Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1324 6. Wahlperiode 30.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Extremistische Straftaten am 3. November 2012 in Grevesmühlen und ANTWORT der Landesregierung Nach Medienberichten wurde am Sonnabend, 3. November 2012, eine Veranstaltung im „Thinghaus“ (Grüner Weg 5a, Grevesmühlen) durch die Polizei verhindert. Als Begründung erklärte der Einsatzleiter, dass er die Veranstaltung verbieten ließ, weil dort „[…] rechtsextreme Musikbands anreisen [sollten], deren Mitglieder Straftäter sind […].“ 1. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz (bitte aufschlüsseln nach Polizeiinspektion, Bereitschaftspolizei, Bundespolizei usw.)? Insgesamt waren 349 Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Der Polizeiinspektion Wismar waren zur Einsatzbewältigung eine Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei Mecklenburg- Vorpommern, eine Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein sowie eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei unterstellt. 2. Welche Kosten sind dem Land Mecklenburg-Vorpommern durch diesen Großeinsatz entstanden? Personal- und Sachkosten werden bei derartigen Einsätzen nicht gesondert erhoben. Drucksache 6/1324 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen? Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur Verhinderung der Begehung von Straftaten hatte die Polizeiinspektion Wismar eine Verbotsverfügung gegen die beabsichtigte rechtsextremistische Musikveranstaltung erlassen. Ziel der polizeilichen Einsatzmaßnahmen war die Durchsetzung der Verbotsverfügung. Dieses Einsatzziel wurde erreicht. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes? Der Landesregierung liegen keine Hinweise auf eine Nichtbeachtung des Verhältnismäßig- keitsgrundsatzes vor.