Die Miniserin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1328 6. Wahlperiode 06.12.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Unterstützung der Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ und ANTWORT der Landesregierung Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmiss- brauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, informierte im September 2012 unter anderem Politikerinnen und Politiker auf Bundes- und Landesebene über die ab Januar 2013 geplante Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“. Als Unabhängiger Beauftragter ist Johannes-Wilhelm Rörig unter anderem für die Begleitung der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ zuständig. Mit der Kampagne möchte er die Gesellschaft aktivieren, den Umsetzungsprozess zu unterstützen. 1. Ist der Landesregierung die Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ bekannt? Ja, der Landesregierung ist die geplante Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bekannt. Drucksache 6/1328 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie bereiten sich die Landesregierung sowie die angrenzenden Behör- den auf die am 10. Januar 2013 beginnende Kampagne vor? 3. Welche Maßnahmen sind konkret vorgesehen, um die Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ öffentlichkeitswirksam zu unterstützen und die Gesellschaft weiter für die Problematik zu sensibilisieren? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Durch die geplante Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ soll die gesamte Gesellschaft Anstrengungen unternehmen, um durch Information und Aufklärung, Mädchen und Jungen in Familien, Kindergärten, Schulen, Heimen, Sportvereinen oder Kirchengemeinden besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Die Landesregierung wird die Kampagne ab der Auftaktver- anstaltung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs am 10. Januar 2013 unterstützen. Dazu werden derzeit Überlegungen angestellt, wie vorhandene Netzwerke und Partner des Kinderschutzes für die Kampagne gewonnen werden können. Zudem wird auch an der vom Unabhängigen Beauftragten angebotenen Veranstaltungsreihe „Dialog Kindesmissbrauch“ teilgenommen, um Erkenntnisse in die Vorbereitungen miteinfließen zu lassen. 4. Welche Maßnahmen werden durchgeführt bzw. sind geplant, um die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ umzusetzen und Mädchen und Jungen in Familien, Kindergärten, Schulen, Heimen, Sport- vereinen oder Kirchengemeinden besser vor sexueller Gewalt zu schützen? Die Landesregierung befasst sich derzeit mit der Umsetzung der Empfehlungen im Abschlussbericht vom 30. November 2011 des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“. Dabei werden ressortübergreifend Maßnahmen zur Prävention und Intervention zusammengestellt, die auf Sensibilisierung, Information, Aus- und Weiter- bildung, Therapie-, Hilfs- und Beratungsangebote usw. ausgerichtet sind. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1328 3 5. Was unternimmt die Landesregierung, um auf eine durchgängige, flächendeckende Entwicklung und Einführung von Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt in Kindergärten, Schulen, Heimen, Sport- vereinen, Kirchengemeinden und weiteren Einrichtungen hinzuwirken und den Prozess aktiv und fachlich zu begleiten? Mit der Einführung des § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) hat der Bundes- gesetzgeber den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung konkreter geregelt. Die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis erfordert neben konkreten Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und den Trägern der Einrichtungen auch Schutzkonzepte, aus denen unter anderem hervorgeht, wie in der Praxis die Sicherung des Kindeswohls realisiert wird und wie im Rahmen von Gefährdungssituationen Kinder und Jugendliche umfassend geschützt werden können. Dabei ist eine arbeitsfeld- und klientenorientierte Risikoanalyse eine Grundlage für die Entwicklung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Diensten. Fachkräfte und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe müssen sich über mögliche Gefahrenpotentiale für die betreuten Kinder und Jugendlichen verständigen, die unter den Bedingungen der jeweils konkreten Beziehungsangebote und unter den vorhandenen Rahmenbedingungen für die jungen Menschen entstehen können. Die Träger von erlaubnispflichtigen Einrichtungen und die zuständigen Leistungsträger haben gegenüber dem Kommunalen Sozialverband - Landesjugendamt - M-V als überörtlicher Träger der Jugendhilfe einen Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten in diesen Einrichtungen. Die Landesregierung unterstützt die Beteiligten in diesem Prozess im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durch Beratung, Förderung und fachliche Begleitung.