Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1390 6. Wahlperiode 18.12.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berufliche Freistellung von Elternvertretern und ANTWORT der Landesregierung 1. Die Arbeit der ehrenamtlichen Elternvertretungen von Schulen ist durch die neuen Großkreise deutlich erschwert worden. Zwar erhalten die Eltern finanzielle Unterstützung, z. B. in Form von Fahrtkosten- erstattungen, doch stellt die berufliche Freistellung der Elternvertrete- rinnen/Elternvertreter oft ein Problem dar. Dies gilt auch für Ange- stellte im öffentlichen Sektor. Es gibt offenbar keine Regelung für berufliche Freistellungen von Schulelternräten (weder im Schulgesetz noch im Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist das vorgesehen). Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass gewählte Elternvertreterinnen/Eltern-vertreter auf Kreis- und Landesebene zukünftig ein Recht auf berufliche Freistellung für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten? Das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) vom 7. Mai 2001 sieht keine spezifische Regelung bezüglich der ehrenamtlich agierenden Schulelternräte vor. Daher gelten die allgemeinen Regelungen des Bildungsfreistellungs- gesetzes. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, das Bildungsfreistellungsgesetz dies- bezüglich zu ändern. Drucksache 6/1390 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Aus welchem Grund wurde im Oktober 2012 von den Schulen des Landes die zeitaufwendige Nachweisführung der aus ESF-Mitteln geförderten Stunden angefordert? Die Prüfung über die korrekte Verwendung der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Projektförderung im schulischen Bereich ist im Verwaltungs- und Kontrollsystem (VKS) im Grundsatz beschrieben und geregelt. Das interne Qualitätssicherungssystem ist eine Komponente des beschriebenen Systems und beinhaltet die projektbegleitende Datenprüfung zur Dokumentation der Nachweisführung durch die Maßnahmeverantwortlichen (Schulämter, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur/ Institut für Qualitätsentwicklung). In Auswertung von Prüffeststellungen beziehungsweise Empfehlungen der EU-Finanzkontrolle für die mit ESF-Mitteln geförderten Projekte im schulischen Bereich war es erforderlich, die Nachweisdokumente nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Im Zuge dessen wurde die Prüfung aller nachweisrelevanten Unterlagen unter Berücksichtigung der Prüffeststellungen schuljahresweise für den Zeitraum 01.08.2008 bis 31.07.2012 dokumentiert. Soweit das nicht erfolgt ist, ist nicht auszuschließen, dass aufgrund einer denkbaren Fehlerquote Mittel zurückgezahlt werden müssen oder nicht abgerechnet werden können. Der Aufwand dient also dazu, Schaden vom Land abzuwenden.