Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/135 6. Wahlperiode 07.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Geplante Suche nach Erdöl vor Rügen und Offshore-Förderung und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/41 ergeben sich nachstehende Fragen. 1. Welche Grundzüge hat die Unternehmensstrategie der Firma Central European Petroleum GmbH speziell auf Mecklenburg-Vorpommern bezogen (bitte umfassend darstellen)? Die Central European Petroleum Ltd., registriert in Alberta, Canada (2006), und ihre 100%ige Tochtergesellschaft CEP Central European Petroleum GmbH, Berlin (2008) - beide “CEP” genannt - wurden zur Erforschung von Erdölexplorationsmöglichkeiten in der Europäischen Union mit dem anfänglichen Fokus auf Deutschland gegründet. Das Management der CEP besteht aus anerkannten Experten der Erdölindustrie mit breiter internationaler Erfahrung in den Bereichen Erdöl-/Gasexploration, Förderung, Anlagenbetriebsführung und Finanzierung. CEP konzentriert seine Unternehmensziele neben Brandenburg unter anderem auf Mecklenburg-Vorpommern, weil das Land eine 50jährige Erdöltradition hat - davon 46 Jahre durchgehende und noch fortlaufende Ölförderung. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der tiefengeologisch bestuntersuchten Gebiete Deutschlands. Seit Jahrzehnten hat es keine weitere aktive Bewertung des verbleibenden Ölpotentials außerhalb der bekannten Felder mehr gegeben, sodass eine mehr als 30jährige technologische und konzeptuelle Bewertungslücke besteht. Diese Gebiete wurden zuletzt in den 60er, 70er und 80er Jahren durch das ehemalige staatseigene DDR-Unternehmen Erdöl-Erdgas-Gommern exploriert bevor moderne Explorations- und Produktionsmethoden wie 3D Seismik oder Horizontalbohrungen verfügbar wurden. Drucksache 6/135 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Inwieweit ist der Landesregierung bekannt, ob und wann die CEP GmbH für Gemeinden, Bürger und/oder Vertreter der Tourismuswirtschaft Gesprächsrunden anbietet, um ihre geplanten Aktivitäten darzulegen bzw. um offene und strittige Fragen zu klären? a) Wann sollen die Gesprächsrunden stattfinden? b) Wo sollen diese stattfinden? c) Welche anderweitigen Möglichkeiten haben Gemeinden, Bürger und Tourismuswirtschaft, um sich über die Vorhaben der CEP GmbH umfassend zu informieren? Der Landesregierung ist bekannt, dass die Central European Petroleum GmbH (CEP) umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zur ihren geplanten Aktivitäten geleistet hat. Nach Angaben der CEP waren dies in der Vergangenheit: - Bürgerinformationsveranstaltungen in Saal, Lütow/Neuendorf, Pudagla, Tessin, Lubmin und Trinwillershagen, - Vorträge an der Universität Greifswald, in der Ostseeschule Ückeritz, bei der Stadt Grimmen, beim Beirat Naturpark Usedom, bei den lokalen Arbeitsämtern und Tourismusverbänden , - Bohrungsführungen und Konzeptdarstellungen auf den Bohrplätzen Saal und Pudagla für interessierte Bürger, Behördenvertreter, Mandatsträger, privat angefragte Tourismusgruppen und Medienvertreter; insgesamt nahmen an diesen Veranstaltungen mehr als 2000 Personen teil. CEP stand der regionalen und überregionalen Presse (Zeitung, Radio, Fernsehen) für Anfragen, Vorträge und Führungen zur Verfügung. Nach Angaben von CEP hat es mehr als 1000 öffentliche Berichterstattungen in den letzten drei Jahren gegeben. Die Fragen 2a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Wann und wo künftig Gesprächsrunden stattfinden werden, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Die Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen obliegt dem Unternehmen. Zu c) Für die von dem Vorhaben der CEP betroffenen Gemeinden, Bürger und Träger öffentlicher Belange besteht die Möglichkeit, in Genehmigungsverfahren Stellungnahmen abzugeben. Jede natürliche und juristische Person des Privatrechts sowie Personenvereinigungen haben zudem Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V 2006, S. 556), welches zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 277) geändert worden ist. Freier Zugang zu Umweltinformationen bei den informationspflichtigen Stellen besteht zudem nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) für jede Person. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, CEP direkt um Auskünfte zu bitten.