Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1375 6. Wahlperiode 11.12.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten des Landes und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Aufgabe bzw. welche Funktion erfüllen die Opferambulanzen an den beiden Rechtsmedizinischen Instituten des Landes? An den Opferambulanzen der beiden Rechtsmedizinischen Institute der Universitäten Rostock und Greifswald können Opfer von Gewalt kostenlos von besonders sachkundigen Ärztinnen und Ärzten ihre Verletzungen in Form von Gutachten dokumentieren lassen. Diese Befunddokumentationen können die Opfer sodann für den Fall, dass sie den Rechtsweg beschreiten wollen, vor Gericht als Beweismittel vorlegen. 2. Seit wann gibt es die beiden Opferambulanzen an den Rechtsmedizi- nischen Instituten des Landes, in welcher Höhe wurden diese als Modellprojekt in den Jahren 2010 und 2011 aus welchem Einzelplan, Kapitel und Titel durch das Land gefördert und wie stellt sich deren Finanzierung insgesamt in diesem Zeitraum dar? Das Modellprojekt „Opferambulanzen“ an den Rechtsmedizinischen Instituten ist im November 2009 gestartet worden. Seitens des Landes wurden für das Modellprojekt weder in 2010 noch in 2011 Mittel zur Verfügung gestellt. Die Ärzteschaft beider Institute hat das Angebot der Opferambulanzen ehrenamtlich aufrechterhalten. Drucksache 6/1375 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie bewertet die Landesregierung die Durchführung des Modellver- suches? Die Einrichtung einer niedrigschwelligen Rechtsmedizinischen Untersuchungsstelle für die Opfer von Gewalt wird im Sinne des Opferschutzes als sinnvoll angesehen. 4. Wenn der Modellversuch durch die Landesregierung als erfolgreich und die Arbeit - auch in der gewählten Struktur - als notwendig erachtet wird, in welcher Höhe und aus welchem Einzelplan, Kapitel und Haushaltstitel wird die weitere Finanzierung der beiden Opfer- ambulanzen in den Jahren 2012 und 2013 durch das Land unterstützt? Falls keine finanzielle Unterstützung erfolgt, warum nicht? Die Finanzierung erfolgt in Form eines Dienstvertrages über die Befunddokumentation für Opfer von Gewalt mit der Universitätsmedizin Rostock beziehungsweise der Universitäts- medizin Greifswald aus dem Kapitel 1001 MG 02 Titel 534.02 in Höhe von jeweils 10.000 Euro für den Zeitraum 1. November 2012 bis 28. Februar 2013. Hinsichtlich der weiteren Finanzierung werden derzeit Möglichkeiten geprüft. 5. Falls keine finanzielle Unterstützung erfolgt, durch welche sonstigen Maßnahmen wird dann bezüglich der Opferambulanzen deren Fort- führung gesichert und die Koalitions-ziffer 255 umgesetzt, in der es heißt: „Die Opferambulanzen an den rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten in Rostock und Greifswald sind zu unterstützen. Ihre gute Arbeit auch zur Beweissicherung außerhalb von Ermittlungs- verfahren wird fortgeführt.“ Die Landesregierung wird Ziffer 255 des Koalitionsvertrages hinsichtlich der Aufrechterhal- tung der Opferambulanzen umsetzen. Es wird angestrebt, den beiden Rechtsmedizinischen Instituten den Betrieb der Opferambulanzen als Pflichtaufgabe zu übertragen. 6. Wie stellt sich die Finanzierung der Opferambulanzen in den Jahren 2012 und 2013 dar? Siehe Antwort zu Frage 4.