Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1326 6. Wahlperiode 05.12.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Oktober 2012 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Straftaten wurden für den Monat Oktober 2012 polizeilich bekannt, die der politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftat- bestand, ermittelten Tatverdächtigen, Ermittlungs- und Strafverfahren aufführen)? Die Polizei ermittelt für den Monat Oktober 2012 wegen des Verdachts von siebzehn Straftaten, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) In der Zeit vom 01.10.2012 bis 02.10.2012 wurden in 18209 Bad Doberan, Verbindungs- straße, die Außenfassaden einer Sporthalle, eines benachbarten Hauses sowie eines Parkhauses durch unbekannte Tatverdächtige mit Schriftzügen wie „20.10. Nazis stoppen“, „Nazis boxen“, „antifarostock“ und „Antifa wir kriegen euch ihr Scheiss Nazis“ besprüht. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB In der Zeit vom 11.10.2012 bis 12.10.2012 wurden in 18236 Kröpelin, Markt, ein abgestellter Verkaufsanhänger und die Fassade des Rathauses durch unbekannte Tatverdächtige mittels blauer und roter Farbe mit den Worten: „Nazis boxen! 20.10 HWI, TSC, 8MA8H AntisemitisM“ besprüht. 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB In der Zeit vom 11.10.2012 bis 12.10.2012 wurden in 18233 Neubukow durch unbekannte Tatverdächtige an die Fassaden des Rathauses und eines Wohnhauses mittels blauer Farbe die Schriftzüge „ACAB“ und „Antifa Rostock“ gesprüht. Drucksache 6/1326 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB In der Zeit vom 12.10.2012 bis 13.10.2012 wurde in 19399 Goldberg, Güstrower Straße, auf einen Zaun durch unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzer Farbe der Schriftzug „Nazis raus aus Goldberg“ gesprüht. 5. Bedrohung gemäß § 241 StGB Am 15.10.2012 wurde in 17309 Viereck, Neuenkrug, durch unbekannte Tatverdächtige in den Briefkasten des Geschädigten ein zusammengefalteter A-4-Bogen mit dem Schriftzug: „NaZI! Dein Neuer Stall brennt auch Du Schwein“ eingeworfen. 6. Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB Am 20.10.2012 wurde in 18055 Rostock, Konrad-Adenauer-Platz, durch 11 bekannte Tatver- dächtige ein abgestellter Funkstreifenwagen der Bundespolizei durch Schläge, Tritte sowie den Einsatz metallener Gegenstände beschädigt. In der weiteren Abgangsrichtung der Tatver- dächtigen wurden Abfallbehälter und Verkehrszeichen auf die Fahrbahn geworfen und eine Mülltonne in Brand gesetzt. 7. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB Am 20.10.2012 wurde in 23970 Wismar durch einen bekannten Tatverdächtigen aus einer Sitzblockade gegen eine Demonstration der Jungen Nationaldemokraten heraus ein Stein in Ei-Größe auf die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten geworfen. 8. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB Am 20.10.2012 wurde in 23970 Wismar, Kanalstraße, durch einen bekannten Tatverdächtigen ein zur Absicherung einer Demonstration der Jungen Nationaldemokraten eingesetzter Polizeivollzugsbeamter mit einer Kurzstabfahne angegriffen. Der Beamte wurde am linken Oberarm getroffen. 9. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB Am 20.10.2012 wurde in 23966 Wismar, Mecklenburger Straße, im Zusammenhang mit einer Demonstration der Jungen Nationaldemokraten durch fünf unbekannte und vermummte Tat- verdächtige eine Person, die von ihnen der rechtsextremistischen Szene zugeordnet wurde, angegriffen. Der Geschädigte erlitt einen Bruch des rechten Handgelenkes. 10. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB Am 20.10.2012 wurde in 23970 Wismar, Rostocker Straße, durch einen unbekannten Tatver- dächtigen mittels Stock auf den Geschädigten eingeschlagen. Als der Geschädigte zu Boden ging, traten die Tatverdächtigen mehrfach auf diesen ein. 11. Körperverletzung gemäß § 223 StGB Am 20.10.2012 wurde in 23968 Wismar, Lübsche Straße, durch einen unbekannten Tatver- dächtigen aus einem Demonstrationszug heraus eine zur Absicherung einer Demonstration der Jungen Nationaldemokraten eingesetzte Polizeivollzugsbeamtin mittels Fußtritt verletzt. 12. Verstoß gegen § 21 Versammlungsgesetz Am 20.10.2012 wurden in 23966 Wismar, Dr.-Leber-Straße, bekannte Tatverdächtige festge- stellt, die an einer Verhinderungsblockade gegen eine genehmigte Demonstration der Jungen Nationaldemokraten teilnahmen. 13. Zerstörung von wichtigen Arbeitsmitteln gemäß § 305a StGB Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1326 3 Am 20.10.2012 wurde in 23966 Wismar, Bauhofstraße, durch einen unbekannten Tatverdäch- tigen aus einer Gegendemonstration gegen eine Demonstration der Jungen Nationaldemo- kraten die Fahrertür eines Polizeifahrzeuges mittels Fußtritt beschädigt. 14. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB Am 20.10.2012 wurde in 23970 Wismar, Kanalstraße, ein bekannter Tatverdächtiger zum Zweck der Identitätsfeststellung von der Polizei aus einer Sitzblockade gegen eine Demon- stration der Jungen Nationaldemokraten herausgeholt. Dabei leistete der Tatverdächtige erheblichen Widerstand. 15. Verstoß gegen § 27 Versammlungsgesetz Am 20.10.2012 wurde in 23970 Wismar, Kanalstraße, während einer Versammlungslage gegen eine Demonstration der Jungen Nationaldemokraten ein bekannter Tatverdächtiger fest- gestellt, der Pfefferspray in seinem Rucksack mitführte. 16. Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB Am 20.12.2012 in 23970 Wismar, Kanalstraße, liefen 14 bekannte Tatverdächtige als Gegner einer Demonstration der Jungen Nationaldemokraten in bedrohlicher Weise auf die Absperrung der Polizei zu und lösten bei Gegendemonstranten die Flucht aus. 17. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 30.10.2012 wurden in 17033 Neubrandenburg, Marktplatz, von einem bekannten Tatver- dächtigen ca. 20 Flyer von einem NPD-Infotisch auf den Boden geworfen. Durch die herrschenden Witterungsbedingungen (starker Regen) wurden die Flyer unbrauchbar.