Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1341 6. Wahlperiode 05.12.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Programm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ und ANTWORT der Landesregierung Die zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossene Verwaltungs- vereinbarung Städtebauförderung 2012 (VV Städtebauförderung 2012) unterscheidet sich im Hinblick auf die aufgeführten möglichen Förder- maßnahmen im Rahmen des Programms „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ erheblich von den Verwaltungsvereinbarungen vorangegangener Jahre. Das ehemalige Programm „Soziale Stadt“ heißt nun „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“. 1. Was ändert sich konkret bei der Förderung durch die Neuausrichtung des ehemaligen Programms „Soziale Stadt“, was ist nicht mehr förderfähig , was ist neu förderfähig und ab wann werden diese Änderungen bei der Programmumsetzung vor Ort wirksam? Es wird stärker darauf hingewirkt, dass Mittel aus anderen Ressourcen zur Bewältigung der Problemlagen in den Programmgebieten zum Einsatz kommen. Darüber hinaus sollen durch die Einbeziehung weiterer Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft ergänzende nicht investive Maßnahmen in den Gebieten finanziert werden. Dies soll unter anderem durch auf fachübergreifende Kooperation ausgelegte, integrierte Entwicklungskonzepte, deren Strategien und Maßnahmen speziell auf die Zielgruppen und auf die konkreten Situationen in den Quartieren zugeschnitten sind, erreicht werden. Die Mittelbündelung und die entspre- chenden Konzepte sind bei der Beurteilung der Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen haben sich keine Änderungen ergeben. Drucksache 6/1341 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie soll die Ergänzung der Bundes- und Landesmittel aus dem Programm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ mit privaten Mitteln bzw. weiteren Mitteln der öffentlichen Hand praktisch erfol- gen (bitte beispielhafte Erläuterung geben/Kombinationsmöglich- keiten darstellen)? Partner und Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft (zum Beispiel Unternehmen und Stiftungen, Bildungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, der Bundesfreiwilligendienst, Kirchen und Vereine) werden stärker eingebunden. Auch bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind besonders stark gefordert. Die Vernetzung mit Akteuren aller Politikbereiche spielt im Programm eine bedeutende Rolle. Zur Koordinierung werden in den Programm- gemeinden bspw. folgende Instrumente eingesetzt: regelmäßige Stadtteilrunden, Stadtteil- zeitungen, Arbeitskreis „Die Soziale Stadt“, Stadtgebietsarbeitskreis. Des Weiteren finden regelmäßige Transferveranstaltungen/Netzwerktreffen zum Programm statt, an denen die Quartiersmanager/Stadtteilkoordinatoren der Programmgemeinden teilnehmen und sich austauschen. Einschränkungen für eine Mittelbündelung bestehen im Programm nicht. Es können sowohl Mittel aus Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes, wie zum Beispiel die Kulturförderung des Landes, die Sportstättenförderung des Landes, dem Europäischen Sozialfonds, dem Programm Bildung, Arbeit, Wirtschaft im Quartier, als auch Mittel Privater, wie zum Beispiel Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbände und Kirchen, eingesetzt werden. 3. Werden überhaupt noch und wenn ja, in welcher Art und Weise, Stadtteil- oder Quartiersmanager über dieses Programm gefördert werden können? Hinsichtlich der Förderung von Stadtteil- und Quartiersmanager haben sich keine Änderungen ergeben. 4. Was bedeutet konkret der Hinweis in Abschnitt 7, Artikel 10 - Verfü- gungsfonds - der VV Städtebauförderung 2012, dass die Mittel der Städtebauförderung im Programm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ zusätzlich gemäß § 171e BauGB verwendet werden können (bitte beispielhafte Erläuterung geben)? Der Verfügungsfonds im Programm dient dem verantwortlichen, selbstbestimmten Handeln vor Ort zur Realisierung kurzfristig umsetzbarer kleinerer Projekte. Diese Projekte sollen vorwiegend der Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen und der Teilnahme der in den Fördergebieten Lebenden und Arbeitenden an Entwicklungsprozessen dienen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1341 3 Aus dem Verfügungsfonds sollen kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen (ohne Folgekosten) kurzfristig und unbürokratisch finanziert werden. Dazu zählen Maßnahmen, die - die Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern, - nachbarschaftliche Kontakte fördern, - die Stadtteilkultur beleben und Begegnungen ermöglichen, - die lokale Beschäftigung fördern und stabilisieren. Finanziert werden können insbesondere die Ausgaben für: - kleinere Investitionen, - Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel Bürgerbeteiligungen, Ausstellungen, Informations- materialien, Stadtteilfeste, Unterstützung von Bürgerinitiativen, Einweihung von Maß- nahmen), - kleinere nicht investive Maßnahmen, wie zum Beispiel Spitzenfinanzierung zur Unterstützung der Einrichtung eines Jugendclubs, Anschaffungen für die Installation einer Stadtteilzeitung und sonstige kleinere Sachkosten.