Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1327 6. Wahlperiode 30.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Extremistische Straftaten am 3. November 2012 in Demmin und ANTWORT der Landesregierung Nach Medienberichten wurde am Sonnabend, 3. November 2012, eine sogenannter „Antifa-Aktionstag“ mit anschließendem Konzert im „Lübecker Speicher“ (Am Hanseufer 5, Demmin) durchgeführt. An der Veranstaltung war mit der Band „Feine Sahne Fischfilet“ mindestens eine Band beteiligt, die sich aus der linksextremistischen Szene des Lan- des rekrutiert. 1. Handelte es sich um eine kommerzielle Veranstaltung? Für das Konzert wurde Eintritt verlangt. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 2. Wurden im Verlauf der Veranstaltung Straftaten festgestellt (bitte ein- zeln auflisten)? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen (bitte einzeln auf- listen)? Nein. Drucksache 6/1327 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Straftaten wurden seit 2010 bislang bei ähnlichen Veranstal- tungen der linksextremistischen Szene, insbesondere der Band Feine Sahne Fischfilet festgestellt (bitte nach Datum und Veranstaltung auf- schlüsseln)? Keine. 4. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz (bitte aufschlüsseln nach Polizeiinspektion, Bereitschaftspolizei, Bundespolizei usw.)? Es waren 13 Polizeivollzugsbeamte der Polizeiinspektion Neubrandenburg, zwei Polizeivoll- zugsbeamte der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg und zwei Polizeivollzugsbeamte der Kriminalpolizeiinspektion Rostock im Einsatz. 5. Welche Kosten sind dem Land Mecklenburg-Vorpommern durch den Polizeieinsatz entstanden? Personal- und Sachkosten werden bei derartigen Einsätzen nicht gesondert erhoben. 6. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen? 7. Wie bewertet die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit des Ein- satzes? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Im Zusammenhang mit der vorgenannten Veranstaltung wurden keine Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgestellt. Die eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen waren erfolgreich und verhältnismäßig.