Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1330 6. Wahlperiode 30.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Arbeitsmarktprogramme des Bundes, mögliche Anschlussfinanzierungen und ESF-Planungen 2014 bis 2020 in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele zusätzliche Stellen für Langzeitarbeitslose wurden im Rahmen des 2007 von der Bundesregierung initiierten Programms „Kommunal-Kombi“ in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt geschaffen? a) Wie verteilen sich die geschaffenen Arbeitsplätze auf die Land- kreise und kreisfreien Städte? b) In welchen Bereichen bzw. Tätigkeitsfeldern (Kultur, Soziales, Kinder und Jugend etc.) erfolgte der Einsatz von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Bundesprogramms in Mecklenburg- Vorpommern (bitte je Bereich insgesamt für das Land und je Landkreis bzw. kreisfreie Stadt darstellen)? c) Inwieweit plant die Landesregierung - gemeinsam mit den Land- kreisen und kreisfreien Städten oder allein - die Fortführung ein- zelner Projekte bzw. Anschlussfinanzierungen nach dem 31.12.2012 und falls sie dies nicht plant, warum nicht? Zu 1, a) und b) Nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes sind 1.406 Stellen für Mecklenburg- Vorpommern bewilligt worden. Die Aufteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter folgendem Link abrufbar: http://www.bva.bund.de/cln_235/nn_2159230/DE/Aufgaben/Abt__II/esf-pro- jekte/KommunalKombi/KoKo-NEU/Dokumente/Statistik__Regionalstatistik. Zu den Aufgabenbereichen weist die Statistik des Bundesverwaltungsamtes keine Daten aus. Drucksache 6/1330 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu c) Die Fortführung einzelner Projekte beziehungsweise Anschlussfinanzierungen durch das Land sind nicht geplant, da es sich um ein Bundesmodellprojekt handelt. 2. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Durchführung und Wirkung des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“? a) Welche Erkenntnisse im Sinne einer Stärken-Schwächen-Analyse oder ähnlicher Analyseverfahren hat die Landesregierung aus der bisherigen Umsetzung des Bundesprogramms für die Neuauflage bzw. neue, ähnlich gelagerte Programme zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen gewonnen? b) Bis wann wird eine landespezifische Evaluierung bzw. Bewertung oder Wirkungsanalyse vorliegen? c) Bis wann ist eine bundesseitige Auswertung des Programms vorgesehen und in welcher Art und Weise ist die Landesregierung darin eingebunden? Eine Bewertung erfolgt erst nach Abschluss der Evaluation. Zu a) Erkenntnisse im Sinne einer Stärken-Schwächen-Analyse oder ähnlicher Analyseverfahren liegen der Landesregierung nicht vor. Zu b) Eine landesspezifische Evaluierung ist nicht vorgesehen. Zu c) Das Evaluationsvorhaben des Bundes soll zum 30. Juni 2013 abgeschlossen sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1330 3 3. Wie viele Stellen für Langzeitarbeitslose wurden im Rahmen des 2010 von der Bundesregierung initiierten Programms „Bürgerarbeit“ in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen? a) Wie verteilen sich die geschaffenen Arbeitsplätze auf die Land- kreise und kreisfreien Städte? b) In welchen Bereichen bzw. Tätigkeitsfeldern (Kultur, Soziales, Kinder und Jugend etc.) erfolgte der Einsatz von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Bundesprogramms in Mecklenburg- Vorpommern (bitte je Bereich insgesamt für das Land und je Landkreis bzw. kreisfreie Stadt darstellen)? c) Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, bezogen auf mög- liche Anschlussprojekte und deren Finanzierung, nach dem 31.12.2014? Zu 3, a) und b) Laut Angaben des Bundesverwaltungsamtes wurden für Mecklenburg-Vorpommern 1.768 Stellen bewilligt. Die Teilnehmerzahlen am Modellvorhaben „Bürgerarbeit“ nach Jobcentern sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link zu finden: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Themen/Arbeitsmarktpolitische-Massnahmen/Ueberblick/Ueberblick-Nav.html. Angaben zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu c) Mögliche Anschlussprojekte stehen derzeit nicht zur Diskussion, weil es sich um ein Bundesmodellprojekt handelt. Drucksache 6/1330 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Durchführung und Wirkung des Bundesprogramms „Bürgerarbeit“? a) Welche Erkenntnisse im Sinne einer Stärken-Schwächen-Analyse oder ähnlicher Analyseverfahren hat die Landesregierung aus der bisherigen Umsetzung des Bundesprogramms für die Neuauflage bzw. neue, ähnlich gelagerte Programme zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen gewonnen? b) Bis wann wird eine landespezifische Evaluierung bzw. Bewertung oder Wirkungsanalyse vorliegen? c) In welcher Art und Weise ist eine bundesseitige Auswertung der Programmdurchführung geplant und wie ist die Landesregierung darin eingebunden? Betrachtet man die Aktivierungsphase und die eigentliche Beschäftigungsphase der Bürgerarbeit zusammen, so wurden von den 12 beteiligten Jobcentern im Land etwa 7.800 langzeitarbeitslose Frauen und Männer in die Aktivierungsphase aufgenommen. Von ihnen konnten je nach Jobcenter bereits in dieser Phase des intensiveren Kümmerns zwischen 15 und 48 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Arbeit vermittelt werden. Die großen Abweichungen resultieren aus der sehr unterschiedlichen Auswahl der Zielgruppen. Zu a) Erkenntnisse im Sinne einer Stärken-Schwächen-Analyse oder ähnlicher Analyseverfahren liegen der Landesregierung nicht vor. Zu b) Das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) ist mit der Erarbeitung einer Begleit- studie zur Umsetzung des Bundesmodellprojekts „Bürgerarbeit“ in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt worden. Die Studie wird Ende Januar 2013 vorliegen. Zu c) Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW), Tübingen, und das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG), Köln wurden vom Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Evaluation der Modellprojekte „Bürgerarbeit“ beauftragt. Die Landesregierung ist an dieser Evaluation nicht beteiligt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1330 5 5. Wie viele Arbeitsgelegenheiten (AGH) gemäß § 16 d SGB wurden seit 01.01.2012 im Land Mecklenburg-Vorpommern für Langzeit- arbeitslose bewilligt (bitte für das Land insgesamt sowie je Monat und Landkreis bzw. kreisfreie Stadt darstellen)? a) Wie viele Teilnehmerinnen/Teilnehmer an AGH’s gab es insgesamt seit 01.01.2012 im Land Mecklenburg-Vorpommern sowie je Monat und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt? b) Inwieweit ergaben sich nach Kenntnis der Landesregierung aus den mit der Instrumentenreform einhergehenden Verschärfungen bei der Zulassung bzw. Bewilligung von AGH’s zum Beispiel durch die Kriterien der Zusätzlichkeit, der Wettbewerbsneutralität und der maximalen Einsatzzeit von 24 Monaten in 5 Jahren, Probleme für die Besetzung der AGH’s? c) Wie viele der zugewiesenen AGH‘s entfielen auf die im Land ansässigen Beschäftigungsgesellschaften (bitte je Gesellschaft und Monat darstellen)? Zu 3 und a) Der Landesregierung liegen die Daten in der angefragten Form nicht vor. Es wird auf die aktuellen Arbeitsmarktreports für die Kreise und kreisfreien Städte, die durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht werden und unter dem nachfolgenden Link abrufbar sind, verwiesen. http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_32022/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_ Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=175 44&year_month=201210&year_month.GROUP=1&search=Suchen. Zu b) Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu c) Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Drucksache 6/1330 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Inwieweit spielt in den Überlegungen der Landesregierung die Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes, so wie ihn z. B. das Erwerbslosenparlament in seiner Resolution vom 26.10.2012 gefor- dert hat, eine Rolle? a) Inwieweit sieht die Landesregierung in der Konzeption eines Pro- jektes „Sozialer Arbeitsmarkt M-V“ eine Möglichkeit, an auslaufende Bundesprogramme anzuknüpfen? b) Aus welchen Mitteln könnte nach Ansicht der Landesregierung ein solches Vorhaben finanziert werden? c) Inwieweit spielt das Thema „sozialer Arbeitsmarkt“ bei der Aufstellung des neuen operationellen Programms zum Europäischen Sozialfond (ESF) eine Rolle, insbesondere vor dem Hintergrund insgesamt sinkender ESF-Mittel und notwendiger beschäftigungs- politischer Impulse angesichts einer verfestigten Langzeitarbeits- losigkeit im Land? Die Fragen 6, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Schaffung von öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeits- lose wird durch die Landesregierung begrüßt. Ein solches Vorhaben sollte aus einem Aktiv- Passivtausch finanziert werden. Die Voraussetzungen dafür sind auf bundesgesetzlicher Ebene zu schaffen. An einer entsprechenden Initiative der Bundesländer (vergleiche Bundesratsdrucksache 719/12) hat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales mitgearbeitet. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 7. Welche Weichenstellungen plant die Landesregierung in Bezug auf die Gestaltung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik für die neue ESF- Förderperiode 2014 bis 2020? a) Mittel in welcher Höhe stehen in der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt im ESF sowie angesichts der EU-Vor- gabe, 20 Prozent der ESF-Mittel für das Ziel „Bekämpfung von Armut und Förderung der sozialen Eingliederung“ einzusetzen, für dieses zur Verfügung? b) Welche beschäftigungspolitischen Maßnahmen plant die Landes- regierung konkret aus ESF-Mitteln ab 2014 in welchem jährlichen Finanzvolumen zu finanzieren? c) Inwieweit erwägt die Landesregierung, angesichts zu erwartender Steuermehreinnahmen und angesichts einer prognostizierten Absenkung des Gesamtvolumens des ESF in der neuen Förder- periode um ca. 25 Prozent - anders als in den Jahren 2007 bis 2013, wieder „Landesgeld“ für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen einzusetzen? Die Fragen 7, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1330 7 Die Gestaltung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik für die neue Förderperiode des Euro- päischen Sozialfonds (ESF) 2014 bis 2020 hängt maßgeblich davon ab, wie viel ESF-Mittel Mecklenburg-Vorpommern in der neuen ESF-Förderperiode erhalten wird. Zum gegen- wärtigen Zeitpunkt ist dies noch völlig unklar. Die Positionen der EU-Kommission, des Europaparlaments und der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Finanzaus- stattung der Strukturfonds und insbesondere des ESF unterscheiden sich noch grundlegend. Solange es hierzu keine Einigung gibt und noch unklar ist, wie viel ESF-Mittel Mecklenburg- Vorpommern erhalten wird, kann seitens der Landesregierung keine verbindliche Aussage zur Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik in der neuen ESF-Förderperiode gemacht werden.