Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/136 6. Wahlperiode 07.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Psychologen und Psychotherapeuten und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/37. 1. Inwieweit hält die Landesregierung mit Blick auf die Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigung (siehe Antwort zu Frage 4 der o. g. Drucksache) die Versorgung mit Psychologen, Psychotherapeuten und ärztlichen Psychotherapeuten in den Alt-Landkreisen Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Rügen und Uecker-Randow für ausreichend bzw. kann hier von einer Unterversorgung gesprochen werden? 2. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten überhaupt kann von einer Unterversorgung hinsichtlich genannter Arztgruppen gesprochen werden? 3. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten kann von einer aus- reichenden Versorgung gesprochen werden? 4. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten kann von einer Überversorgung gesprochen werden? Die Fragen 1, 2, 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Nach den Maßgaben der Bedarfsplanung ist in allen Planungsbereichen von einer Überversorgung auszugehen. Lediglich in den Planungsbereichen Ludwigslust, Parchim und Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg sind Zulassungen für Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuen, trotz Sperrung im Fachgebiet Psychotherapie noch möglich. Drucksache 6/136 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 5. Wie viele Psychologen, Psychotherapeuten und ärztliche Psychothera- peuten scheiden innerhalb der nächsten fünf Jahre aus dem Berufsleben aus (bitte nach kreisfreien Städten und Landkreisen sortieren)? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Welche konkreten Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um auch hinsichtlich dieser Arztgruppen für hinreichend Nachwuchs zu sorgen? Nach § 75 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch obliegt die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung nicht der Landesregierung, sondern der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes. In enger Kooperation mit dieser setzt sich die Landesregierung dafür ein, die Nachwuchsförderung zur künftigen Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung zu intensivieren. 7. Welche konkreten Schritte wurden dazu in der Vergangenheit unternommen ? Basierend auf einem von der Landesregierung erarbeiteten Masterplan zur künftigen Sicherung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung in enger Abstimmung mit allen an der medizinischen Versorgung der Bevölkerung beteiligten Akteuren durch eine Vielzahl von Aktivitäten dazu beigetragen, die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten. Dazu fanden regelmäßig Gespräche mit den an der medizinischen Versorgung Beteiligten, speziell auch mit den für die Ausbildung zuständigen Universitäten, statt. Im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes hat die Landesregierung zusammen mit anderen Ländern erreichen können, dass die Länder an der Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung beteiligt werden.