Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/134 6. Wahlperiode 07.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramm und Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2010 und ANTWORT der Landesregierung In der Richtlinie zur ergänzenden Gewährung von Darlehen für Vorhaben gemäß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 13. Dezember 2010) heißt es unter Punkt 3.1 unter anderem: „Als überregional ist in der Regel ein Absatz außerhalb eines Radius’ von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, anzusehen.“ 1. Wie viele Unternehmen profitierten bislang von der oben genannten Verwaltungsvorschrift (bitte aufschlüsseln nach Branche, jeweiliger Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz)? Von der Verwaltungsvorschrift „GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramm“ profitierten bislang 11 Unternehmen. Diese sind nachfolgend aufgelistet: Anzahl Branche Mitarbeiter Jahresumsatz (TEUR) 8 Tourismus 440,5 20.148 (teilweise geplant) 1 Erziehung/Bildung 31 1.258 (geplant) 1 Metallbearbeitung 178 6.472 1 Klima-/Lüftungstechnik 99 11.000 Drucksache 6/134 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele kleine und mittlere Unternehmen gibt es derzeit im Land Mecklenburg-Vorpommern? Wie im Mittelstandsbericht Mecklenburg-Vorpommern für die 5. Wahlperiode (LandtagsDrucksache 5/4388, S. 18) dargestellt, gab es mit Stichtag 30.06.2010 in MecklenburgVorpommern rund 47.300 Betriebe mit 1 bis 249 Beschäftigte. 3. Welche Regelung bezüglich des Absatz-Radius’ wurde in der Vorgängerin der jetzigen Verwaltungsvorschrift getroffen? In der Verwaltungsvorschrift „GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramm“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 2. Mai 2008 (Vorgänger-Verwaltungsvorschrift) ist die Formulierung zum Absatz-Radius identisch mit der jetzigen Verwaltungsvorschrift. Unter Punkt 3.1 heißt es: „Als überregional ist in der Regel ein Absatz außerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, anzusehen.“ 4. Aus welchen Gründen wurde die Vorschrift in diesem Punkt verändert? Eine Änderung zu Punkt 3.1 der Verwaltungsvorschriften wurde nicht vorgenommen. 5. Inwieweit schließt sich die Landesregierung der Auffassung an, wonach infolge der 50 Kilometer-Radius-Regelung jene Unternehmen , die bedeutsam für den regionalen Wirtschaftskreislauf sind, erst gar keine Berücksichtigung finden? Grundlage für die Fördervoraussetzungen des GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramms ist der jeweils geltende Rahmenplan oder Koordinierungsrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Punkt 3.1 entspricht dem Punkt 2.1.2 im 36. Rahmenplan bzw. im aktuellen Koordinierungsrahmenplan. Ziel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist die Stärkung der strukturschwachen Regionen, indem das Einkommen in der Region durch überregional erzielte Umsätze erhöht wird. Aus dieser Zielstellung folgt, dass nur Unternehmen mit überwiegend überregionalem Umsatz Berücksichtigung finden können.