Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1329 6. Wahlperiode 30.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Beschäftigungspotenzial von Frauen und Alleinerziehenden nutzen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg des Modellprojektes „AQUA“ in der Landeshauptstadt Schwerin, insbesondere bezüglich der Vermittlung alleinerziehender Frauen und Männer in Arbeit bzw. in weiterführende Maßnahmen? a) Mittel in welcher Höhe wurden bisher für das Projekt im Jahr 2012 durch die Bundesagentur für Arbeit sowie in welcher Höhe aus welchem Haushaltstitel des Landes bereitgestellt? b) Mittel in welcher Höhe werden für die Fortführung des Projektes über den 31.12.2012 für welchen Zeitraum durch die Bundes- agentur für Arbeit sowie in welcher Höhe aus welchem Haushalts- titel des Landes bereitgestellt? Das Modellprojekt „AQUA“ läuft in Schwerin und Umland, in Wismar, Grevesmühlen und Gadebusch sehr erfolgreich. Bis zum 7. November 2012 wurden in das Projekt insgesamt 386 alleinerziehende Mütter und Väter aufgenommen. Es wurden bisher 73 Alleinerziehende (18,9 Prozent) in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. 52 Alleinerziehende (13,5 Prozent) nehmen an einer Qualifizierung teil. 28 Alleinerziehende (7,2 Prozent) haben eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen. Drucksache 6/1329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) AQUA wird in 2012 mit 240.787 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und mit 12.500 Euro aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Zu b) Im Jahr 2013 wird das Projekt mit 198.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und mit 45.000 Euro aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit gefördert. 2. Inwieweit wurde die Bilanz des „AQUA“-Projektes mit selbiger der Bundesprojekte „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ abgeglichen und zu welchem Ergebnis kommt die Landesregierung? Das Projekt AQUA ist weder vom Ansatz noch von den Ergebnissen her direkt mit den im Land seitens des Bundes geförderten Projekten „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ (GAFA) vergleichbar. So konzentrieren sich die Hilfen bei AQUA zu 90 Prozent auf die Zielgruppe der langzeitarbeitslosen Alleinerziehenden im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetz- buch (SGB II) (10 Prozent im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)), was bei den GAFA-Projekten nicht der Fall ist. 3. Inwieweit plant die Landesregierung eine Ausweitung des Projektes „AQUA“ über die Grenzen Schwerins und Nordwestmecklenburgs hinaus und wenn ja, wo? a) Mittel in welcher Höhe, für welchen Zeitraum und aus welchem Haushaltstitel sollen für die Ausweitung des AQUA-Projektes ein- gesetzt werden? b) Welcher Träger wurde bzw. wird mit der Durchführung der in den Fragen 3 und 4 genannten Maßnahme beauftragt? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung wird nach Auswertung des Modellprojekts AQUA über die Modalitäten der Ausweitung entscheiden. Unabhängig davon haben einzelne Regionalbeiräte ähnliche Projekte votiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1329 3 4. Wie viele Prozessgestalterinnen/Prozessgestalter sollen - entsprechend der Vereinbarung des Landes mit der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2012 - ab wann und an welchen Orten in Mecklenburg- Vorpommern zum Einsatz kommen, um die Beschäftigungsmöglich- keiten Alleinerziehender deutlich zu verbessern? a) Mittel in welcher Höhe, für welchen Zeitraum und aus welchem Haushaltstitel will das Land dafür einsetzen? b) Wie sollen diese gemeinwohlorientierten Arbeitsplätze (im Sinne von Arbeitsbedingungen) ausgestaltet werden (Wochenarbeitszeit, teilweise oder vollständige Sozialversicherungspflicht, max. Dauer der befristeten Beschäftigung je Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer etc.)? c) Wo und ab wann können sich potenzielle, interessierte Träger solcher Maßnahmen bewerben? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die nähere Ausgestaltung der Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Betreuungspflichten ist noch in der Erarbeitung. 5. Wie viele „Familiencoaches im Quartier“ sollen entsprechend der Vereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2012 ab wann in Rostock ihre Arbeit aufnehmen? a) Mittel in welcher Höhe, für welchen Zeitraum und aus welchem Haushaltstitel will das Land dafür einsetzen? b) Wie sollen diese gemeinwohlorientierten Arbeitsplätze (im Sinne von Arbeitsbedingungen) ausgestaltet werden (Wochenarbeitszeit, teilweise oder vollständige Sozialversicherungspflicht, max. Dauer der befristeten Beschäftigung je Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer etc.)? c) Wo und ab wann können sich potentielle, interessierte Träger an solchen Maßnahmen bewerben? In Rostock haben am 1. November 2012 im Projekt Familiencoach („FC-Dierkow“) 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit aufgenommen. Zu a) Das Projekt „FC-Dierkow“ wird mit 270.000 Euro für die Dauer eines Jahres aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Drucksache 6/1329 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu b) Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen in Vollzeit. Bei befristeten Modellprojekten ist davon auszugehen, dass der Projektträger mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befristete Arbeitsverträge entsprechend der Laufzeit des Projektes abgeschlossen hat. Zu c) Erst nach der erfolgreichen Erprobung des „Familiencoach“ kann über eine Ausweitung des Projektansatzes entschieden werden. 6. Wie viele Job-Coaches für Ältere sollen - entsprechend der Verein- barung des Landes mit der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2012 - ab wann und an welchen Orten in Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Lang- zeitarbeitsloser zu verbessern? a) Mittel in welcher Höhe, für welchen Zeitraum und aus welchem Haushaltstitel will das Land dafür einsetzen? b) Wie sollen diese gemeinwohlorientierten Arbeitsplätze (im Sinne von Arbeitsbedingungen) ausgestaltet werden (Wochenarbeitszeit, teilweise oder vollständige Sozialversicherungspflicht, max. Dauer der befristeten Beschäftigung je Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer etc.)? c) Wo und ab wann können sich potenzielle, interessierte Träger an solchen Maßnahmen bewerben? Es sollen zwei Jobcoaches zum Einsatz kommen. In Neubrandenburg soll der Jobcoach seine Arbeit im Januar 2013 aufnehmen. In Stralsund wird ein weiterer Jobcoach seine Arbeit im März 2013 beginnen. Zu a) Beide „Jobcoaches für Ältere“ werden mit insgesamt rund 94.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für die Dauer eines Jahres gefördert. Zu b) Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen in Vollzeit. Bei befristeten Modellprojekten ist davon auszugehen, dass der Projektträger mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befristete Arbeitsverträge entsprechend der Laufzeit des Projektes abgeschlossen hat. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1329 5 Zu c) Erst nach der erfolgreichen Erprobung des „Jobcoach für Ältere“ kann über eine Ausweitung des Projektansatzes entschieden werden.