Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1323 6. Wahlperiode 07.12.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Extremistische Straftaten im Zusammenhang mit der Demonstration der JN „Wir wollen leben!“ am 20. Oktober 2012 in Wismar und ANTWORT der Landesregierung Am 20. Oktober 2012 demonstrierten Nationalisten unter der Motto „Wir wollen leben!“ in Wismar. Es gab auch Gegenproteste. 1. Wie war der zeitliche Ablauf der Geschehnisse der Gegenaktivitäten? Um 10.30 Uhr setzte sich der angemeldete Aufzug mit 130 Personen in Bewegung. Gegen 10.45 Uhr reisten weitere 180 Demonstrationsteilnehmer dieser Versammlung in Wismar an. Diese schlossen sich als separater „Schwarzer Block“ dem Aufzug an. Gegen 12.00 Uhr verließen diese Personen den Aufzug und versuchten über die Lübsche Straße - Hinter dem Rathaus - Großschmiedestraße beziehungsweise Markt an die Aufzugstrecke der „Jungen Nationaldemokraten“ im Bereich des Wismarer Bahnhofes zu gelangen. Dieses wurde durch polizeiliche Maßnahmen unterbunden. Im weiteren Verlauf wurden insgesamt vier Sitzblockaden entlang der Aufzugsstrecke der „Jungen Nationaldemokraten“ errichtet. Drucksache 6/1323 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Warum wurde die Sitzblockade in der Kanalstraße/Dahlberg nicht auf- gelöst, obwohl eine weitaus größere Blockade am Philosophenweg problemlos geräumt werden konnte? Die Sitzblockade in der Kanalstraße war die zahlenmäßig größte Blockadeaktion. Sie ist aus polizeitaktischen Gründen nicht geräumt worden. In Absprache der Versammlungsbehörde und der Polizei mit dem Versammlungsleiter wurde den Versammlungsteilnehmern der „Jungen Nationaldemokraten“ eine angemessene Alternativroute aufgezeigt. 3. Welche linksextremen Straftaten sind im Zusammenhang mit den Demonstrationen bekannt geworden (bitte aufschlüsseln nach Delikt, Zeit, Tätern, Opfern, Stand der Ermittlungen)? Es wird wegen des Verdachts von Straftaten in 9 Fällen ermittelt. Die Ermittlungsverfahren richten sich gegen 150 Personen. Lfd. Nr. Uhrzeit Straftatverdacht wegen 1. 11:55 Uhr Körperverletzung, Diebstahl - Treten nach einer Polizeivoll- zugsbeamtin und Entwenden der Dienstmütze 2. 13:00 Uhr Verstoß Versammlungsgesetz - Mitführen von Pfefferspray 3. 13:00 Uhr Sachbeschädigung– Steinwurf auf Polizeifahrzeug 4. 13:00 Uhr Blockade-Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Verdacht der Nötigung 5. 13:10 Uhr Körperverletzung - Angriff mit Kurzstabfahne 6. 13:10 Uhr Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Stockschlag gegen Polizeivollzugsbeamten 7. 13:40 Uhr Blockade-Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Verdacht der Nötigung 8. 13:45 Uhr Gefährliche Körperverletzung - Schlagen mit Holzstock 9. 17:36 Uhr Verdacht der Gefangenenbefreiung - Versuch der Befreiung von Personen aus polizeilichem Gewahrsam Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1323 3 4. Welche Straftaten in Bezug zur Demonstration wurden sonst festge- stellt (bitte aufschlüsseln nach PMK links, PMK rechts und Sonstige)? Lfd. Nr. Uhrzeit Straftatverdacht wegen 1. 11:30 Uhr Gefährliche Körperverletzung zum Nachteil eines Teilnehmers der JN-Versammlung auf dem Weg zur Versammlung 2. 19:17 Uhr Sachbeschädigung an einer Wartehalle der Verkehrsbetriebe Wismar 5. Warum duldete die Polizei das Aufziehen vermummter Personen des linken Spektrums? Die Polizei duldete kein „Aufziehen vermummter Personen des linken Spektrums“. 6. Wie viele der 127 Festgesetzten sind zuvor im Bereich PMK „links“ auffällig geworden? Der Begriff der Auffälligkeit ist zu unbestimmt, als dass die Landesregierung eine eindeutige Antwort geben könnte. 7. Warum wurden gegen die Festgesetzten keine Ordnungswidrigkeiten- anzeigen gefertigt? Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen wurden keine Ordnungswidrig- keitstatbestände verwirklicht. 8. Wieso konnte ein Mob schwarzgekleideter, überwiegend vermummter Linksextremisten ungestört durch die Innenstadt ziehen, in welcher sich zumindest zeitweilig Bundespräsident a. D. Richard von Weizäcker aufhielt, für den besondere Sicherheitsmaßnahmen galten? Ein ungestörtes Ziehen durch die Innenstadt von zirka 150 Personen ist durch die Polizei verhindert worden. Drucksache 6/1323 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Wie bewertet die Landesregierung das Verhalten von Pressevertretern, die im großen Maßstab Portraitfotos der Demonstrationsteilnehmer anfertigten und diese anschließend auf einschlägigen Internetplatt- formen veröffentlichten? 10. Wie bewertet die Landesregierung die staatsfeindlichen Sprüche und Parolen an der Spitze der offiziellen Gegendemonstration? Die Fragen 9 und 10 werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.