Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. November 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1332 6. Wahlperiode 28.11.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Frauen und Gleichstellung und ANTWORT der Landesregierung 1. Laut Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU für die 6.Wahlperiode heißt es unter Ziffer 249: „Mehr Frauen sollen ermutigt werden, sich in der Politik zu engagieren.“ Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung zur Umsetzung der Ziffer 249 bislang unternommen? Die Landesregierung unterstützt finanziell Initiativen, Veranstaltungen und Angebote von Vereinen und Verbänden sowie kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die das Ziel verfolgen, mehr Frauen für ein politisches Amt zu motivieren. Beispielhaft zu nennen sind die Broschüre „Frauenpersönlichkeiten der Hansestadt Rostock“ mit Portraits von Frauen, die sich politisch engagieren, und die Veröffentlichung des Landesfrauenrates Mecklenburg- Vorpommern e. V. sowie der Beginen - des Rostocker Frauenkulturvereins „MOTIVIERENBEWEGEN -VERÄNDERN“. Mit letzterer sollen mehr Frauen für das bürgerschaftliche Engagement gewonnen werden, unter anderem auch im politischen Ehrenamt. Zurzeit entsteht daraus eine Ausstellung mit einer Förderung durch die Landesregierung. Drucksache 6/1332 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Laut Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU für die 6.Wahlperiode heißt es unter Ziffer 252: „Frauen und Männer sollen bei gleicher Arbeit gleich entlohnt werden. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes sollen nur Unternehmen berücksichtigt werden, die diesem Grundsatz berücksichtigen.“ Wie viele öffentliche Aufträge des Landes wurden bislang vergeben, und in wie vielen Fällen hat die Landregierung den öffentlichen Auf- trag nicht vergeben, weil der Grundsatz der gleichen Entlohnung nicht berücksichtigt wurde? Ziffer 252 des Koalitionsvertrages stellt auf die international vereinbarten Grundprinzipien und Rechte wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ab. Dazu zählt auch die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen (Übereinkommen 100). Diese international vereinbarten Grundprinzipien und Rechte sind zwingender Bestandteil der Rechtsordnung und damit auch der Vergaberegeln. Die praktische Umsetzung der oben genannten Grundprinzipien ist schwer zu handhaben, da die Einhaltung der Entgeltgleichheit kaum zu kontrollieren beziehungsweise die Nichteinhal- tung kaum zu belegen ist. Deshalb wird zum Beispiel im Bereich des Betriebs für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern auf eine sogenannte Tariftreueerklärung zurückgegriffen. Der Bieter erklärt mit dem „Einheitlichen Verdingungsmuster“, dass er sich unter anderem verpflichtet, im Falle der Auftragserteilung die in seinem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für sein Unternehmen geltenden Lohntarifen zu entlohnen. Ähnlich besteht die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer nicht unter den Mindestentgeltregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu vergüten. Beim Fehlen dieser Erklärungen werden die Unternehmen beziehungsweise die Angebote vom Wettbewerb ausgeschlossen. Diese Lohntarife beziehungsweise Entgeltrege- lungen sehen keine geschlechtsspezifischen Entgelte vor, sodass diese Tariftreuerklärungen insofern auch eine Verpflichtung der Unternehmen zur gleichen Entlohnung von Frauen und Männern beinhalten. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat in einem Schreiben an die Ressorts darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Kernarbeits- normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einschließlich der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen (Übereinkommen 100) zu berücksichtigen sind. Eine Übersicht über alle öffentlichen Aufträge der gesamten Landesregierung liegt nicht vor. Im Hinblick auf die Entbürokratisierung der Verwaltung ist dies unangemessen. Insofern gibt es zu konkreten Fallzahlen keine Erkenntnisse.