wie war der genaue zeitliche Ablauf der Geschehnisse [bitte getrennte Aufführung für linke und rechte Versammlung(en)]? Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen waren die zeitlichen Abläufe der Versammlungen wie folgt: Demonstration der NPD: 19:58 Uhr Beginn des Aufzuges, 20:15 Uhr der Aufzug passiert den Platz der Jugend, 20:18 Uhr Sitzblockade auf der Chausseestraße, 20:31 Uhr Zwischenkundgebung , 21:01 Uhr Absprache über geänderte Marschstrecke erfolgt; Rückmarsch erfolgt wie Hinmarsch; Zwischenkundgebung dauert an, 21:51 Uhr seitens des Versammlungsleiters wird die Versammlung für beendet erklärt; Versammlungsteilnehmer bewegen sich fußläufig zu ihren Abfahrtorten und werden polizeilich begleitet, 22:30 Uhr alle Versammlungsteilnehmer haben das Stadtgebiet verlassen. Drucksache 6/1319 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Gegenversammlungen: 16:45 Uhr Feststellung einer „Sitzblockade“ der Versammlung „Pfadfinder“ auf der Saarstraße/ Höhe August-Dähn-Straße, 17:55 Uhr Beginn des Lampionumzuges (nördlich der Bundesstraße 111 (B 111)); 300 Teilnehmer, 19:08 Uhr Lampionumzug beendet, 19:38 Uhr die Beteiligten an der „Sitzblockade“ werden aufgefordert, den Platz zu verlassen – eine Beseitigung der Blockade war im weiteren Verlauf nicht mehr erforderlich, da Änderung der Marschstrecke der Demonstration der NDP, 20:18 Uhr Feststellung einer weiteren „Sitzblockade“ auf der Chausseestraße, 22:00 Uhr selbstständige Auflösung der „Sitzblockade“ auf der Chausseestraße. 2. Wie viele Fest- und Ingewahrsamnahmen gab es im Zusammenhang mit der eingangs genannten Demonstration (bitte getrennte Auflistung nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Es wurden keine Fest- und Ingewahrsamnahmen durchgeführt. 3. Welche Straftaten durch Teilnehmer der Versammlung(en) wurden durch die Polizei festgestellt und wegen welcher dieser Straftaten ermittelt derzeit die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft (bitte auf- schlüsseln nach linken/rechten Tatverdächtigen, Art, Zeit, Ort, Stand der Ermittlungen)? 09.11. 16:45 B 111 bei Wolgast Waffengesetz (WaffG), § 27 Versammlungsgesetz (VersG), 3 Reizstoffsprühgeräte bei Anreisenden in einem Bus festgestellt (Gegendemonstrant unbekannt) 09.11. 18:01 B111, Polizeipräsidium, vor Wolgast § 27 VersG, Fahrradhelm als Schutzbewaffnung bei Anreise im Auto (Gegendemonstrant bekannt) Die polizeilichen Ermittlungen in den genannten Verfahren dauern gegenwärtig an. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1319 3 4. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach der eingangs genannten Demonstration bzw. den Gegenveranstaltungen, die im Zusammenhang mit diesen standen [bitte getrennte Aufführung für linke und rechte Versammlung(en)]? Die Polizei traf für alle Versammlungen Maßnahmen der Aufklärung, des Raum- und Versammlungsschutzes, Verkehrsmaßnahmen, Maßnahmen der Dokumentation, der Beweissicherung, Bereithalten einer Gefangenensammelstelle sowie einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 5. Mit welcher Personenstärke war die Polizei bei der Demonstration vertreten, wie setzten sich die Kräfte zusammen und hat diese Anzahl ausgereicht (bitte die Zusammensetzung nach Bundesländern auf- schlüsseln)? Im Einsatz befanden sich zirka 460 Polizeivollzugsbeamte der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte war zur Lagebewältigung ausreichend. 6. Wie verlief die Kooperation der Demonstrationsteilnehmer sowie des Veranstalters/der Veranstalter mit der Polizei [bitte getrennte Auffüh- rung für linke und rechte Versammlung(en)]? Durch den Versammlungsleiter der NPD-Versammlung wurden im Vorfeld die Koopera- tionsgespräche abgelehnt. Mit den Anmeldern der anderen Versammlungen wurden Kooperationsgespräche geführt. Während des Einsatzes zeigten einzelne Gegendemonstranten wenig Kooperationsbereit- schaft. Drucksache 6/1319 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Gab es Angriffe oder Angriffsversuche aus dem Spektrum der Demonstrationsteilnehmer oder Gegendemonstranten (bitte einzeln auflisten, getrennt nach Demonstranten und Gegendemonstranten)? Wenn ja, durch wen und wer waren die Geschädigten (Polizei, Gegen- demonstranten, Passanten, politischer Gegner; bitte einzeln auflisten)? Der Aufzug der NPD wurde in der Chausseestraße in Höhe Friedhof mit Steinen beworfen. Hierbei wurde ein Versammlungsteilnehmer verletzt. Aus der Sitzblockade Saarstraße heraus kam es zu Steinwürfen in Richtung des Aufzuges der NPD. Dabei wurde ein Journalist am Rücken getroffen. Eine ärztliche Versorgung war nicht erforderlich. Es gab Durchbruchversuche und Durchbrüche entlang der Polizei-Absperrungen durch Personen der Gegendemonstration in Richtung Antreteplatz und Aufzugsstrecke. 8. Wie viele verletzte Polizeibeamte sind im Zusammenhang mit dem Einsatz bei dieser Demonstration bekannt und wie kamen die Verletzungen zustande (bitte einzeln aufschlüsseln nach Verursacher, Ort, Zeit und Hergang)? Im Zusammenhang mit dem Einsatz wurden 3 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte verletzt. Eine Polizeibeamtin erlitt eine Daumenprellung nach Fußtritt durch einen Gegendemonstranten. Ein Polizeibeamter verletzte sich am rechten Fußgelenk bei einem Durchbruchsversuch von Gegendemonstranten in Richtung Platz der Jugend. Ein Polizei- beamter wurde beim Einsatz des Reizstoffsprühgerätes verletzt. 9. Wie viele der festgestellten Gegendemonstranten wurden der linksextremen Szene zugeordnet (bitte nach Bundesländern auflisten)? Der Landesregierung liegen keine detaillierten Informationen über die Szenezugehörigkeit der einzelnen Versammlungsteilnehmer der Gegenversammlungen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1319 5 10. Wurden im Zusammenhang mit der Demonstration weitere Straftaten festgestellt und wenn ja, welche waren das? 09.11. 20:30 Wolgast Chausseestraße/Höhe Friedhof § 224 Strafgesetzbuch, Gefährliche Körperverletzung 09.11. 23:15 Wolgast Robert-Koch-Straße § 224 und 249 Strafgesetzbuch, Gefährliche Körperverletzung und Raub 09.11 zirka 22:40 Wolgast Chausseestraße § 224 Strafgesetzbuch, Versuch der gefährlichen Körperverletzung 09.11. zwischen 17:30 - 23:30 Wolgast Ernst-Moritz-Arndt- Straße § 304 Strafgesetzbuch Gemeinschädliche Sachbeschädigung 09.11. 20:30 Wolgast Bahnhofstraße 40, § 224 Strafgesetzbuch Gefährliche Körperverletzung 09.11. 19:00- 23:00 Wolgast Baustraße § 242 Strafgesetzbuch, Diebstahl § 27 Versammlungsgesetz, Verstoß gegen Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen bei Versamm- lungen 09.11. 21:30 Wolgast Chausseestraße Höhe Bürodienst §§ 185, 223 Strafgesetzbuch, Beleidigung, Körperverletzung 09.11. 21:30 Wolgast Chausseestraße Höhe Bürodienst § 258 a Strafgesetzbuch, Strafvereitelung im Amt