Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1386 6. Wahlperiode 18.12.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Ämterstrukturen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei den in der Kleinen Anfrage angesprochenen, landläufig als „Ämterbereisungen“ bezeichneten Veranstaltungen handelt es sich um Dienstbesprechungen der obersten und unteren Rechtsaufsichtsbehörden mit den Gemeinden des kreisangehörigen Raumes. Diese haben primär nicht die Ämterstruktur, sondern die gemeindliche Struktur innerhalb der einzelnen Ämter im Fokus. Ziel der Bereisungen ist es, den Verantwortungsträgern vor Ort in einem offenen Dialog die finanziellen und demographischen Rahmenbedingungen darzustellen, denen die kommunale Selbstverwaltung künftig Rechnung zu tragen hat, und sich über Überlegungen zu freiwilligen Strukturveränderungen und Ansätze kommunaler Zusammenarbeit der gemeindlichen Ebene auszutauschen. Die Landesregierung möchte im Dialog mit Kommunen des Landes ein Leitbild „Gemeinde der Zukunft“ schaffen, Empfehlungen der Enquetekommissionen „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ zugrunde legen, Veränderungen der Freiwilligkeit anheimstellen und im Übrigen die Ämter im Lande bereisen. 1. Wie viele Ämter bestehen derzeit, welche dieser Ämter haben weniger als 8.000 Einwohner und wie viele Ämter verwalten mehr als zehn Mitgliedsgemeinden? Im Land Mecklenburg-Vorpommern bestehen derzeit 78 Ämter, von denen 29 mehr als 10 Mitgliedsgemeinden verwalten. Drucksache 6/1386 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Folgende 20 Ämter haben zum Stand 31.12.2011 weniger als 8.000 Einwohner: Amt Altenpleen Amt Banzkow Amt Boizenburg-Land Amt Darß/Fischland Amt Demmin-Land Amt Gnoien Amt Goldberg-Mildenitz Amt Jarmen-Tutow Amt Miltzow Amt Mönchgut-Granitz Amt Neubukow-Salzhaff Amt Neuburg Amt Neustadt-Glewe Amt Neustrelitz-Land Amt Peenetal/Loitz Amt Penzliner Land Amt Schwaan Amt Tessin Amt Uecker-Randow-Tal Amt Woldegk 2. Wie stellt sich der Landesregierungsämterbereisungsprozess im Einzelnen dar? a) Welche Ämter wurden bisher wann aufgesucht? b) Wie gestaltet sich nach welchen Kriterien die weitere Planung und c) wann ist der Abschluss der Ämterbereisung vorgesehen? Der Prozess der Ämterbereisungen stellt sich im Einzelnen wie in den Antworten zu Frage 2 a), 2 b) und 2 c) ausgeführt dar. Zu 2 a) Ziele von Ämterbereisungen waren bisher die Ämter Eldenburg-Lübz (3.9.12), Treptower Tollensewinkel (10.9.12), Schwaan (10.10.12), Woldegk (18.10.12), Rehna (29.10.12), Am Peenestrom (14.11.12) und Hagenow- Land (22.11.12). Zu 2 b) Maßgeblich für die Vergabe der Termine sind aktuelle, kommunalrechtlich relevante Ereignisse vor Ort, wie beispielsweise die Aufnahme von Fusionsgesprächen, aber auch Bitten um zeitnahe Berücksichtigung seitens der Gemeinden oder des Amtes. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1386 3 Folgende Bereisungen sind derzeit bereits terminiert: Mecklenburgische Schweiz 13.12.2012 Nord-Rügen 18.12.2012 Lützow-Lübstorf 17.01.2013 Anklam-Land 23.01.2013 Sternberger Seenlandschaft 29.01.2013 Bützow-Land 19.02.2013 Barth 20.02.2013 Malchow 04.03.2013 Neukloster-Warin 12.03.2013 Gnoien 26.03.2013 Stettiner Haff 04.04.2013 Zu 2 c) Mit dem Abschluss der Ämterbereisungen ist voraussichtlich Ende 2014 zu rechnen. 3. Mit welchen administrativen Mitteln (neben dem Kofinanzierungs- fonds) hat die Landesregierung seit Beginn der 6. Wahlperiode die Leistungsfähigkeit der unterkreislichen kommunalen Strukturen gestärkt und welche Maßnahmen haben hierbei im Einzelnen zu welchen Verbesserungen geführt? Der Abteilung Kommunalangelegenheiten; Ausländerrecht des Ministeriums für Inneres und Sport stehen auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes M-V (FAG M-V) zur Stärkung unterkreislicher kommunaler Strukturen folgende administrative Mittel zur Verfügung: - Sonderbedarfszuweisungen nach § 20 Absatz 1 FAG M-V; - Finanzhilfen(Darlehen) aus dem Kommunalen Aufbaufonds nach § 21 FAG M-V; - Kofinanzierungshilfen nach § 21 Absatz 6 FAG M-V; - Fehlbetragszuweisungen und Konsolidierungshilfen nach § 22 FAG M-V. Vor dem Fusionshintergrund sind seit 2011 Sonderbedarfszuweisungen für 37 Vorhaben im Umfang von 2.570.450 Euro bezogen auf ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 7.414.590 Euro bewilligt beziehungsweise gebunden worden. Die Förderungen dienen vorrangig der Finanzierung von Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises, die zu einer Erneuerung, Verbesserung oder Erhaltung der kommunalen Infrastruktur beitragen. In diesem Zeitraum überwiegen Wege- und Straßenbaumaßnahmen als Komplementärfinanzierungen zu Drittförderungen und Maßnahmen zur Entschuldung von Kommunalkrediten. Drucksache 6/1386 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Finanzhilfen (Darlehen) aus dem Kommunalen Aufbaufonds dienen der Finanzierung von investiven Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises, die zu einer Erneuerung, Verbesserung oder Erhaltung der kommunalen Infrastruktur beitragen. Seit September 2011 erfolgten für 51 Maßnahmen Bewilligungen zinsgünstiger Darlehen beziehungsweise Mittelbindungen in Höhe von insgesamt 43.117.000 Euro bezogen auf ein Gesamtinvesti- tionsvolumen in Höhe von 55.086.170 Euro. In diesem Zeitraum überwiegen neben Umschuldungsmaßnahmen von Kommunalkrediten Schulbauvorhaben und Maßnahmen bezogen auf den Sportstättenbau. Gesonderte Statistiken für die Erfassung von Förderungen vor dem Fusionshintergrund werden nicht geführt. Kofinanzierungshilfen stehen seit 2012 bis Ende 2016 in Höhe von 50 Millionen Euro (jährlich 10 Millionen Euro) zur Verfügung. In diesem Haushaltsjahr wurden durch den Vergaberat bislang rund 8,6 Millionen Euro an 69 Maßnahmen gebunden. Sie sollen ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 44,1 Millionen Euro bewegen. Gesonderte Statistiken für die Erfassung von Förderungen vor dem Fusionshintergrund werden nicht geführt. Nach § 10 Absatz 1 Nr. 1h in Verbindung mit § 22 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 FAG M-V vom 10. November 2009, in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 22. Juni 2012, stehen jährlich ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften Haushaltsausgleichs in kreisange- hörigen Gemeinden und Landkreisen in Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ist bedarfsgerecht aufzuteilen zwischen Zuweisungen zum Ausgleich unvermeidbarer Finanzmitteldefizite (FBZ) und Konsolidierungshilfen (KSH), wobei letztere nur für kreisangehörige Gemeinden Anwendung gefunden haben. Im Zeitraum 2006 bis 15.11.2012 wurde insgesamt 11 Anträgen in Form von Vertrags- abschlüssen für Konsolidierungshilfen stattgegeben und es wurden Auszahlungen in Höhe von 35,6 Millionen Euro veranlasst. Im Zusammenhang mit Strukturveränderungen (Fusionen) wurden ab September 2011 Fehlbetragszuweisungen in 3 Fällen (Altwigshagen, Wendisch Waren und Blumenhagen) mit einem Gesamtvolumen von 215.635,14 Euro gewährt. Neben diesen finanziellen Mitteln erfolgt eine rechtsaufsichtliche Beratung und Begleitung der Gemeinden bei Fusionsbestrebungen. 4. Zu welchen Gemeindefusionen bzw.-auflösungen sowie Neubil- dungen von Ämtern und Verwaltungsgemeinschaften ist es seit Beginn der 6. Wahlperiode gekommen? Die in der 6. Wahlperiode zu verzeichnenden Strukturveränderungen sind der beigefügten tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1386 5 5. Vertritt die Landesregierung weiterhin ihre Auffassung aus der 5. Wahlperiode, wonach a) Ämter in der Größenklasse zwischen 8.000 und 12.000 Einwoh- nern den günstigsten Stellenbedarf haben? b) eine hohe Zahl von amtsangehörigen Gemeinden sich tendenziell negativ auf eine Reihe von Belangen des Amtes und die örtliche Demokratie auswirken und c) Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern u.a. eine effektive Aufgabenwahrnehmung der Ämter und der unteren Rechtsauf- sicherungsbehörden erschweren sowie die finanzielle Leistungs- fähigkeit beeinträchtigen und welche diesbezüglich neuen Erkenntnisse erwartet die Landesregierung gegebenenfalls aus den Ämterbereisungen (bitte im Einzelnen begründen)? Die Fragen 5, 5 a), 5 b) und 5 c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat im Verlauf der 6. Wahlperiode bislang keine Erkenntnisse gewonnen, die Anlass bieten würden, die in der 5. Wahlperiode vertretene Einschätzung zum Zusammenhang zwischen der Größe der Ämter/amtsangehörigen Gemeinden sowie der Zahl der Mitgliedsgemeinden einerseits sowie der Effizienz/Effektivität der Amtsverwaltungen andererseits grundlegend in Frage zu stellen. In anderen Bundesländern gewonnene Erkenntnisse, wie das vom Innenministerium des Landes Brandenburg in Auftrag gegebene „Gutachten zum Reformbedarf und Entwicklungsoptionen der Verwaltungsstrukturen der Gemeinden in Brandenburg“ von Professor Trute bestätigen vielmehr grundsätzlich die hiesige Auffassung. Inwieweit sich aus den Dienstbesprechungen diesbezüglich neue beziehungsweise ergänzende Erkenntnisse ergeben, bleibt abzuwarten. Drucksache 6/1386 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Anlage zu Frage 4 Strukturveränderungen (Ämter und Gemeinden) in Mecklenburg-Vorpommern 2011/2012 (nach neuen Landkreisen ab Landkreisneuordnung am 4. September 2011, Stand: 7. Dezember 2012) Landkreis (LK)/ kreisfreie Stadt Amt einschließlich Mitglieds- gemeinden und Einwohnerzahl 30.06.10 Amtsangehörige amtsfreie Gemeinde einschließlich EWZ 30.06.10 Gebiets-/ Struktur- änderung Neuer Gemeinde- name Inkraft- treten Bekannt- machung/ Verkün- dung LK Rostock Carbäk (7 Gemeinden mit 8.637 EW), Rostocker Heide (5 Gemeinden mit 8.766 EW) Gemeinde Mandelshagen (255 EW, Amt Carbäk) zur Gemeinde Blankenhagen (811 EW, Amt Rostocker Heide) Eingemein- dung entfällt 01.01.2012 Amtsblatt M-V S. 314 LK Mecklen- burgische Seenplatte Amt Seenlandschaft Waren (19 Gemeinden mit 9.770 EW) Groß Gievitz (462 EW), Hinrichshagen (153 EW) und Lansen-Schönau (462 EW) zu einer neuen Gemeinde Peenehagen Gemeinde- neubildung Peenehagen Mit Ablauf des 31.12.2011 Amtsblatt M-V S. 594 Groß Dratow (353 EW) und Schloen (475 EW) Gemeinde- neubildung Vorl.Name: Dratow- Schloen Mit Ablauf des 31.12.2011 Amtsblatt M-V S. 374 Amt Penzliner- Land (7 Gemeinden mit 7.161 EW) Krukow (193 EW), Puchow (139 EW) und Lapitz (167 EW) zu der neuen Gemeinde Kuckssee Gemeinde- neubildung Kuckssee Mit Ablauf des 31.12.2011 Amtsblatt M-V S. 1143 Mallin (371 EW) zur Stadt Penzlin (4.009 EW) Eingemein- dung entfällt Mit Ablauf des 31.12.2011 Amtsblatt M-V S. 1143 LK Ludwigs- lust- Parchim Eldenburg Lübz (16 Gemein-den mit 13.532 EW) Herzberg (320 EW), Amt Eldenburg Lübz, mit Grebbin (494), Amt Parchimer Umland, zur neuen Gemeinde im Amt Parchimer Umland Gemeinde- neubildung Obere Warnow 01.01.2012 (Inkraft- treten lt. Vertrag) Amtsblatt M-V 2011 S. 902 Parchimer Umland (13 Gemeinden mit 9.004 EW) Groß Niendorf (227 EW) mit Zölkow (601 EW) Eingemein- dung entfällt 01.01.2012 Amtsblatt M-V 2011, S. 314 Goldberg- Mildenitz (7 Gemeinden mit 7.370 EW) Wendisch Waren (372 EW) zur Stadt Goldberg (3.251 EW) Eingemein- dung entfällt Mit Ablauf des 31.12.11 Amtsblatt M-V 2011 S. 1086 Diestelow (457 EW) zur Stadt Goldberg 3.251 EW) Eingemein- dung entfällt Mit Ablauf des 31.12.11 Amtsblatt M-V S. 1058 Ostufer Schweriner See (8 Gemeinden mit 8.659 EW) Godern (326 EW) zu Pinnow (1.550 EW) Eingemein- dung entfällt Mit Ablauf des 31.12.2011 Amtsblatt M-V 2011 S. 1086 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1386 7 Landkreis (LK)/ kreisfreie Stadt Amt einschließlich Mitglieds- gemeinden und Einwohnerzahl 30.06.10 Amtsangehörige amtsfreie Gemeinde einschließlich EWZ 30.06.10 Gebiets-/ Struktur- änderung Neuer Gemeinde- name Inkraft- treten Bekannt- machung/ Verkün- dung LK Vor- pommern- Rügen Bergen auf Rügen (11 Gemeinden mit 21.875 EW) Thesenvitz (399 EW) zur Stadt Bergen auf Rügen (14.030 EW) Eingemein- dung entfällt 01.01.11 (Inkraft- treten lt. Vertrag) Amtsblatt M-V 2011 S. 2 LK Nordwest- mecklen- burg Gemeinde Boltenhagen (amtsfrei, 2.547 EW) Aufhebung der Amtsfreiheit der Gemeinde Boltenhagen und Zuordnung zum Amt Klützer Winkel durch RVO des IM) entfällt 01.07.11 Gesetzes- verord- nungsblatt M-V S. 169 Amt Grevesmühlen- Land (8.339 EW mit 10 Gemeinden) Hanshagen (390 EW) zu Upahl (745 EW) Eingemein- dung entfällt 01.01.2011 (Inkraft- treten lt. Vertrag) Amtsblatt M-V S. 38 Amt Rehna Köchelstorf (399 EW) und Wedendorf (267 EW) zur neuen Gemeinde Wedendorfersee (666 EW) Gemeinde- neubildung Weden- dorfersee 03.05.2011 01.07.2011 Amtsblatt M-V 2011, S. 314 LK Vor- pommern- Greifswald Anklam-Land (22 Gemein-den mit 10.916 EW) Neuendorf B (158 EW) zu Spantekow (1.104 EW) Eingemein- dung entfällt 1.01.2012 Amtsblatt M-V 2011 S. 24 Putzar (198 EW) zu Boldekow (532 EW) Eingemein- dung entfällt Mit Ablauf des 31.12.2011 (lt. Vertrag) Amtsblatt M-V 2011, S. 634 Neuendorf A (142 EW) zu Ducherow (2.603 EW) Eingemein- dung entfällt Mit Ablauf des 31.12.2011 (lt. Vertrag) Amtsblatt M-V 2011, S. 634 Am Peenestrom (9 Gemeinden mit 16.986 EW) Gemeinde Hohendorf (896 EW) zur Stadt Wolgast (11.945 EW) Eingemein- dung entfällt Mit Ablauf des 31.12.2011 (lt. Vertrag) Amtsblatt M-V 2011, S.634 Drucksache 6/1386 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Landkreis (LK)/ kreisfreie Stadt Amt einschließlich Mitglieds- gemeinden und Einwohnerzahl 30.06.10 Amtsangehörige amtsfreie Gemeinde einschließlich EWZ 30.06.10 Gebiets-/ Struktur- änderung Neuer Gemeinde- name Inkraft- treten Bekannt- machung/ Verkün- dung Gemeinde Buddenhagen (434 EW) zur Stadt Wolgast (11.945 EW) Eingemein- dung entfällt Mit Ablauf des 31.12.2011 (lt. Vertrag) Amtsblatt M-V 2011, S. 634 Peenetal-Loitz (4 Gemeinden mit 6.666 EW) Düvier (523 EW) zur Stadt Loitz (4.245 EW) Eingemein- dung entfällt 01.07.2012 Amtsblatt S. 562 Uecker- Randow-Tal (17 Gemein- den mit 7.740 EW) Damerow (136 EW) und Züsedom (246 EW) zu Rollwitz (619 EW) Eingemein- dung entfällt Mit Ablauf des 31.12.2011 Amtsblatt M-V S. 1143 Blumenhagen (350 EW) und Klein Luckow (218 EW) zur Gemeinde Jatznick (1.848 EW) Eingemein- dung entfällt Mit Ablauf des 31.12.2011 Amtsblatt M-V S.1143 Torgelow- Ferdinandshof (15.516 EW) Altwigshagen (387 EW) und Wietstock (151 EW) aus dem Amt Anklam-Land (ehemals LK OVP) Eingemein- dung entfällt 01.01.2011 (Inkraft- treten lt. Vertrag) Amtsblatt M-V 2011, S. 2